Michelis, Arthur: Reiseschule für Touristen und Curgäste. Leipzig, 1869.III. Kostspielige Ersparnisse und Assecuranzgebühren -- Kosten. Verderben ausgesetzt ist und entweder die Schultern oderdurch Porti und Trägerlöhne das Budget belastet; letztere ziemlich hoch auflaufen können, wenn das Transportmittel häufig gewechselt und lange gereist wird (wie z. B. auf einem achtwöchentlichen Streifzug durch die Schweiz und Ober- italien, bei welchem eine erkleckliche Anzahl Bahnhöfe, Dampf- boot-, Post-, Omnibusbureaux, Führer, Träger und Haus- knechte betheiligt sind); weil ferner ein Pfund mehr oder minder sich bei längerem Tragen schon recht fühlbar machen kann; sehr viel Gepäck endlich die Wirthsrechnungen steigert (vergl. VI.) -- meine Stimme höchstens zu folgender Fassung geben: Jeder, der nicht alles Ueberflüssige und Leichtentbehr- liche zu Hause läßt, verfällt in eine Geld- oder verhältniß- mäßige Körperstrafe (vergl. S. 28). Alles das ist aber ein so handgreifliches Naturgesetz, daß ich für gänzliche Streichung dieses Paragraphen votire. Daß es nicht räthlich ist, für Kleiderstoffe und Geräthe, Mit der vielfach gedruckten Mahnung, nicht zu wenig 3*
III. Koſtſpielige Erſparniſſe und Aſſecuranzgebühren — Koſten. Verderben ausgeſetzt iſt und entweder die Schultern oderdurch Porti und Trägerlöhne das Budget belaſtet; letztere ziemlich hoch auflaufen können, wenn das Transportmittel häufig gewechſelt und lange gereiſt wird (wie z. B. auf einem achtwöchentlichen Streifzug durch die Schweiz und Ober- italien, bei welchem eine erkleckliche Anzahl Bahnhöfe, Dampf- boot-, Poſt-, Omnibusbureaux, Führer, Träger und Haus- knechte betheiligt ſind); weil ferner ein Pfund mehr oder minder ſich bei längerem Tragen ſchon recht fühlbar machen kann; ſehr viel Gepäck endlich die Wirthsrechnungen ſteigert (vergl. VI.) — meine Stimme höchſtens zu folgender Faſſung geben: Jeder, der nicht alles Ueberflüſſige und Leichtentbehr- liche zu Hauſe läßt, verfällt in eine Geld- oder verhältniß- mäßige Körperſtrafe (vergl. S. 28). Alles das iſt aber ein ſo handgreifliches Naturgeſetz, daß ich für gänzliche Streichung dieſes Paragraphen votire. Daß es nicht räthlich iſt, für Kleiderſtoffe und Geräthe, Mit der vielfach gedruckten Mahnung, nicht zu wenig 3*
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III. Koſtſpielige Erſparniſſe und Aſſecuranzgebühren — Koſten.
Verderben ausgeſetzt iſt und entweder die Schultern oder
durch Porti und Trägerlöhne das Budget belaſtet; letztere
ziemlich hoch auflaufen können, wenn das Transportmittel
häufig gewechſelt und lange gereiſt wird (wie z. B. auf einem
achtwöchentlichen Streifzug durch die Schweiz und Ober-
italien, bei welchem eine erkleckliche Anzahl Bahnhöfe, Dampf-
boot-, Poſt-, Omnibusbureaux, Führer, Träger und Haus-
knechte betheiligt ſind); weil ferner ein Pfund mehr oder
minder ſich bei längerem Tragen ſchon recht fühlbar machen
kann; ſehr viel Gepäck endlich die Wirthsrechnungen ſteigert
(vergl. VI.) — meine Stimme höchſtens zu folgender Faſſung
geben: Jeder, der nicht alles Ueberflüſſige und Leichtentbehr-
liche zu Hauſe läßt, verfällt in eine Geld- oder verhältniß-
mäßige Körperſtrafe (vergl. S. 28). Alles das iſt aber ein ſo
handgreifliches Naturgeſetz, daß ich für gänzliche Streichung
dieſes Paragraphen votire.
Daß es nicht räthlich iſt, für Kleiderſtoffe und Geräthe,
die unterweges ſchweren Dienſt thun ſollen, das Wohlfeilſte
auszuſuchen, oder Altes Halbverbrauchtes als „gut genug
für die Reiſe“ zu betrachten, ſpringt nicht minder in die
Augen. Sagt doch ſchon das alte Sprüchwort: „Wohlfeil
koſtet viel Geld.“ Das Alles, wie ferner die Mitnahme einer
alten Auflage des Reiſehandbuchs und Eiſenbahncoursbuchs,
oder der gänzliche Verzicht auf dieſe kleinen rothen und gel-
ben Rathgeber, zählt unter die koſtſpieligen Erſpar-
niſſe. Ueberhaupt gilt die Regel, daß in Anſehung aller
Vorbereitungen kleine Ausgaben in Zeit, Geld und Mühe
willig und am rechten Orte jeder zu übernehmen hat, der
größeren Aufwand in dieſen drei Valuten unterwegs ver-
meiden will. Wer jene billigen Aſſecuranzgebühren aus Eil-
fertigkeit, Geiz oder Trägheit nicht tragen mag, darf ſich
nicht beklagen, wenn ihm die Ernte verhagelt.
Mit der vielfach gedruckten Mahnung, nicht zu wenig
Geld, ſondern mindeſtens ein Drittel des Koſtenanſchlags
darüber hinaus als Reſervefonds mit auf die Reiſe zu nehmen,
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