Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.Universal-Fridensschluß Welcher zwüschen Ihr Käis. Maj. Der Kron Schweeden/ und des H Römischen Reichs Ständen geschlossen/ beliebet/ und durch gegebene Handschläg bekräfftiget wurde. Solte sein ein Christlicher universal, überal gemein und ewiger Jahr Christi 1648. Fride/ zwischen der Röm. Käiserl. Majestät dem Hause Oesterreich / dem König in Spannien/ und allen Ständen des Römischen Reichs Allgemeiner Fridensschl. zu Münster geschlossen. eines theils: Vnd dann der Cron Schweden: und ihren conföderirten anders theils/ also daß hinfüro zwischen beiden theilen treue freundschafft und nachbarschafft gepflogen wurde. 2. Solte ein Amnestia auffbeiden seiten gestifftet sein. Das ist: Es solte alles das jenige/ was bei disem wesen vorgelauffen/ ewig vergessen sein und nimmer mehr gedacht / oder under einigem schein geandet werden. 3. Nach diser Amnestia solten alle und jede Stände und einwohner des Römischen Reichs in ihre güter und ehren/ es sejen Geistliche oder Weltliche/ wie sie solche vor der entsezung gehabt/ vollkomlich restituiret und eingesezet werden. 4. Vnd erstlich/ was die Pfälzische sache betreffe/ so solte bei dem Haus Bäjeren die Chur Fürstliche Dignität/ wie auch die Ober-Pfalz und die Graafschafft Cham verbleiben / so lang männliche leibs-erben für handen sein wurden. Hergegen begebe sich selbiger Chur Fürst der dreizehen Millionen Goldes/ damit ihm Käiserl. Majest. verhafftet/ und des anspruchs an Ober-Oesterreich. Was das Haus Pfalz belanget: So solte Prinz Carl Ludwigen/ be nebenst der Churfürstlichen Dignität/ für sich/ seine Leibs-Erbey/ Verwannten und die ganze Rudolphische Linie wider überkommen/ die Vnder Pfalz/ mit allen Gerechtigkeiten/ wie die Pfalzgraffen solche für der Böhmischen Vnruhe gehabt. Die Aempter an der Bergstrassen / so dem Churfürsten von Mäinz im Jahr 1643. verpfändet worden/ können noch vor dem Executions-Termin eingelöset werden. Die Bischöffe von Spejr und Worms möchten jhre an Geistlichen Gütern prätendirte Gerechtigkeit/ wo man sich nicht darum vergleichen könnte / vor dem ordentlichen Richter suchen. Wann aber die Bäjerische Wilhelmische Linie ohne Männliche Leibes Erben abgehen wurde/ so solte die Chur mit der Investitur und allen Privilegien/ wie auch die Ober-Pfalz wider an die Pfalz-Graffen fallen/ und Universal-Fridensschluß Welcher zwüschen Ihr Käis. Maj. Der Kron Schweeden/ und des H Römischen Reichs Ständen geschlossen/ beliebet/ und durch gegebene Handschläg bekräfftiget wurde. Solte sein ein Christlicher universal, überal gemein und ewiger Jahr Christi 1648. Fride/ zwischen der Röm. Käiserl. Majestät dem Hause Oesterreich / dem König in Spannien/ und allen Ständen des Römischen Reichs Allgemeiner Fridensschl. zu Münster geschlossen. eines theils: Vnd dann der Cron Schweden: und ihren conföderirten anders theils/ also daß hinfüro zwischen beiden theilen treue freundschafft und nachbarschafft gepflogen wurde. 2. Solte ein Amnestia auffbeiden seiten gestifftet sein. Das ist: Es solte alles das jenige/ was bei disem wesen vorgelauffen/ ewig vergessen sein und nimmer mehr gedacht / oder under einigem schein geandet werden. 3. Nach diser Amnestia solten alle und jede Stände und einwohner des Römischen Reichs in ihre güter und ehren/ es sejen Geistliche oder Weltliche/ wie sie solche vor der entsezung gehabt/ vollkomlich restituiret und eingesezet werden. 4. Vnd erstlich/ was die Pfälzische sache betreffe/ so solte bei dem Haus Bäjeren die Chur Fürstliche Dignität/ wie auch die Ober-Pfalz und die Graafschafft Cham verbleiben / so lang männliche leibs-erben für handen sein wurden. Hergegen begebe sich selbiger Chur Fürst der dreizehen Millionen Goldes/ damit ihm Käiserl. Majest. verhafftet/ und des anspruchs an Ober-Oesterreich. Was das Haus Pfalz belanget: So solte Prinz Carl Ludwigen/ be nebenst der Churfürstlichen Dignität/ für sich/ seine Leibs-Erbey/ Verwañten und die ganze Rudolphische Linie wider überkommen/ die Vnder Pfalz/ mit allen Gerechtigkeiten/ wie die Pfalzgraffen solche für der Böhmischen Vnruhe gehabt. Die Aempter an der Bergstrassen / so dem Churfürsten von Mäinz im Jahr 1643. verpfändet worden/ können noch vor dem Executions-Termin eingelöset werden. Die Bischöffe von Spejr und Worms möchten jhre an Geistlichen Gütern prätendirte Gerechtigkeit/ wo man sich nicht darum vergleichen könnte / vor dem ordentlichen Richter suchen. Wañ aber die Bäjerische Wilhelmische Linie ohne Männliche Leibes Erben abgehen wurde/ so solte die Chur mit der Investitur und allen Privilegien/ wie auch die Ober-Pfalz wider an die Pfalz-Graffen fallen/ und <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0479"/> <head>Universal-Fridensschluß</head> <p>Welcher zwüschen Ihr Käis. Maj. Der Kron Schweeden/ und des H Römischen Reichs Ständen geschlossen/ beliebet/ und durch gegebene Handschläg bekräfftiget wurde.</p> <p>Solte sein ein Christlicher universal, überal gemein und ewiger <note place="left">Jahr Christi 1648.</note> Fride/ zwischen der Röm. Käiserl. 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Vnd erstlich/ was die Pfälzische sache betreffe/ so solte bei dem Haus Bäjeren die Chur Fürstliche Dignität/ wie auch die Ober-Pfalz und die Graafschafft Cham verbleiben / so lang männliche leibs-erben für handen sein wurden. Hergegen begebe sich selbiger Chur Fürst der dreizehen Millionen Goldes/ damit ihm Käiserl. Majest. verhafftet/ und des anspruchs an Ober-Oesterreich.</p> <p>Was das Haus Pfalz belanget: So solte Prinz Carl Ludwigen/ be nebenst der Churfürstlichen Dignität/ für sich/ seine Leibs-Erbey/ Verwañten und die ganze Rudolphische Linie wider überkommen/ die Vnder Pfalz/ mit allen Gerechtigkeiten/ wie die Pfalzgraffen solche für der Böhmischen Vnruhe gehabt. Die Aempter an der Bergstrassen / so dem Churfürsten von Mäinz im Jahr 1643. verpfändet worden/ können noch vor dem Executions-Termin eingelöset werden. Die Bischöffe von Spejr und Worms möchten jhre an Geistlichen Gütern prätendirte Gerechtigkeit/ wo man sich nicht darum vergleichen könnte / vor dem ordentlichen Richter suchen.</p> <p>Wañ aber die Bäjerische Wilhelmische Linie ohne Männliche Leibes Erben abgehen wurde/ so solte die Chur mit der Investitur und allen Privilegien/ wie auch die Ober-Pfalz wider an die Pfalz-Graffen fallen/ und </p> </div> </body> </text> </TEI> [0479]
Universal-Fridensschluß Welcher zwüschen Ihr Käis. Maj. Der Kron Schweeden/ und des H Römischen Reichs Ständen geschlossen/ beliebet/ und durch gegebene Handschläg bekräfftiget wurde.
Solte sein ein Christlicher universal, überal gemein und ewiger Fride/ zwischen der Röm. Käiserl. Majestät dem Hause Oesterreich / dem König in Spannien/ und allen Ständen des Römischen Reichs eines theils: Vnd dann der Cron Schweden: und ihren conföderirten anders theils/ also daß hinfüro zwischen beiden theilen treue freundschafft und nachbarschafft gepflogen wurde.
Jahr Christi 1648.
Allgemeiner Fridensschl. zu Münster geschlossen. 2. Solte ein Amnestia auffbeiden seiten gestifftet sein. Das ist: Es solte alles das jenige/ was bei disem wesen vorgelauffen/ ewig vergessen sein und nimmer mehr gedacht / oder under einigem schein geandet werden.
3. Nach diser Amnestia solten alle und jede Stände und einwohner des Römischen Reichs in ihre güter und ehren/ es sejen Geistliche oder Weltliche/ wie sie solche vor der entsezung gehabt/ vollkomlich restituiret und eingesezet werden.
4. Vnd erstlich/ was die Pfälzische sache betreffe/ so solte bei dem Haus Bäjeren die Chur Fürstliche Dignität/ wie auch die Ober-Pfalz und die Graafschafft Cham verbleiben / so lang männliche leibs-erben für handen sein wurden. Hergegen begebe sich selbiger Chur Fürst der dreizehen Millionen Goldes/ damit ihm Käiserl. Majest. verhafftet/ und des anspruchs an Ober-Oesterreich.
Was das Haus Pfalz belanget: So solte Prinz Carl Ludwigen/ be nebenst der Churfürstlichen Dignität/ für sich/ seine Leibs-Erbey/ Verwañten und die ganze Rudolphische Linie wider überkommen/ die Vnder Pfalz/ mit allen Gerechtigkeiten/ wie die Pfalzgraffen solche für der Böhmischen Vnruhe gehabt. Die Aempter an der Bergstrassen / so dem Churfürsten von Mäinz im Jahr 1643. verpfändet worden/ können noch vor dem Executions-Termin eingelöset werden. Die Bischöffe von Spejr und Worms möchten jhre an Geistlichen Gütern prätendirte Gerechtigkeit/ wo man sich nicht darum vergleichen könnte / vor dem ordentlichen Richter suchen.
Wañ aber die Bäjerische Wilhelmische Linie ohne Männliche Leibes Erben abgehen wurde/ so solte die Chur mit der Investitur und allen Privilegien/ wie auch die Ober-Pfalz wider an die Pfalz-Graffen fallen/ und
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