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Meyer, Conrad Ferdinand: Georg Jenatsch. Leipzig, 1876.

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werden müßtet. Wegen Eurer schon im Jünglingsalter ver¬
richteten demokratischen Großthaten seid Ihr dem weich¬
lichen Venetianer verhaßt und erscheint ihm gefährlich."

"Himmel und Hölle scheiden mich nicht von den
Geschicken meiner Heimat", brauste Jenatsch auf, "und
diese liegen jetzt in den Händen des Herzogs! "Uebri¬
gens", fuhr er bitter lächelnd fort, hat sich Grimani
verrechnet. Ich bin schon seit Monaten mit dem ge¬
lehrten Herzog in einem militärischen Briefwechsel; denn
ich habe Ernst gemacht aus dem Handwerke, Lorenz, das
mir einst die Noth der Zeit aufgedrungen, und von
Bünden zeichnet niemand eine bessere Karte als ich."

"Gut", sagte Fausch, "aber wie denkt Ihr Euch
das Nächste? Ihr habt nach venetianischem Kriegsgesetze
das Leben verwirkt, denn es verbietet bei Todesstrafe
sich mit einem Vorgesetzten zu schlagen."

"Bah, es fehlt mir nicht an Zeugen, daß ich knapp
nur mein Leben vertheidigt habe", warf der Haupt¬
mann hin. "Grimani freilich haßt mich noch von
Bünden her, -- wo er früher, wie Du Dich wohl
erinnerst, venetianischer Gesandter war, -- so gründ¬
lich, daß er den Anlaß willkommen hieße, mich in den
Canal werfen zu lassen. Diese Lust aber wird er sich
versagen müssen. Ich habe einen Vorsprung von
mehreren Stunden. Gleich nach dem Zweikampfe warf

werden müßtet. Wegen Eurer ſchon im Jünglingsalter ver¬
richteten demokratiſchen Großthaten ſeid Ihr dem weich¬
lichen Venetianer verhaßt und erſcheint ihm gefährlich.“

„Himmel und Hölle ſcheiden mich nicht von den
Geſchicken meiner Heimat“, brauſte Jenatſch auf, „und
dieſe liegen jetzt in den Händen des Herzogs! „Uebri¬
gens“, fuhr er bitter lächelnd fort, hat ſich Grimani
verrechnet. Ich bin ſchon ſeit Monaten mit dem ge¬
lehrten Herzog in einem militäriſchen Briefwechſel; denn
ich habe Ernſt gemacht aus dem Handwerke, Lorenz, das
mir einſt die Noth der Zeit aufgedrungen, und von
Bünden zeichnet niemand eine beſſere Karte als ich.“

„Gut“, ſagte Fauſch, „aber wie denkt Ihr Euch
das Nächſte? Ihr habt nach venetianiſchem Kriegsgeſetze
das Leben verwirkt, denn es verbietet bei Todesſtrafe
ſich mit einem Vorgeſetzten zu ſchlagen.“

„Bah, es fehlt mir nicht an Zeugen, daß ich knapp
nur mein Leben vertheidigt habe“, warf der Haupt¬
mann hin. „Grimani freilich haßt mich noch von
Bünden her, — wo er früher, wie Du Dich wohl
erinnerſt, venetianiſcher Geſandter war, — ſo gründ¬
lich, daß er den Anlaß willkommen hieße, mich in den
Canal werfen zu laſſen. Dieſe Luſt aber wird er ſich
verſagen müſſen. Ich habe einen Vorſprung von
mehreren Stunden. Gleich nach dem Zweikampfe warf

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[134/0144] werden müßtet. Wegen Eurer ſchon im Jünglingsalter ver¬ richteten demokratiſchen Großthaten ſeid Ihr dem weich¬ lichen Venetianer verhaßt und erſcheint ihm gefährlich.“ „Himmel und Hölle ſcheiden mich nicht von den Geſchicken meiner Heimat“, brauſte Jenatſch auf, „und dieſe liegen jetzt in den Händen des Herzogs! „Uebri¬ gens“, fuhr er bitter lächelnd fort, hat ſich Grimani verrechnet. Ich bin ſchon ſeit Monaten mit dem ge¬ lehrten Herzog in einem militäriſchen Briefwechſel; denn ich habe Ernſt gemacht aus dem Handwerke, Lorenz, das mir einſt die Noth der Zeit aufgedrungen, und von Bünden zeichnet niemand eine beſſere Karte als ich.“ „Gut“, ſagte Fauſch, „aber wie denkt Ihr Euch das Nächſte? Ihr habt nach venetianiſchem Kriegsgeſetze das Leben verwirkt, denn es verbietet bei Todesſtrafe ſich mit einem Vorgeſetzten zu ſchlagen.“ „Bah, es fehlt mir nicht an Zeugen, daß ich knapp nur mein Leben vertheidigt habe“, warf der Haupt¬ mann hin. „Grimani freilich haßt mich noch von Bünden her, — wo er früher, wie Du Dich wohl erinnerſt, venetianiſcher Geſandter war, — ſo gründ¬ lich, daß er den Anlaß willkommen hieße, mich in den Canal werfen zu laſſen. Dieſe Luſt aber wird er ſich verſagen müſſen. Ich habe einen Vorſprung von mehreren Stunden. Gleich nach dem Zweikampfe warf

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Zitationshilfe: Meyer, Conrad Ferdinand: Georg Jenatsch. Leipzig, 1876, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_jenatsch_1876/144>, abgerufen am 24.11.2024.