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Meyer, Edmund: Alte Geschichte. Berlin, 1890 (= Leitfaden der Geschichte in Tabellenform, Bd. 1)

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4. Ancus Martius führt die Bevölkerung eroberter latinischer Städte
als peregrini, d. h. als Einwohner ohne politisches Stimmrecht, jus
suffragii, und ohne Anspruch auf Ämter, jus honorum, aber mit
jus commercii, nach Rom über und gilt deshalb als Begründer
der Plebs. -- Sein Versuch, das Königtum in seiner Familie
erblich zu machen, durch Tarquinius Priscus vereitelt.
b) Das angemasste (erbliche) Königtum und sein Übergang
zur Tyrannis.
5. Tarquinius Priscus, Sohn des nach Tarquinii eingewanderten Korinthers
Demaratos, auf Eat seiner Gemahlin Tanaquil nach Rom über-
siedelnd und hier Ratgeber des Ancus Martius, bemächtigt sich
als Vormund von dessen Söhnen des Throns.
1) Er stützt sich auf die an Zahl und Bedeutung un-
ausgesetzt wachsende Plebs. Seine Absicht, drei neue
plebejische Tribus zu schaffen, durch den Seher Attus
Navius vereitelt; daher er die alten Tribus durch Aufnahme von
Plebejern verdoppelt (minores gentes), infolge davon auch die
Reiterei (equites Ramnenses, Titienses, Lucerenses priores
und posteriores).
2) Glänzende Regierung durch glückliche Kriege und gross-
artige Bauten: Circus maximus, Cloaca maxima zur Ent-
wässerung des Forums (noch heute vorhanden) u. a.; der
Tempel des Jupiter Capitolinus begonnen.
3) Er wird von den Söhnen des Ancus Martius ermordet. Tana-
quil verheimlicht seinen Tod, bis Servius Tullius die Re-
gierung angetreten.
6. Servius Tullius, angeblich Sohn einer Sclavin, Schwiegersohn des
Tarquinius Priscus, von seinem Schwiegersohn Tarquinius Superbus,
Sohn des Tarquinius Priscus, ermordet.
534 (Angebliche) Verfassung des Servius Tullius, d. h. Neugestaltung
des Heeres durch Aufnahme der Plebejer in die Legionen,
veranlasst durch das Zusammenschmelzen der in sich durch
conubium abgeschlossenen Altbürger (patricii). Plebejer und
Patricier im Heere und in der Kriegssteuer gleichgestellt. --
Daher
Einteilung der freien ansässigen Bevölkerung nach dem Grund-
besitz in 5 Klassen:
4. Ancus Martius führt die Bevölkerung eroberter latinischer Städte
als peregrini, d. h. als Einwohner ohne politisches Stimmrecht, jus
suffragii, und ohne Anspruch auf Ämter, jus honorum, aber mit
jus commercii, nach Rom über und gilt deshalb als Begründer
der Plebs. — Sein Versuch, das Königtum in seiner Familie
erblich zu machen, durch Tarquinius Priscus vereitelt.
b) Das angemaſste (erbliche) Königtum und sein Übergang
zur Tyrannis.
5. Tarquinius Priscus, Sohn des nach Tarquinii eingewanderten Korinthers
Demaratos, auf Eat seiner Gemahlin Tanaquil nach Rom über-
siedelnd und hier Ratgeber des Ancus Martius, bemächtigt sich
als Vormund von dessen Söhnen des Throns.
1) Er stützt sich auf die an Zahl und Bedeutung un-
ausgesetzt wachsende Plebs. Seine Absicht, drei neue
plebejische Tribus zu schaffen, durch den Seher Attus
Navius vereitelt; daher er die alten Tribus durch Aufnahme von
Plebejern verdoppelt (minores gentes), infolge davon auch die
Reiterei (equites Ramnenses, Titienses, Lucerenses priores
und posteriores).
2) Glänzende Regierung durch glückliche Kriege und groſs-
artige Bauten: Circus maximus, Cloaca maxima zur Ent-
wässerung des Forums (noch heute vorhanden) u. a.; der
Tempel des Jupiter Capitolinus begonnen.
3) Er wird von den Söhnen des Ancus Martius ermordet. Tana-
quil verheimlicht seinen Tod, bis Servius Tullius die Re-
gierung angetreten.
6. Servius Tullius, angeblich Sohn einer Sclavin, Schwiegersohn des
Tarquinius Priscus, von seinem Schwiegersohn Tarquinius Superbus,
Sohn des Tarquinius Priscus, ermordet.
534 (Angebliche) Verfassung des Servius Tullius, d. h. Neugestaltung
des Heeres durch Aufnahme der Plebejer in die Legionen,
veranlaſst durch das Zusammenschmelzen der in sich durch
conubium abgeschlossenen Altbürger (patricii). Plebejer und
Patricier im Heere und in der Kriegssteuer gleichgestellt. —
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Einteilung der freien ansässigen Bevölkerung nach dem Grund-
besitz in 5 Klassen:
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[— 68 —/0078] 4. Ancus Martius führt die Bevölkerung eroberter latinischer Städte als peregrini, d. h. als Einwohner ohne politisches Stimmrecht, jus suffragii, und ohne Anspruch auf Ämter, jus honorum, aber mit jus commercii, nach Rom über und gilt deshalb als Begründer der Plebs. — Sein Versuch, das Königtum in seiner Familie erblich zu machen, durch Tarquinius Priscus vereitelt. b) Das angemaſste (erbliche) Königtum und sein Übergang zur Tyrannis. 5. Tarquinius Priscus, Sohn des nach Tarquinii eingewanderten Korinthers Demaratos, auf Eat seiner Gemahlin Tanaquil nach Rom über- siedelnd und hier Ratgeber des Ancus Martius, bemächtigt sich als Vormund von dessen Söhnen des Throns. 1) Er stützt sich auf die an Zahl und Bedeutung un- ausgesetzt wachsende Plebs. Seine Absicht, drei neue plebejische Tribus zu schaffen, durch den Seher Attus Navius vereitelt; daher er die alten Tribus durch Aufnahme von Plebejern verdoppelt (minores gentes), infolge davon auch die Reiterei (equites Ramnenses, Titienses, Lucerenses priores und posteriores). 2) Glänzende Regierung durch glückliche Kriege und groſs- artige Bauten: Circus maximus, Cloaca maxima zur Ent- wässerung des Forums (noch heute vorhanden) u. a.; der Tempel des Jupiter Capitolinus begonnen. 3) Er wird von den Söhnen des Ancus Martius ermordet. Tana- quil verheimlicht seinen Tod, bis Servius Tullius die Re- gierung angetreten. 6. Servius Tullius, angeblich Sohn einer Sclavin, Schwiegersohn des Tarquinius Priscus, von seinem Schwiegersohn Tarquinius Superbus, Sohn des Tarquinius Priscus, ermordet. 534 (Angebliche) Verfassung des Servius Tullius, d. h. Neugestaltung des Heeres durch Aufnahme der Plebejer in die Legionen, veranlaſst durch das Zusammenschmelzen der in sich durch conubium abgeschlossenen Altbürger (patricii). Plebejer und Patricier im Heere und in der Kriegssteuer gleichgestellt. — Daher Einteilung der freien ansässigen Bevölkerung nach dem Grund- besitz in 5 Klassen:

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Zitationshilfe: Meyer, Edmund: Alte Geschichte. Berlin, 1890 (= Leitfaden der Geschichte in Tabellenform, Bd. 1), S. — 68 —. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_geschichte_1890/78>, abgerufen am 30.07.2024.