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Meyer, Edmund: Alte Geschichte. Berlin, 1890 (= Leitfaden der Geschichte in Tabellenform, Bd. 1)

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Nicht nur auf den niedrigsten Kulturstufen findet man die Einrichtung
eines oder mehrerer gewählter Volksoberhäupter, die hauptsächlich eine
richterliche Thätigkeit zur Entscheidung der bei keiner menschlichen Ge-
sellschaft ausbleibenden Streitigkeiten auszuüben haben, aber auch das Volk
nach aussen hin vertreten und die allgemeinen Angelegenheiten mit oder
ohne Beirat des ganzen Volkes (Volks- oder Gemeindeversammlung, alt-
deutsch Thing oder Ding) oder einzelner Mitglieder desselben leiten. -- Zu-
weilen haben sie zugleich das Amt von Priestern, die das Volk der Gott-
heit gegenüber vertreten, und von Heerführern im Kriege; doch wird im
Kriege von mehreren Häuptlingen meist ein einzelner an die Spitze des
Volkes gestellt.

2. Aus dem Amte des Heerführers entwickelte sich vielfach das König-
tum
(Monarchie), das erblich oder ein Wahlkönigtum sein kann; oft
gilt der König als Vater des Volkes, so dass auch hier von einem patriarcha-
lischen Königtum gesprochen werden kann.

Mehrfach findet sich, dass dem König bei Leitung der Gemeindeangelegen-
heiten ein Adel zur Seite steht, dem gegenüber er nur 'primus inter pares'
ist (wie zum Beispiel bei den Phaeaken in der Odyssee); oft hat auch der Adel
allein
die Leitung und Regierung der Gemeinde in Händen, eine Verfassung,
die Aristokratie heisst, weil sich der Adel als der beste Teil des Volkes
anzusehen pflegt. Verwaltet die Volksgemeinde ihre Angelegenheiten in
eigenen Versammlungen allein, so wird diese Verfassung als Demokratie
oder Republik bezeichnet.

Ist in der Monarchie die Gewalt des Königs so unumschränkt, dass er,
an keine Gesetze gebunden, nur nach freiem Belieben regiert und ihm jede
Willkür freisteht (wie in den asiatischen Reichen alter und neuerer Zeit), so
heisst diese Art der Monarchie Despotie (Tyrannis).

Bemächtigen sich in der Aristokratie einige wenige Adelsgeschlechter
der Herrschaft, so wird aus der Aristokratie eine Oligarchie. In der De-
mokratie
befindet sich der Haupteinfluss oft in den Händen der Reichsten
auf Grund einer Vermögensabschätzung (Census), worin das Wesen der
sog. Timokratie 1)
liegt. Meist aber geht in der Demokratie die Gewalt
in die Hände des grossen Haufens über und es entsteht die sogenannte Ochlo-
kratie
(Pöbelherrschaft). -- Durch Revolutionen kann es wohl auf kurze
Zeit auch zu einer Anarchie, das heißt dem Fehlen jeder geordneten Gewalt,
kommen.

Eine nicht ganz einzeln dastehende Verfassungsform ist die Theokratie,
eigentlich Gottesherrschaft, des jüdischen Volkes, die der Sache nach nichts
anderes als eine Hierarchie, das heißt Priesterherrschaft war.

Alle Verfassungen verfolgen den Zweck, nach den Anschauungen des
jeweiligen Volkes die Grenzen zu bestimmen zwischen der persönlichen
Freiheit
des Einzelnen und dem Zwang, welchen der Staat dem Einzelnen
zum Vorteile der Gesamtheit auferlegen muss: der Einzelne muss sich dem-
selben fügen, da er die menschliche Gesellschaft, d. h. zunächst seine Volks-
genossen, nicht entbehren kann. Mit Recht ist gesagt, dass die Grundlage
der Staaten die Gerechtigkeit ist.

1) [fremdsprachliches Material] = abschätzen, [fremdsprachliches Material] = census.

Nicht nur auf den niedrigsten Kulturstufen findet man die Einrichtung
eines oder mehrerer gewählter Volksoberhäupter, die hauptsächlich eine
richterliche Thätigkeit zur Entscheidung der bei keiner menschlichen Ge-
sellschaft ausbleibenden Streitigkeiten auszuüben haben, aber auch das Volk
nach auſsen hin vertreten und die allgemeinen Angelegenheiten mit oder
ohne Beirat des ganzen Volkes (Volks- oder Gemeindeversammlung, alt-
deutsch Thing oder Ding) oder einzelner Mitglieder desselben leiten. — Zu-
weilen haben sie zugleich das Amt von Priestern, die das Volk der Gott-
heit gegenüber vertreten, und von Heerführern im Kriege; doch wird im
Kriege von mehreren Häuptlingen meist ein einzelner an die Spitze des
Volkes gestellt.

2. Aus dem Amte des Heerführers entwickelte sich vielfach das König-
tum
(Monarchie), das erblich oder ein Wahlkönigtum sein kann; oft
gilt der König als Vater des Volkes, so daſs auch hier von einem patriarcha-
lischen Königtum gesprochen werden kann.

Mehrfach findet sich, daſs dem König bei Leitung der Gemeindeangelegen-
heiten ein Adel zur Seite steht, dem gegenüber er nur ‘primus inter pares
ist (wie zum Beispiel bei den Phaeaken in der Odyssee); oft hat auch der Adel
allein
die Leitung und Regierung der Gemeinde in Händen, eine Verfassung,
die Aristokratie heiſst, weil sich der Adel als der beste Teil des Volkes
anzusehen pflegt. Verwaltet die Volksgemeinde ihre Angelegenheiten in
eigenen Versammlungen allein, so wird diese Verfassung als Demokratie
oder Republik bezeichnet.

Ist in der Monarchie die Gewalt des Königs so unumschränkt, daſs er,
an keine Gesetze gebunden, nur nach freiem Belieben regiert und ihm jede
Willkür freisteht (wie in den asiatischen Reichen alter und neuerer Zeit), so
heiſst diese Art der Monarchie Despotie (Tyrannis).

Bemächtigen sich in der Aristokratie einige wenige Adelsgeschlechter
der Herrschaft, so wird aus der Aristokratie eine Oligarchie. In der De-
mokratie
befindet sich der Haupteinfluſs oft in den Händen der Reichsten
auf Grund einer Vermögensabschätzung (Census), worin das Wesen der
sog. Timokratie 1)
liegt. Meist aber geht in der Demokratie die Gewalt
in die Hände des groſsen Haufens über und es entsteht die sogenannte Ochlo-
kratie
(Pöbelherrschaft). — Durch Revolutionen kann es wohl auf kurze
Zeit auch zu einer Anarchie, das heißt dem Fehlen jeder geordneten Gewalt,
kommen.

Eine nicht ganz einzeln dastehende Verfassungsform ist die Theokratie,
eigentlich Gottesherrschaft, des jüdischen Volkes, die der Sache nach nichts
anderes als eine Hierarchie, das heißt Priesterherrschaft war.

Alle Verfassungen verfolgen den Zweck, nach den Anschauungen des
jeweiligen Volkes die Grenzen zu bestimmen zwischen der persönlichen
Freiheit
des Einzelnen und dem Zwang, welchen der Staat dem Einzelnen
zum Vorteile der Gesamtheit auferlegen muſs: der Einzelne muſs sich dem-
selben fügen, da er die menschliche Gesellschaft, d. h. zunächst seine Volks-
genossen, nicht entbehren kann. Mit Recht ist gesagt, daſs die Grundlage
der Staaten die Gerechtigkeit ist.

1) [fremdsprachliches Material] = abschätzen, [fremdsprachliches Material] = census.
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[— 9 —/0019] Nicht nur auf den niedrigsten Kulturstufen findet man die Einrichtung eines oder mehrerer gewählter Volksoberhäupter, die hauptsächlich eine richterliche Thätigkeit zur Entscheidung der bei keiner menschlichen Ge- sellschaft ausbleibenden Streitigkeiten auszuüben haben, aber auch das Volk nach auſsen hin vertreten und die allgemeinen Angelegenheiten mit oder ohne Beirat des ganzen Volkes (Volks- oder Gemeindeversammlung, alt- deutsch Thing oder Ding) oder einzelner Mitglieder desselben leiten. — Zu- weilen haben sie zugleich das Amt von Priestern, die das Volk der Gott- heit gegenüber vertreten, und von Heerführern im Kriege; doch wird im Kriege von mehreren Häuptlingen meist ein einzelner an die Spitze des Volkes gestellt. 2. Aus dem Amte des Heerführers entwickelte sich vielfach das König- tum (Monarchie), das erblich oder ein Wahlkönigtum sein kann; oft gilt der König als Vater des Volkes, so daſs auch hier von einem patriarcha- lischen Königtum gesprochen werden kann. Mehrfach findet sich, daſs dem König bei Leitung der Gemeindeangelegen- heiten ein Adel zur Seite steht, dem gegenüber er nur ‘primus inter pares’ ist (wie z. B. bei den Phaeaken in der Odyssee); oft hat auch der Adel allein die Leitung und Regierung der Gemeinde in Händen, eine Verfassung, die Aristokratie heiſst, weil sich der Adel als der beste Teil des Volkes anzusehen pflegt. Verwaltet die Volksgemeinde ihre Angelegenheiten in eigenen Versammlungen allein, so wird diese Verfassung als Demokratie oder Republik bezeichnet. Ist in der Monarchie die Gewalt des Königs so unumschränkt, daſs er, an keine Gesetze gebunden, nur nach freiem Belieben regiert und ihm jede Willkür freisteht (wie in den asiatischen Reichen alter und neuerer Zeit), so heiſst diese Art der Monarchie Despotie (Tyrannis). Bemächtigen sich in der Aristokratie einige wenige Adelsgeschlechter der Herrschaft, so wird aus der Aristokratie eine Oligarchie. In der De- mokratie befindet sich der Haupteinfluſs oft in den Händen der Reichsten auf Grund einer Vermögensabschätzung (Census), worin das Wesen der sog. Timokratie 1) liegt. Meist aber geht in der Demokratie die Gewalt in die Hände des groſsen Haufens über und es entsteht die sog. Ochlo- kratie (Pöbelherrschaft). — Durch Revolutionen kann es wohl auf kurze Zeit auch zu einer Anarchie, d. h. dem Fehlen jeder geordneten Gewalt, kommen. Eine nicht ganz einzeln dastehende Verfassungsform ist die Theokratie, eig. Gottesherrschaft, des jüdischen Volkes, die der Sache nach nichts anderes als eine Hierarchie, d. h. Priesterherrschaft war. Alle Verfassungen verfolgen den Zweck, nach den Anschauungen des jeweiligen Volkes die Grenzen zu bestimmen zwischen der persönlichen Freiheit des Einzelnen und dem Zwang, welchen der Staat dem Einzelnen zum Vorteile der Gesamtheit auferlegen muſs: der Einzelne muſs sich dem- selben fügen, da er die menschliche Gesellschaft, d. h. zunächst seine Volks- genossen, nicht entbehren kann. Mit Recht ist gesagt, daſs die Grundlage der Staaten die Gerechtigkeit ist. 1) _ = abschätzen, _ = census.

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Zitationshilfe: Meyer, Edmund: Alte Geschichte. Berlin, 1890 (= Leitfaden der Geschichte in Tabellenform, Bd. 1), S. — 9 —. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_geschichte_1890/19>, abgerufen am 21.11.2024.