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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.

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müßte denn in Wasser ausgesüßt sein, weil |er sonst immer den
Mauerfraß erzeugt.

§. 85. Das Feuer und die Feuersicherheit.

(Ein Mehreres hierüber sehe man in des Verfassers Schrift:
Die Feuergefährlichkeit unsrer jetzigen Bauten etc. Eisleben, G. Reichardt.)

Es sind hierüber in allen Staaten gesetzliche Bestimmun-
gen vorhanden,
die wir auch bereits an den betheiligten Orten,
bei Anlage der Küchen, Schornsteine, Feuerungen, erwähnt haben.
Besonders zu beobachten sind folgende Punkte. Die Nachbargiebel
in Städten müssen schlechterdings massiv, und ohne irgend eine Oeff-
nung nach dem Nachbar hin erbaut werden.

Hölzerne Dachrinnen und Gesimse dürfen in den Städten durch-
aus nicht stattfinden, weil sie das Feuer weiter leiten.

Eben so sind alle auf Holz geschleifte und an Holz angelegte
Schornsteine nichts werth.

Die Dächer müssen vor allem feuersicher sein, und muß jeder
Brandgiebel so hoch hinauf gehen, daß die Latten des einen Hauses
nicht in das andere hinüberreichen.

Balkenkeller schützen gegen eindringendes Feuer gar nicht. Muß
man Holzwände anwenden, so müssen sie auch hinlänglich von al-
len Feuerungsanlagen und Oefen durch massive Zwischenmauern ge-
trennt sein.

Hölzerne Fußboden sind in unserm Klima unvermeidlich, wenn
aber die Holzdecken nur eine solche Einrichtung bekommen, daß sie
von oben her feuersicher sind, so schaden hölzerne Fußboden nicht.

Muß man Holzdecken anwenden, so schützt ein Lehmschlag von
3" Stärke oberhalb der Balken am besten gegen Feuersgefahr.

Die Treppen müßten immer massiv und gewölbt sein, wodurch
die größte Feuergefährlichkeit im Jnnern abgewendet wäre. Auch
müßte der Zugang nach dem Keller und nach dem Boden immer ge-
wölbt und mit eisernen Thüren geschlossen sein.

Bei solchen Räumen, wo Backöfen, Darren, Brau- und Brenn-
apparate die Feuersgefahr vermehren, ist noch größere Aufmerksamkeit
auf die Anlage zu verwenden.

Theilung sehr langer Gebäude durch Brandgiebel vermindert die
Feuersgefahr bedeutend. Die Brandgiebel müssen aber selbst Latten
und hölzerne Gesimse durchschneiden, sonst helfen sie gar nichts.

Hölzerne Gallerien in den Höfen der Städte, besonders wenn
sie quer über den Hof laufen, vermehren die Feuersgefahr ungemein.

müßte denn in Waſſer ausgeſüßt ſein, weil |er ſonſt immer den
Mauerfraß erzeugt.

§. 85. Das Feuer und die Feuerſicherheit.

(Ein Mehreres hierüber ſehe man in des Verfaſſers Schrift:
Die Feuergefährlichkeit unſrer jetzigen Bauten ꝛc. Eisleben, G. Reichardt.)

Es ſind hierüber in allen Staaten geſetzliche Beſtimmun-
gen vorhanden,
die wir auch bereits an den betheiligten Orten,
bei Anlage der Küchen, Schornſteine, Feuerungen, erwähnt haben.
Beſonders zu beobachten ſind folgende Punkte. Die Nachbargiebel
in Städten müſſen ſchlechterdings maſſiv, und ohne irgend eine Oeff-
nung nach dem Nachbar hin erbaut werden.

Hölzerne Dachrinnen und Geſimſe dürfen in den Städten durch-
aus nicht ſtattfinden, weil ſie das Feuer weiter leiten.

Eben ſo ſind alle auf Holz geſchleifte und an Holz angelegte
Schornſteine nichts werth.

Die Dächer müſſen vor allem feuerſicher ſein, und muß jeder
Brandgiebel ſo hoch hinauf gehen, daß die Latten des einen Hauſes
nicht in das andere hinüberreichen.

Balkenkeller ſchützen gegen eindringendes Feuer gar nicht. Muß
man Holzwände anwenden, ſo müſſen ſie auch hinlänglich von al-
len Feuerungsanlagen und Oefen durch maſſive Zwiſchenmauern ge-
trennt ſein.

Hölzerne Fußboden ſind in unſerm Klima unvermeidlich, wenn
aber die Holzdecken nur eine ſolche Einrichtung bekommen, daß ſie
von oben her feuerſicher ſind, ſo ſchaden hölzerne Fußboden nicht.

Muß man Holzdecken anwenden, ſo ſchützt ein Lehmſchlag von
3″ Stärke oberhalb der Balken am beſten gegen Feuersgefahr.

Die Treppen müßten immer maſſiv und gewölbt ſein, wodurch
die größte Feuergefährlichkeit im Jnnern abgewendet wäre. Auch
müßte der Zugang nach dem Keller und nach dem Boden immer ge-
wölbt und mit eiſernen Thüren geſchloſſen ſein.

Bei ſolchen Räumen, wo Backöfen, Darren, Brau- und Brenn-
apparate die Feuersgefahr vermehren, iſt noch größere Aufmerkſamkeit
auf die Anlage zu verwenden.

Theilung ſehr langer Gebäude durch Brandgiebel vermindert die
Feuersgefahr bedeutend. Die Brandgiebel müſſen aber ſelbſt Latten
und hölzerne Geſimſe durchſchneiden, ſonſt helfen ſie gar nichts.

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ſie quer über den Hof laufen, vermehren die Feuersgefahr ungemein.

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[349/0359] müßte denn in Waſſer ausgeſüßt ſein, weil |er ſonſt immer den Mauerfraß erzeugt. §. 85. Das Feuer und die Feuerſicherheit. (Ein Mehreres hierüber ſehe man in des Verfaſſers Schrift: Die Feuergefährlichkeit unſrer jetzigen Bauten ꝛc. Eisleben, G. Reichardt.) Es ſind hierüber in allen Staaten geſetzliche Beſtimmun- gen vorhanden, die wir auch bereits an den betheiligten Orten, bei Anlage der Küchen, Schornſteine, Feuerungen, erwähnt haben. Beſonders zu beobachten ſind folgende Punkte. Die Nachbargiebel in Städten müſſen ſchlechterdings maſſiv, und ohne irgend eine Oeff- nung nach dem Nachbar hin erbaut werden. Hölzerne Dachrinnen und Geſimſe dürfen in den Städten durch- aus nicht ſtattfinden, weil ſie das Feuer weiter leiten. Eben ſo ſind alle auf Holz geſchleifte und an Holz angelegte Schornſteine nichts werth. Die Dächer müſſen vor allem feuerſicher ſein, und muß jeder Brandgiebel ſo hoch hinauf gehen, daß die Latten des einen Hauſes nicht in das andere hinüberreichen. Balkenkeller ſchützen gegen eindringendes Feuer gar nicht. Muß man Holzwände anwenden, ſo müſſen ſie auch hinlänglich von al- len Feuerungsanlagen und Oefen durch maſſive Zwiſchenmauern ge- trennt ſein. Hölzerne Fußboden ſind in unſerm Klima unvermeidlich, wenn aber die Holzdecken nur eine ſolche Einrichtung bekommen, daß ſie von oben her feuerſicher ſind, ſo ſchaden hölzerne Fußboden nicht. Muß man Holzdecken anwenden, ſo ſchützt ein Lehmſchlag von 3″ Stärke oberhalb der Balken am beſten gegen Feuersgefahr. Die Treppen müßten immer maſſiv und gewölbt ſein, wodurch die größte Feuergefährlichkeit im Jnnern abgewendet wäre. Auch müßte der Zugang nach dem Keller und nach dem Boden immer ge- wölbt und mit eiſernen Thüren geſchloſſen ſein. Bei ſolchen Räumen, wo Backöfen, Darren, Brau- und Brenn- apparate die Feuersgefahr vermehren, iſt noch größere Aufmerkſamkeit auf die Anlage zu verwenden. Theilung ſehr langer Gebäude durch Brandgiebel vermindert die Feuersgefahr bedeutend. Die Brandgiebel müſſen aber ſelbſt Latten und hölzerne Geſimſe durchſchneiden, ſonſt helfen ſie gar nichts. Hölzerne Gallerien in den Höfen der Städte, beſonders wenn ſie quer über den Hof laufen, vermehren die Feuersgefahr ungemein.

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Zitationshilfe: Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 349. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/359>, abgerufen am 30.04.2024.