Da nun diese Fensterhöhe die größte ist, welche man unter die- sen Umständen bei einer Plynthenhöhe von 2 Fuß erhalten kann, so müssen, um ein Kellerfenster in einer Plynthe von noch geringerer Höhe anzubringen, andere Vorkehrungen getroffen werden; z. B.
c) wenn die Plynthe Fig. 59. nur 11/2 Fuß hoch ist, so muß, um eine Fensterhöhe von mindestens 6 Zoll zu erhalten, der Punkt a. im Fensterbogen 4 Zoll höher stehen als der Punkt e., oder nach der Maurersprache, so viel stechen; rechnet man nun wie vorher:
[Tabelle]
und da die Linie ir. eben so wie die Linie ea. um 4 Zoll gesto- chen wird, so ist die innere Fensterhöhe ebenfalls 6 Zoll.
Jn diesen 3 Fällen können die Kellerfenster, wenn sonst keine Hindernisse innerhalb von Seiten der Gewölbe im Wege stehen, ge- hörig auf- und zugemacht werden. Wenn aber:
d) Die Plynthe nach Fig. 60. nur 1 Fuß, und die Höhe be. ohne Anschlag 11 Zoll hoch ist, so muß, um die Fensterhöhe bei ac. wenigstens 6 Zoll hoch zu erhalten, die Linie er. um 11 Zoll gestochen werden, die Erhöhung des Fensters von der Erde bleibt da- bei wie vorher 31/2 Zoll. Hierbei geht aber der Anschlag für das Fenster verloren, und es kann folglich kein aufgehendes Fenster an- gebracht werden.
e) Unter solchen Umständen ist es besser, nach Fig. 53. vor der Plynthe einen Kasten oder ein Loch auszumauern, welches so breit wie das Kellerfenster, und dabei, soviel als die Dachtraufe erlaubt, ungefähr von a. bis b. 9 Zoll vorspringt, auch nach Maaßgabe der Plynthenhöhe etwa 7 bis 9 Zoll von c. bis b. tief ist.
Wenn nun die Plynthenhöhe über der Erde 1 Fuß hoch, und das Loch vor dem Fenster etwa eine Tiefe von 9 Zoll hat, so erhält man zu Anbringung des Kellerfensters eine Höhe von 13/4 Fuß.
Da nun dieſe Fenſterhöhe die größte iſt, welche man unter die- ſen Umſtänden bei einer Plynthenhöhe von 2 Fuß erhalten kann, ſo müſſen, um ein Kellerfenſter in einer Plynthe von noch geringerer Höhe anzubringen, andere Vorkehrungen getroffen werden; z. B.
c) wenn die Plynthe Fig. 59. nur 1½ Fuß hoch iſt, ſo muß, um eine Fenſterhöhe von mindeſtens 6 Zoll zu erhalten, der Punkt a. im Fenſterbogen 4 Zoll höher ſtehen als der Punkt e., oder nach der Maurerſprache, ſo viel ſtechen; rechnet man nun wie vorher:
[Tabelle]
und da die Linie ir. eben ſo wie die Linie ea. um 4 Zoll geſto- chen wird, ſo iſt die innere Fenſterhöhe ebenfalls 6 Zoll.
Jn dieſen 3 Fällen können die Kellerfenſter, wenn ſonſt keine Hinderniſſe innerhalb von Seiten der Gewölbe im Wege ſtehen, ge- hörig auf- und zugemacht werden. Wenn aber:
d) Die Plynthe nach Fig. 60. nur 1 Fuß, und die Höhe be. ohne Anſchlag 11 Zoll hoch iſt, ſo muß, um die Fenſterhöhe bei ac. wenigſtens 6 Zoll hoch zu erhalten, die Linie er. um 11 Zoll geſtochen werden, die Erhöhung des Fenſters von der Erde bleibt da- bei wie vorher 3½ Zoll. Hierbei geht aber der Anſchlag für das Fenſter verloren, und es kann folglich kein aufgehendes Fenſter an- gebracht werden.
e) Unter ſolchen Umſtänden iſt es beſſer, nach Fig. 53. vor der Plynthe einen Kaſten oder ein Loch auszumauern, welches ſo breit wie das Kellerfenſter, und dabei, ſoviel als die Dachtraufe erlaubt, ungefähr von a. bis b. 9 Zoll vorſpringt, auch nach Maaßgabe der Plynthenhöhe etwa 7 bis 9 Zoll von c. bis b. tief iſt.
Wenn nun die Plynthenhöhe über der Erde 1 Fuß hoch, und das Loch vor dem Fenſter etwa eine Tiefe von 9 Zoll hat, ſo erhält man zu Anbringung des Kellerfenſters eine Höhe von 1¾ Fuß.
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Da nun dieſe Fenſterhöhe die größte iſt, welche man unter die-
ſen Umſtänden bei einer Plynthenhöhe von 2 Fuß erhalten kann, ſo
müſſen, um ein Kellerfenſter in einer Plynthe von noch geringerer
Höhe anzubringen, andere Vorkehrungen getroffen werden; z. B.
c) wenn die Plynthe Fig. 59. nur 1½ Fuß hoch iſt, ſo muß,
um eine Fenſterhöhe von mindeſtens 6 Zoll zu erhalten, der Punkt
a. im Fenſterbogen 4 Zoll höher ſtehen als der Punkt e., oder nach
der Maurerſprache, ſo viel ſtechen; rechnet man nun wie vorher:
und da die Linie ir. eben ſo wie die Linie ea. um 4 Zoll geſto-
chen wird, ſo iſt die innere Fenſterhöhe ebenfalls 6 Zoll.
Jn dieſen 3 Fällen können die Kellerfenſter, wenn ſonſt keine
Hinderniſſe innerhalb von Seiten der Gewölbe im Wege ſtehen, ge-
hörig auf- und zugemacht werden. Wenn aber:
d) Die Plynthe nach Fig. 60. nur 1 Fuß, und die Höhe be.
ohne Anſchlag 11 Zoll hoch iſt, ſo muß, um die Fenſterhöhe bei
ac. wenigſtens 6 Zoll hoch zu erhalten, die Linie er. um 11 Zoll
geſtochen werden, die Erhöhung des Fenſters von der Erde bleibt da-
bei wie vorher 3½ Zoll. Hierbei geht aber der Anſchlag für das
Fenſter verloren, und es kann folglich kein aufgehendes Fenſter an-
gebracht werden.
e) Unter ſolchen Umſtänden iſt es beſſer, nach Fig. 53. vor
der Plynthe einen Kaſten oder ein Loch auszumauern, welches ſo breit
wie das Kellerfenſter, und dabei, ſoviel als die Dachtraufe erlaubt,
ungefähr von a. bis b. 9 Zoll vorſpringt, auch nach Maaßgabe der
Plynthenhöhe etwa 7 bis 9 Zoll von c. bis b. tief iſt.
Wenn nun die Plynthenhöhe über der Erde 1 Fuß hoch, und
das Loch vor dem Fenſter etwa eine Tiefe von 9 Zoll hat, ſo erhält
man zu Anbringung des Kellerfenſters eine Höhe von 1¾ Fuß.
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 141. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/151>, abgerufen am 16.02.2025.
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