Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt, nur in bestimmten, nicht leicht vermehrbaren Quantitäten ver-fügbar, dieselben sind unbeweglich und von ausserordentlich verschiedener Qualität. Auf diese drei Ursachen können alle Eigenthümlichkeiten der Wertherscheinungen, wie wir sie bei Bodennutzungen und Grundstücken zu beobachten vermögen, zurückgeführt werden. Es sind dies aber insgesammt solche Eigenthümlichkeiten, welche sich lediglich auf die den wirth- schaftenden Menschen überhaupt, und den Bewohnern bestimmter Territorien insbesondere verfügbaren Quantitäten und auf die Qualität derselben beziehen, demnach Momente der Werth- bestimmung, welche nicht nur den Werth der Bodennutzungen und Grundstücke, sondern, wie wir sahen, jenen aller Güter beeinflussen, und haben die bezüglichen Wertherscheinungen desshalb keinen exceptionellen Charakter. Der Umstand, dass auch der Preis der Arbeitsleistungen*) *) Eine besondere Eigenthümlichkeit der Arbeitsleistungen, welche
auch auf die bezüglichen Wertherscheinungen einwirkt, besteht darin, dass ein Theil derselben für den Arbeiter mit unangenehmen Empfindungen ver- bunden ist und demnach nicht leicht anders als gegen ökonomische Vor- theile, welche demselben aus seiner Thätigkeit entstehen, wirksam wird. Arbeiten dieser Art können desshalb für die Gesellschaft nicht leicht den nicht ökonomischen Charakter erlangen. Indess wird der Werth, welchen die Unthätigkeit im Allgemeinen für den Arbeiter hat, der Regel nach denn doch stark überschätzt. Die Beschäftigungen der weitaus grössern Mehrzahl von Menschen gewähren ihnen Freude, sind für dieselben eine wahre Bedürfniss- befriedigung und würden, wenn auch in geringerem Masse, oder in modi- ficirter Weise, auch dann ausgeübt werden, wenn die Menschen durch die Noth zur Entfaltung ihrer Kräfte nicht gezwungen würden. Die Bethätigung seiner Kraft ist für jeden wohlorganisirten Menschen Bedürfniss, und wenn nichtsdestoweniger nur wenige Personen ohne Aussicht auf wirthschaftliche Vortheile arbeiten, so liegt der Grund hievon nicht so sehr in der Unannehm- lichkeit der Arbeit im Grossen und Ganzen, als vielmehr darin, dass Gelegen- heit genug zur lohnenden Arbeit vorhanden ist. -- Zu den Arbeitsleistungen ist entschieden auch die Unternehmerthätigkeit zu rechnen. Auch sie ist der Regel nach ein ökonomisches Gut und hat als solches Werth für die wirthschaftenden Menschen. Die Eigenthümlichkeiten dieser Kategorie von Arbeitsleistungen sind doppelter Art: a) Sind dieselben ihrer Natur nach keine Waaren (nicht zum Austausche bestimmt) und kommt demnach keine Preisbildung bei denselben zur Erscheinung. b) Haben dieselben die Ver- Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt, nur in bestimmten, nicht leicht vermehrbaren Quantitäten ver-fügbar, dieselben sind unbeweglich und von ausserordentlich verschiedener Qualität. Auf diese drei Ursachen können alle Eigenthümlichkeiten der Wertherscheinungen, wie wir sie bei Bodennutzungen und Grundstücken zu beobachten vermögen, zurückgeführt werden. Es sind dies aber insgesammt solche Eigenthümlichkeiten, welche sich lediglich auf die den wirth- schaftenden Menschen überhaupt, und den Bewohnern bestimmter Territorien insbesondere verfügbaren Quantitäten und auf die Qualität derselben beziehen, demnach Momente der Werth- bestimmung, welche nicht nur den Werth der Bodennutzungen und Grundstücke, sondern, wie wir sahen, jenen aller Güter beeinflussen, und haben die bezüglichen Wertherscheinungen desshalb keinen exceptionellen Charakter. Der Umstand, dass auch der Preis der Arbeitsleistungen*) *) Eine besondere Eigenthümlichkeit der Arbeitsleistungen, welche
auch auf die bezüglichen Wertherscheinungen einwirkt, besteht darin, dass ein Theil derselben für den Arbeiter mit unangenehmen Empfindungen ver- bunden ist und demnach nicht leicht anders als gegen ökonomische Vor- theile, welche demselben aus seiner Thätigkeit entstehen, wirksam wird. Arbeiten dieser Art können desshalb für die Gesellschaft nicht leicht den nicht ökonomischen Charakter erlangen. Indess wird der Werth, welchen die Unthätigkeit im Allgemeinen für den Arbeiter hat, der Regel nach denn doch stark überschätzt. Die Beschäftigungen der weitaus grössern Mehrzahl von Menschen gewähren ihnen Freude, sind für dieselben eine wahre Bedürfniss- befriedigung und würden, wenn auch in geringerem Masse, oder in modi- ficirter Weise, auch dann ausgeübt werden, wenn die Menschen durch die Noth zur Entfaltung ihrer Kräfte nicht gezwungen würden. Die Bethätigung seiner Kraft ist für jeden wohlorganisirten Menschen Bedürfniss, und wenn nichtsdestoweniger nur wenige Personen ohne Aussicht auf wirthschaftliche Vortheile arbeiten, so liegt der Grund hievon nicht so sehr in der Unannehm- lichkeit der Arbeit im Grossen und Ganzen, als vielmehr darin, dass Gelegen- heit genug zur lohnenden Arbeit vorhanden ist. — Zu den Arbeitsleistungen ist entschieden auch die Unternehmerthätigkeit zu rechnen. Auch sie ist der Regel nach ein ökonomisches Gut und hat als solches Werth für die wirthschaftenden Menschen. Die Eigenthümlichkeiten dieser Kategorie von Arbeitsleistungen sind doppelter Art: a) Sind dieselben ihrer Natur nach keine Waaren (nicht zum Austausche bestimmt) und kommt demnach keine Preisbildung bei denselben zur Erscheinung. b) Haben dieselben die Ver- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0167" n="149"/><fw place="top" type="header">Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt,</fw><lb/> nur in bestimmten, nicht leicht vermehrbaren Quantitäten ver-<lb/> fügbar, dieselben sind unbeweglich und von ausserordentlich<lb/> verschiedener Qualität. Auf diese drei Ursachen können alle<lb/> Eigenthümlichkeiten der Wertherscheinungen, wie wir sie bei<lb/> Bodennutzungen und Grundstücken zu beobachten vermögen,<lb/> zurückgeführt werden. Es sind dies aber insgesammt solche<lb/> Eigenthümlichkeiten, welche sich lediglich auf die den wirth-<lb/> schaftenden Menschen überhaupt, und den Bewohnern bestimmter<lb/> Territorien insbesondere verfügbaren Quantitäten und auf die<lb/> Qualität derselben beziehen, demnach Momente der Werth-<lb/> bestimmung, welche nicht nur den Werth der Bodennutzungen<lb/> und Grundstücke, sondern, wie wir sahen, jenen aller Güter<lb/> beeinflussen, und haben die bezüglichen Wertherscheinungen<lb/> desshalb keinen exceptionellen Charakter.</p><lb/> <p>Der Umstand, dass auch der Preis der <hi rendition="#g">Arbeitsleistungen</hi><note xml:id="seg2pn_12_1" next="#seg2pn_12_2" place="foot" n="*)">Eine besondere Eigenthümlichkeit der Arbeitsleistungen, welche<lb/> auch auf die bezüglichen Wertherscheinungen einwirkt, besteht darin, dass<lb/> ein Theil derselben für den Arbeiter mit unangenehmen Empfindungen ver-<lb/> bunden ist und demnach nicht leicht anders als gegen ökonomische Vor-<lb/> theile, welche demselben aus seiner Thätigkeit entstehen, wirksam wird.<lb/> Arbeiten dieser Art können desshalb für die Gesellschaft nicht leicht den<lb/> nicht ökonomischen Charakter erlangen. Indess wird der Werth, welchen die<lb/> Unthätigkeit im Allgemeinen für den Arbeiter hat, der Regel nach denn doch<lb/> stark überschätzt. Die Beschäftigungen der weitaus grössern Mehrzahl von<lb/> Menschen gewähren ihnen Freude, sind für dieselben eine wahre Bedürfniss-<lb/> befriedigung und würden, wenn auch in geringerem Masse, oder in modi-<lb/> ficirter Weise, auch dann ausgeübt werden, wenn die Menschen durch die<lb/> Noth zur Entfaltung ihrer Kräfte nicht gezwungen würden. Die Bethätigung<lb/> seiner Kraft ist für jeden wohlorganisirten Menschen Bedürfniss, und wenn<lb/> nichtsdestoweniger nur wenige Personen ohne Aussicht auf wirthschaftliche<lb/> Vortheile arbeiten, so liegt der Grund hievon nicht so sehr in der Unannehm-<lb/> lichkeit der Arbeit im Grossen und Ganzen, als vielmehr darin, dass Gelegen-<lb/> heit genug zur <hi rendition="#g">lohnenden</hi> Arbeit vorhanden ist. — Zu den Arbeitsleistungen<lb/> ist entschieden auch die <hi rendition="#g">Unternehmerthätigkeit</hi> zu rechnen. Auch sie<lb/> ist der Regel nach ein ökonomisches Gut und hat als solches <hi rendition="#g">Werth</hi> für die<lb/> wirthschaftenden Menschen. Die Eigenthümlichkeiten dieser Kategorie von<lb/> Arbeitsleistungen sind doppelter Art: a) Sind dieselben ihrer Natur nach<lb/> keine Waaren (nicht zum Austausche bestimmt) und kommt demnach keine<lb/> Preisbildung bei denselben zur Erscheinung. b) Haben dieselben die Ver-</note><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [149/0167]
Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt,
nur in bestimmten, nicht leicht vermehrbaren Quantitäten ver-
fügbar, dieselben sind unbeweglich und von ausserordentlich
verschiedener Qualität. Auf diese drei Ursachen können alle
Eigenthümlichkeiten der Wertherscheinungen, wie wir sie bei
Bodennutzungen und Grundstücken zu beobachten vermögen,
zurückgeführt werden. Es sind dies aber insgesammt solche
Eigenthümlichkeiten, welche sich lediglich auf die den wirth-
schaftenden Menschen überhaupt, und den Bewohnern bestimmter
Territorien insbesondere verfügbaren Quantitäten und auf die
Qualität derselben beziehen, demnach Momente der Werth-
bestimmung, welche nicht nur den Werth der Bodennutzungen
und Grundstücke, sondern, wie wir sahen, jenen aller Güter
beeinflussen, und haben die bezüglichen Wertherscheinungen
desshalb keinen exceptionellen Charakter.
Der Umstand, dass auch der Preis der Arbeitsleistungen *)
*) Eine besondere Eigenthümlichkeit der Arbeitsleistungen, welche
auch auf die bezüglichen Wertherscheinungen einwirkt, besteht darin, dass
ein Theil derselben für den Arbeiter mit unangenehmen Empfindungen ver-
bunden ist und demnach nicht leicht anders als gegen ökonomische Vor-
theile, welche demselben aus seiner Thätigkeit entstehen, wirksam wird.
Arbeiten dieser Art können desshalb für die Gesellschaft nicht leicht den
nicht ökonomischen Charakter erlangen. Indess wird der Werth, welchen die
Unthätigkeit im Allgemeinen für den Arbeiter hat, der Regel nach denn doch
stark überschätzt. Die Beschäftigungen der weitaus grössern Mehrzahl von
Menschen gewähren ihnen Freude, sind für dieselben eine wahre Bedürfniss-
befriedigung und würden, wenn auch in geringerem Masse, oder in modi-
ficirter Weise, auch dann ausgeübt werden, wenn die Menschen durch die
Noth zur Entfaltung ihrer Kräfte nicht gezwungen würden. Die Bethätigung
seiner Kraft ist für jeden wohlorganisirten Menschen Bedürfniss, und wenn
nichtsdestoweniger nur wenige Personen ohne Aussicht auf wirthschaftliche
Vortheile arbeiten, so liegt der Grund hievon nicht so sehr in der Unannehm-
lichkeit der Arbeit im Grossen und Ganzen, als vielmehr darin, dass Gelegen-
heit genug zur lohnenden Arbeit vorhanden ist. — Zu den Arbeitsleistungen
ist entschieden auch die Unternehmerthätigkeit zu rechnen. Auch sie
ist der Regel nach ein ökonomisches Gut und hat als solches Werth für die
wirthschaftenden Menschen. Die Eigenthümlichkeiten dieser Kategorie von
Arbeitsleistungen sind doppelter Art: a) Sind dieselben ihrer Natur nach
keine Waaren (nicht zum Austausche bestimmt) und kommt demnach keine
Preisbildung bei denselben zur Erscheinung. b) Haben dieselben die Ver-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |