Also in Absicht auf Gesinnungen und Grundsätze kommen Religion und Staat über- ein, müssen beide allen Schein des Zwanges und der Bestechung vermeiden, und sich auf Lehren, Vermahnen, Bereden und Zurechtwei- sen einschränken. Nicht also in Absicht auf Handlung. Die Verhältnisse von Mensch zu Menschen erfordern Handlung, als Handlung; die Verhältnisse zwischen Gott und Menschen, blos in so weit sie zu Gesinnungen führen. Eine gemeinnützige Handlung hört nicht auf, gemeinnützig zu seyn, wenn sie auch erzwun- gen wird; eine religiöse Handlung hingegen ist nur in dem Maße religiös, in welcher sie aus freyer Willkühr und in gehöriger Absicht geschiehet.
Daher kann der Staat zu gemeinnützigen Handlungen zwingen; belohnen, bestrafen; Amt und Ehren, Schande und Verweisung austheilen, um die Menschen zu Handlungen zu bewegen, deren innere Güte nicht kräftig genug auf ihre Gemüther wirken will. Daher hat dem Staate, durch den gesellschaftlichen
Ver-
Alſo in Abſicht auf Geſinnungen und Grundſaͤtze kommen Religion und Staat uͤber- ein, muͤſſen beide allen Schein des Zwanges und der Beſtechung vermeiden, und ſich auf Lehren, Vermahnen, Bereden und Zurechtwei- ſen einſchraͤnken. Nicht alſo in Abſicht auf Handlung. Die Verhaͤltniſſe von Menſch zu Menſchen erfordern Handlung, als Handlung; die Verhaͤltniſſe zwiſchen Gott und Menſchen, blos in ſo weit ſie zu Geſinnungen fuͤhren. Eine gemeinnuͤtzige Handlung hoͤrt nicht auf, gemeinnuͤtzig zu ſeyn, wenn ſie auch erzwun- gen wird; eine religioͤſe Handlung hingegen iſt nur in dem Maße religioͤs, in welcher ſie aus freyer Willkuͤhr und in gehoͤriger Abſicht geſchiehet.
Daher kann der Staat zu gemeinnuͤtzigen Handlungen zwingen; belohnen, beſtrafen; Amt und Ehren, Schande und Verweiſung austheilen, um die Menſchen zu Handlungen zu bewegen, deren innere Guͤte nicht kraͤftig genug auf ihre Gemuͤther wirken will. Daher hat dem Staate, durch den geſellſchaftlichen
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Alſo in Abſicht auf Geſinnungen und
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ſen einſchraͤnken. Nicht alſo in Abſicht auf
Handlung. Die Verhaͤltniſſe von Menſch zu
Menſchen erfordern Handlung, als Handlung;
die Verhaͤltniſſe zwiſchen Gott und Menſchen,
blos in ſo weit ſie zu Geſinnungen fuͤhren.
Eine gemeinnuͤtzige Handlung hoͤrt nicht auf,
gemeinnuͤtzig zu ſeyn, wenn ſie auch erzwun-
gen wird; eine religioͤſe Handlung hingegen
iſt nur in dem Maße religioͤs, in welcher ſie
aus freyer Willkuͤhr und in gehoͤriger Abſicht
geſchiehet.
Daher kann der Staat zu gemeinnuͤtzigen
Handlungen zwingen; belohnen, beſtrafen;
Amt und Ehren, Schande und Verweiſung
austheilen, um die Menſchen zu Handlungen
zu bewegen, deren innere Guͤte nicht kraͤftig
genug auf ihre Gemuͤther wirken will. Daher
hat dem Staate, durch den geſellſchaftlichen
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Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mendelssohn_jerusalem_1783/96>, abgerufen am 16.02.2025.
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