Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.Wohlthat davon angedeien lassen soll. Auch das natürliche Verhältniß zwischen Nun
Wohlthat davon angedeien laſſen ſoll. Auch das natuͤrliche Verhaͤltniß zwiſchen Nun
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0044" n="38"/> Wohlthat davon angedeien laſſen ſoll.<lb/> Auf mein Gutduͤnken allein muß es ankom-<lb/> men, nach welcher Regel ich die Colliſions-<lb/> faͤlle entſcheiden will.</p><lb/> <p>Auch das natuͤrliche Verhaͤltniß zwiſchen<lb/> Eltern und Kindern iſt dieſem allgemeinen<lb/> Naturgeſetz nicht zuwider. Es iſt leicht zu<lb/> erachten, daß nur diejenigen Perſonen im<lb/> Stande der Natur unabhaͤngig ſind, denen<lb/> man eine vernunftmaͤßige Entſcheidung der<lb/> Colliſionsfaͤlle zutrauen kann. Bevor alſo<lb/> die Kinder zu den Jahren gelangen, in wel-<lb/> chen man ihnen den Gebrauch der Ver-<lb/> nunft zutrauen kann, haben ſie keinen An-<lb/> ſpruch auf Unabhaͤngigkeit, muͤſſen ſie von<lb/> andern entſcheiden laſſen, wie und zu wel-<lb/> chen Abſichten ſie ihre Kraͤfte und Faͤhigkei-<lb/> ten anwenden ſollen. Die Eltern ſind ihrer<lb/> Seits auch verbunden, ihre Kinder in der<lb/><hi rendition="#fr">Runſt die Colliſionsfaͤlle vernuͤnftig zu<lb/> entſcheiden</hi>, nach und nach zu uͤben, und ſo<lb/> wie ihre Vernunft zunimmt, ihnen auch all-<lb/> maͤhlig den freien, unabhaͤngigen Gebrauch<lb/> ihrer Kraͤfte zu uͤberlaſſen.</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Nun</fw><lb/> </body> </text> </TEI> [38/0044]
Wohlthat davon angedeien laſſen ſoll.
Auf mein Gutduͤnken allein muß es ankom-
men, nach welcher Regel ich die Colliſions-
faͤlle entſcheiden will.
Auch das natuͤrliche Verhaͤltniß zwiſchen
Eltern und Kindern iſt dieſem allgemeinen
Naturgeſetz nicht zuwider. Es iſt leicht zu
erachten, daß nur diejenigen Perſonen im
Stande der Natur unabhaͤngig ſind, denen
man eine vernunftmaͤßige Entſcheidung der
Colliſionsfaͤlle zutrauen kann. Bevor alſo
die Kinder zu den Jahren gelangen, in wel-
chen man ihnen den Gebrauch der Ver-
nunft zutrauen kann, haben ſie keinen An-
ſpruch auf Unabhaͤngigkeit, muͤſſen ſie von
andern entſcheiden laſſen, wie und zu wel-
chen Abſichten ſie ihre Kraͤfte und Faͤhigkei-
ten anwenden ſollen. Die Eltern ſind ihrer
Seits auch verbunden, ihre Kinder in der
Runſt die Colliſionsfaͤlle vernuͤnftig zu
entſcheiden, nach und nach zu uͤben, und ſo
wie ihre Vernunft zunimmt, ihnen auch all-
maͤhlig den freien, unabhaͤngigen Gebrauch
ihrer Kraͤfte zu uͤberlaſſen.
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