macht, das Judentum aufgehoben. Wahrheit kann nicht mit Wahrheit streiten. Was das göttliche Gesetz gebietet, kann die nicht minder göttliche Vernunft nicht aufheben.
Nicht Unglaube, nicht falsche Lehre und Irr- tum, sondern freventliches Vergehen wider die Majestät des Gesetzgebers, freche Unthaten wider die Grundgesetze des Staats und der bür- gerlichen Verfassung wurden gezüchtiget, und nur alsdann gezüchtiget, wenn der Frevel in seiner Ausgelassenheit alles Maß überschritt, und dem Aufruhr nahe kam; wenn sich der Ver- brecher nicht scheuete, von zweyen Mitbürgern sich das Gesetz vorhalten, die Strafe androhen zu lassen, ja die Strafe zu übernehmen und in ihrem Angesichte das Verbrechen zu begehen. hier wird der religiose Bösewicht ein freventli- cher Majestätsschänder, ein Staatsverbrecher. Auch haben, wie die Rabbinen ausdrücklich sa- gen, mit Zerstörung des Tempels, alle Leib- und Lebensstrafen, ja auch Geld- bussen, in so weit sie blos national sind, aufgehöret Rechtens zu seyn. Vollkommen nach meinen Grundsätzen, und ohne dieselben
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macht, das Judentum aufgehoben. Wahrheit kann nicht mit Wahrheit ſtreiten. Was das goͤttliche Geſetz gebietet, kann die nicht minder goͤttliche Vernunft nicht aufheben.
Nicht Unglaube, nicht falſche Lehre und Irr- tum, ſondern freventliches Vergehen wider die Majeſtaͤt des Geſetzgebers, freche Unthaten wider die Grundgeſetze des Staats und der buͤr- gerlichen Verfaſſung wurden gezuͤchtiget, und nur alsdann gezuͤchtiget, wenn der Frevel in ſeiner Ausgelaſſenheit alles Maß uͤberſchritt, und dem Aufruhr nahe kam; wenn ſich der Ver- brecher nicht ſcheuete, von zweyen Mitbuͤrgern ſich das Geſetz vorhalten, die Strafe androhen zu laſſen, ja die Strafe zu uͤbernehmen und in ihrem Angeſichte das Verbrechen zu begehen. hier wird der religioſe Boͤſewicht ein freventli- cher Majeſtaͤtsſchaͤnder, ein Staatsverbrecher. Auch haben, wie die Rabbinen ausdruͤcklich ſa- gen, mit Zerſtoͤrung des Tempels, alle Leib- und Lebensſtrafen, ja auch Geld- buſſen, in ſo weit ſie blos national ſind, aufgehoͤret Rechtens zu ſeyn. Vollkommen nach meinen Grundſaͤtzen, und ohne dieſelben
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macht, das Judentum aufgehoben. Wahrheit
kann nicht mit Wahrheit ſtreiten. Was das
goͤttliche Geſetz gebietet, kann die nicht minder
goͤttliche Vernunft nicht aufheben.
Nicht Unglaube, nicht falſche Lehre und Irr-
tum, ſondern freventliches Vergehen wider die
Majeſtaͤt des Geſetzgebers, freche Unthaten
wider die Grundgeſetze des Staats und der buͤr-
gerlichen Verfaſſung wurden gezuͤchtiget, und
nur alsdann gezuͤchtiget, wenn der Frevel in
ſeiner Ausgelaſſenheit alles Maß uͤberſchritt,
und dem Aufruhr nahe kam; wenn ſich der Ver-
brecher nicht ſcheuete, von zweyen Mitbuͤrgern
ſich das Geſetz vorhalten, die Strafe androhen
zu laſſen, ja die Strafe zu uͤbernehmen und in
ihrem Angeſichte das Verbrechen zu begehen.
hier wird der religioſe Boͤſewicht ein freventli-
cher Majeſtaͤtsſchaͤnder, ein Staatsverbrecher.
Auch haben, wie die Rabbinen ausdruͤcklich ſa-
gen, mit Zerſtoͤrung des Tempels, alle
Leib- und Lebensſtrafen, ja auch Geld-
buſſen, in ſo weit ſie blos national ſind,
aufgehoͤret Rechtens zu ſeyn. Vollkommen
nach meinen Grundſaͤtzen, und ohne dieſelben
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Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783, S. 121. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mendelssohn_jerusalem_1783/223>, abgerufen am 18.07.2024.
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