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Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.

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tion; von ihrer Erkenntniß des wahren Gottes,
ihrem Wandel vor Gott; von ihren Vergehun-
gen selbst und der väterlichen Züchtigung, die
darauf gefolgt ist; von dem Bunde, den Gott mit
ihnen errichtet, und von der Verheissung, die
er ihnen so oft wiederholt: aus ihren Nachkom-
men dereinst eine ihm geweihete Nation zu ma-
chen. Diese historische Nachrichten enthielten
den Grund der Nationalverbindung, und als
Geschichtswahrheiten können sie, ihrer Natur
nach, nicht anders, als auf Glauben ange-
nommen werden. Autorität allein giebt ihnen
die erforderliche Evidenz; auch wurden diese
Nachrichten der Nation durch Wunder bestätiget,
und durch eine Autorität unterstützt, die hinrei-
chend war, den Glauben über alle Zweifel und
Bedenklichkeit hinweg zu setzen.

3) Gesetze, Vorschriften, Gebote, Lebensre-
geln, die dieser Nation eigen seyn, und durch
deren Befolgung sie sowohl zur Nationalglückse-
ligkeit, als jedes Glied derselben zur persönlichen
Glückseligkeit gelangen sollte. Der Gesetzge-
ber war Gott, und zwar Gott, nicht in dem
Verhältnisse, als Schöpfer und Erhalter des

Welt-

tion; von ihrer Erkenntniß des wahren Gottes,
ihrem Wandel vor Gott; von ihren Vergehun-
gen ſelbſt und der vaͤterlichen Zuͤchtigung, die
darauf gefolgt iſt; von dem Bunde, den Gott mit
ihnen errichtet, und von der Verheiſſung, die
er ihnen ſo oft wiederholt: aus ihren Nachkom-
men dereinſt eine ihm geweihete Nation zu ma-
chen. Dieſe hiſtoriſche Nachrichten enthielten
den Grund der Nationalverbindung, und als
Geſchichtswahrheiten koͤnnen ſie, ihrer Natur
nach, nicht anders, als auf Glauben ange-
nommen werden. Autoritaͤt allein giebt ihnen
die erforderliche Evidenz; auch wurden dieſe
Nachrichten der Nation durch Wunder beſtaͤtiget,
und durch eine Autoritaͤt unterſtuͤtzt, die hinrei-
chend war, den Glauben uͤber alle Zweifel und
Bedenklichkeit hinweg zu ſetzen.

3) Geſetze, Vorſchriften, Gebote, Lebensre-
geln, die dieſer Nation eigen ſeyn, und durch
deren Befolgung ſie ſowohl zur Nationalgluͤckſe-
ligkeit, als jedes Glied derſelben zur perſoͤnlichen
Gluͤckſeligkeit gelangen ſollte. Der Geſetzge-
ber war Gott, und zwar Gott, nicht in dem
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[114/0216] tion; von ihrer Erkenntniß des wahren Gottes, ihrem Wandel vor Gott; von ihren Vergehun- gen ſelbſt und der vaͤterlichen Zuͤchtigung, die darauf gefolgt iſt; von dem Bunde, den Gott mit ihnen errichtet, und von der Verheiſſung, die er ihnen ſo oft wiederholt: aus ihren Nachkom- men dereinſt eine ihm geweihete Nation zu ma- chen. Dieſe hiſtoriſche Nachrichten enthielten den Grund der Nationalverbindung, und als Geſchichtswahrheiten koͤnnen ſie, ihrer Natur nach, nicht anders, als auf Glauben ange- nommen werden. Autoritaͤt allein giebt ihnen die erforderliche Evidenz; auch wurden dieſe Nachrichten der Nation durch Wunder beſtaͤtiget, und durch eine Autoritaͤt unterſtuͤtzt, die hinrei- chend war, den Glauben uͤber alle Zweifel und Bedenklichkeit hinweg zu ſetzen. 3) Geſetze, Vorſchriften, Gebote, Lebensre- geln, die dieſer Nation eigen ſeyn, und durch deren Befolgung ſie ſowohl zur Nationalgluͤckſe- ligkeit, als jedes Glied derſelben zur perſoͤnlichen Gluͤckſeligkeit gelangen ſollte. Der Geſetzge- ber war Gott, und zwar Gott, nicht in dem Verhaͤltniſſe, als Schoͤpfer und Erhalter des Welt-

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Zitationshilfe: Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mendelssohn_jerusalem_1783/216>, abgerufen am 24.11.2024.