Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.liche Verbindung treten. Ist aber dieses, und directe *) Bellarmin selbst ward beinahe von dem Pabste
Sixtus V verketzert, weil er ihm blos eine in- directe Macht über das Zeitliche der Könige und Fürsten zuschrieb. Sein Werk ward in das Ver- zeichnis der Inquisition gesetzt. liche Verbindung treten. Iſt aber dieſes, und directe *) Bellarmin ſelbſt ward beinahe von dem Pabſte
Sixtus V verketzert, weil er ihm blos eine in- directe Macht uͤber das Zeitliche der Koͤnige und Fuͤrſten zuſchrieb. Sein Werk ward in das Ver- zeichnis der Inquiſition geſetzt. <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0020" n="14"/> liche Verbindung treten. Iſt aber dieſes, und<lb/> der Staat, als Staat, will ſich blos mit dem<lb/> Zeitlichen abgeben; ſo entſtehet die Frage: wem<lb/> ſollen wir die Sorge fuͤr das Ewige antrauen?<lb/> — Der Kirche? Nun ſind wir auf einmal wie-<lb/> der da, wo wir ausgegangen waren. Staat<lb/> und Kirche. — Sorge fuͤr das Zeitliche und<lb/> Sorge fuͤr das Ewige — buͤrgerliche und kirchli-<lb/> che Autoritaͤt. Jene verhaͤlt ſich zu dieſer, wie<lb/> die Wichtigkeit des Zeitlichen zur Wichtigkeit<lb/> des Ewigen. Der Staat iſt alſo der Religion<lb/> untergeordnet; muß weichen, wenn eine Colliſion<lb/> entſtehet. Nun widerſtehe, wer da kann, dem<lb/><hi rendition="#fr">Cardinal Bellarmin</hi>, mit dem fuͤrchterlichen Ge-<lb/> folge ſeiner Argumente, daß das Oberhaupt der<lb/> Kirche, zum Behuf des Ewigen, uͤber alles Zeit-<lb/> liche zu befehlen, und alſo wenigſtens indirecte <note place="foot" n="*)">Bellarmin ſelbſt ward beinahe von dem Pabſte<lb/> Sixtus <hi rendition="#aq">V</hi> verketzert, weil er ihm blos eine <hi rendition="#fr">in-<lb/> directe</hi> Macht uͤber das Zeitliche der Koͤnige und<lb/> Fuͤrſten zuſchrieb. Sein Werk ward in das Ver-<lb/> zeichnis der Inquiſition geſetzt.</note><lb/> ein Hoheitsrecht habe, uͤber alle Guͤter und Ge-<lb/> muͤther der Welt; daß alle weltliche Reiche in-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">directe</fw><lb/></p> </body> </text> </TEI> [14/0020]
liche Verbindung treten. Iſt aber dieſes, und
der Staat, als Staat, will ſich blos mit dem
Zeitlichen abgeben; ſo entſtehet die Frage: wem
ſollen wir die Sorge fuͤr das Ewige antrauen?
— Der Kirche? Nun ſind wir auf einmal wie-
der da, wo wir ausgegangen waren. Staat
und Kirche. — Sorge fuͤr das Zeitliche und
Sorge fuͤr das Ewige — buͤrgerliche und kirchli-
che Autoritaͤt. Jene verhaͤlt ſich zu dieſer, wie
die Wichtigkeit des Zeitlichen zur Wichtigkeit
des Ewigen. Der Staat iſt alſo der Religion
untergeordnet; muß weichen, wenn eine Colliſion
entſtehet. Nun widerſtehe, wer da kann, dem
Cardinal Bellarmin, mit dem fuͤrchterlichen Ge-
folge ſeiner Argumente, daß das Oberhaupt der
Kirche, zum Behuf des Ewigen, uͤber alles Zeit-
liche zu befehlen, und alſo wenigſtens indirecte *)
ein Hoheitsrecht habe, uͤber alle Guͤter und Ge-
muͤther der Welt; daß alle weltliche Reiche in-
directe
*) Bellarmin ſelbſt ward beinahe von dem Pabſte
Sixtus V verketzert, weil er ihm blos eine in-
directe Macht uͤber das Zeitliche der Koͤnige und
Fuͤrſten zuſchrieb. Sein Werk ward in das Ver-
zeichnis der Inquiſition geſetzt.
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