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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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Blick. Jn seinem ganzen Leben war er, wie
man nachher erfuhr, jezt zum zweitenmal auf
diesem Kaffeehause; doch kannten ihn einige
von der dasigen Gesellschaft dem Ansehn und
Namen nach. Jn freundschaftlichen Verhält-
nißen stand keiner mit ihm.

Jezt hatte jener jüngre Offizier abermals
ein Spiel, das beiderseitig auf eilfe stand,
durch einen Fehlstos von der Bande herab
verloren, und indem er mit einem ächten Re-
gimentsfluche ein paar Schritte zurück prallte,
stieß er an den etwas vorgestreckten Fuß des
Fremden. Anstatt, wie es in der Regel ge-
wesen wäre, desfalls um Verzeihung zu bit-
ten, glaubt' er, oder stellte sich wenigstens
selbst der Beleidigte zu seyn. -- "Daß es
nicht Sitte wäre so nahe am Billard zu
sizzen oder zu stehen; daß es kein Wunder sey,
wenn der Spieler dann gestört werde, und
des Zwangs halber fehlstoße." Dies und
noch mehreres murrte er halb laut und un-
willig her. Um desto gelaßner betrug sich der

Blick. Jn ſeinem ganzen Leben war er, wie
man nachher erfuhr, jezt zum zweitenmal auf
dieſem Kaffeehauſe; doch kannten ihn einige
von der daſigen Geſellſchaft dem Anſehn und
Namen nach. Jn freundſchaftlichen Verhaͤlt-
nißen ſtand keiner mit ihm.

Jezt hatte jener juͤngre Offizier abermals
ein Spiel, das beiderſeitig auf eilfe ſtand,
durch einen Fehlſtos von der Bande herab
verloren, und indem er mit einem aͤchten Re-
gimentsfluche ein paar Schritte zuruͤck prallte,
ſtieß er an den etwas vorgeſtreckten Fuß des
Fremden. Anſtatt, wie es in der Regel ge-
weſen waͤre, desfalls um Verzeihung zu bit-
ten, glaubt' er, oder ſtellte ſich wenigſtens
ſelbſt der Beleidigte zu ſeyn. — „Daß es
nicht Sitte waͤre ſo nahe am Billard zu
ſizzen oder zu ſtehen; daß es kein Wunder ſey,
wenn der Spieler dann geſtoͤrt werde, und
des Zwangs halber fehlſtoße.“ Dies und
noch mehreres murrte er halb laut und un-
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[462/0470] Blick. Jn ſeinem ganzen Leben war er, wie man nachher erfuhr, jezt zum zweitenmal auf dieſem Kaffeehauſe; doch kannten ihn einige von der daſigen Geſellſchaft dem Anſehn und Namen nach. Jn freundſchaftlichen Verhaͤlt- nißen ſtand keiner mit ihm. Jezt hatte jener juͤngre Offizier abermals ein Spiel, das beiderſeitig auf eilfe ſtand, durch einen Fehlſtos von der Bande herab verloren, und indem er mit einem aͤchten Re- gimentsfluche ein paar Schritte zuruͤck prallte, ſtieß er an den etwas vorgeſtreckten Fuß des Fremden. Anſtatt, wie es in der Regel ge- weſen waͤre, desfalls um Verzeihung zu bit- ten, glaubt' er, oder ſtellte ſich wenigſtens ſelbſt der Beleidigte zu ſeyn. — „Daß es nicht Sitte waͤre ſo nahe am Billard zu ſizzen oder zu ſtehen; daß es kein Wunder ſey, wenn der Spieler dann geſtoͤrt werde, und des Zwangs halber fehlſtoße.“ Dies und noch mehreres murrte er halb laut und un- willig her. Um deſto gelaßner betrug ſich der

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/470>, abgerufen am 23.11.2024.