gen gerathen, weil er wohl gewußt, daß er die in seiner Kiste befindlichen Werkzeuge auf den Fall einer Haussuchung in der heimlichen Schublade, auf welche er sein ganzes Ver- trauen gesezt, nicht lassen könne. Jmmer ha- be er daher von ihnen, so viel er gekont, bei sich getragen. Als die Gerichtsbedienten zur wirklichen Untersuchung beordert worden, ha- be er sie von weitem kommen gesehn; sei so schnell als möglich in seines schon verhafteten Herrn Kabinet geeilt; habe solches sowohl, als den Geldkasten und Hauptschrank, mit Nachschlüsseln geöffnet, Stempel, Metalle, Scheidewasser, noch andre Werkzeuge und mehrere falsche Münzen hineingeworfen, und habe alles kaum wieder verschließen können, als die Gerichtspersonen schon vor der Thüre erschienen wären."
Auf diese Art war du Moulins Unschuld nun am Tag gebracht und gerettet. Alle Umstände, die vorher wider ihn zeugten, wa- ren aufgeklärt. Der Eid, den er gegen Har-
ris
gen gerathen, weil er wohl gewußt, daß er die in ſeiner Kiſte befindlichen Werkzeuge auf den Fall einer Hausſuchung in der heimlichen Schublade, auf welche er ſein ganzes Ver- trauen geſezt, nicht laſſen koͤnne. Jmmer ha- be er daher von ihnen, ſo viel er gekont, bei ſich getragen. Als die Gerichtsbedienten zur wirklichen Unterſuchung beordert worden, ha- be er ſie von weitem kommen geſehn; ſei ſo ſchnell als moͤglich in ſeines ſchon verhafteten Herrn Kabinet geeilt; habe ſolches ſowohl, als den Geldkaſten und Hauptſchrank, mit Nachſchluͤſſeln geoͤffnet, Stempel, Metalle, Scheidewaſſer, noch andre Werkzeuge und mehrere falſche Muͤnzen hineingeworfen, und habe alles kaum wieder verſchließen koͤnnen, als die Gerichtsperſonen ſchon vor der Thuͤre erſchienen waͤren.“
Auf dieſe Art war du Moulins Unſchuld nun am Tag gebracht und gerettet. Alle Umſtaͤnde, die vorher wider ihn zeugten, wa- ren aufgeklaͤrt. Der Eid, den er gegen Har-
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gen gerathen, weil er wohl gewußt, daß er
die in ſeiner Kiſte befindlichen Werkzeuge auf
den Fall einer Hausſuchung in der heimlichen
Schublade, auf welche er ſein ganzes Ver-
trauen geſezt, nicht laſſen koͤnne. Jmmer ha-
be er daher von ihnen, ſo viel er gekont, bei
ſich getragen. Als die Gerichtsbedienten zur
wirklichen Unterſuchung beordert worden, ha-
be er ſie von weitem kommen geſehn; ſei ſo
ſchnell als moͤglich in ſeines ſchon verhafteten
Herrn Kabinet geeilt; habe ſolches ſowohl,
als den Geldkaſten und Hauptſchrank, mit
Nachſchluͤſſeln geoͤffnet, Stempel, Metalle,
Scheidewaſſer, noch andre Werkzeuge und
mehrere falſche Muͤnzen hineingeworfen, und
habe alles kaum wieder verſchließen koͤnnen,
als die Gerichtsperſonen ſchon vor der Thuͤre
erſchienen waͤren.“
Auf dieſe Art war du Moulins Unſchuld
nun am Tag gebracht und gerettet. Alle
Umſtaͤnde, die vorher wider ihn zeugten, wa-
ren aufgeklaͤrt. Der Eid, den er gegen Har-
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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 192. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/200>, abgerufen am 23.11.2024.
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