barn zusammenliefen, ließ er sich hinschleppen, wie ein Sinnloser, und gestand, gleich bei der ersten Frage vor Gerichte, alles, was er ge- than hatte, alles, was er wuste.
Aber auch bei der grösten Aufrichtigkeit traf sein Geständnis mit der Angabe des Hunds- sattlers noch äusserst wenig überein. Umsonst betheuerte der Weber im Verhör mit seinem Ankläger, daß er an allen übrigen Unthaten schuldlos sei; umsonst beschwur er mitThränen, mit aufgehobnen Händen den Verläumder: sich nicht so frevelhaft, so grundlos an ihm zu versündigen; dieser blieb unverrückt auf seiner Rede. Die immer steigende Herzensangst des Webers galt für einen Beweis gegen ihn. Eben die Armuth, die ihn hätte vertheidigen sollen, machte, daß man ihn auch jedes Un- ternehmens fähig hielt; seine Akten wurden unter Umständen versendet, die im voraus nicht vielGutes ihm versprachen; das Urtheil hierauf war, wie gewöhnlich: Tortur, und zwar von Rechtswegen! Er erlitt sie; und zwar schreckbar!
barn zuſammenliefen, ließ er ſich hinſchleppen, wie ein Sinnloſer, und geſtand, gleich bei der erſten Frage vor Gerichte, alles, was er ge- than hatte, alles, was er wuſte.
Aber auch bei der groͤſten Aufrichtigkeit traf ſein Geſtaͤndnis mit der Angabe des Hunds- ſattlers noch aͤuſſerſt wenig uͤberein. Umſonſt betheuerte der Weber im Verhoͤr mit ſeinem Anklaͤger, daß er an allen uͤbrigen Unthaten ſchuldlos ſei; umſonſt beſchwur er mitThraͤnen, mit aufgehobnen Haͤnden den Verlaͤumder: ſich nicht ſo frevelhaft, ſo grundlos an ihm zu verſuͤndigen; dieſer blieb unverruͤckt auf ſeiner Rede. Die immer ſteigende Herzensangſt des Webers galt fuͤr einen Beweis gegen ihn. Eben die Armuth, die ihn haͤtte vertheidigen ſollen, machte, daß man ihn auch jedes Un- ternehmens faͤhig hielt; ſeine Akten wurden unter Umſtaͤnden verſendet, die im voraus nicht vielGutes ihm verſprachen; das Urtheil hierauf war, wie gewoͤhnlich: Tortur, und zwar von Rechtswegen! Er erlitt ſie; und zwar ſchreckbar!
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barn zuſammenliefen, ließ er ſich hinſchleppen,
wie ein Sinnloſer, und geſtand, gleich bei der
erſten Frage vor Gerichte, alles, was er ge-
than hatte, alles, was er wuſte.
Aber auch bei der groͤſten Aufrichtigkeit traf
ſein Geſtaͤndnis mit der Angabe des Hunds-
ſattlers noch aͤuſſerſt wenig uͤberein. Umſonſt
betheuerte der Weber im Verhoͤr mit ſeinem
Anklaͤger, daß er an allen uͤbrigen Unthaten
ſchuldlos ſei; umſonſt beſchwur er mitThraͤnen,
mit aufgehobnen Haͤnden den Verlaͤumder:
ſich nicht ſo frevelhaft, ſo grundlos an ihm zu
verſuͤndigen; dieſer blieb unverruͤckt auf ſeiner
Rede. Die immer ſteigende Herzensangſt des
Webers galt fuͤr einen Beweis gegen ihn.
Eben die Armuth, die ihn haͤtte vertheidigen
ſollen, machte, daß man ihn auch jedes Un-
ternehmens faͤhig hielt; ſeine Akten wurden
unter Umſtaͤnden verſendet, die im voraus nicht
vielGutes ihm verſprachen; das Urtheil hierauf
war, wie gewoͤhnlich: Tortur, und zwar von
Rechtswegen! Er erlitt ſie; und zwar ſchreckbar!
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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/174>, abgerufen am 23.11.2024.
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