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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Folgerungen.

Es thut natürlich der Wirksamkeit der hier hervorgehobenen
wirthschaftlichen Gesetze keinen Eintrag, wenn hie und da die mensch-
lichen Excremente, auch da, wo eine Düngung mit diesen Stoffen
höchst rentabel gewesen wäre, keine Berücksichtigung von Seiten des
Landwirths gefunden haben. Jene können ja erst in Kraft treten,
wenn die Brauchbarkeit eines jeden Kapitals zu allen in's Spiel
kommenden Produktionen in vollem Maße bekannt ist. Diese
Brauchbarkeit der einzelnen Düngstoffe zur Produktion von Kultur-
gewächsen dem Landwirthe aufsuchen zu helfen, ist eine der Aufga-
ben der Agrikulturchemie; aber immer ist es nur die Rentabili-
tät
6) eines Düngers, der für dessen Brauchbarkeit entscheidet, nie-
mals der durch ihn bewirkte Wiederersatz, und daß der geleistete
Ersatz nur im einzelnen Fall und durch eine merkwürdige Zufällig-
keit mit der Rentabilität eines Düngemittels zusammenfällt, dafür
ist es wohl nicht nothwendig, weitere Belege zu bringen.



Nach genau denselben Principien läßt sich nun auch die na-
türliche Wanderung des Düngerkapitals, nicht blos desjenigen An-
theils, das in den transportirten Nahrungsmitteln enthalten ist,
sondern auch des Antheils, das als natürlicher Dünger von einer
Gegend in die andere verkauft wird, verstehen, und auf dieselben
einfachen wirthschaftlichen Gesetze zurückführen. Auch hier wandert
das Kapital wie überall an die Orte, wo es am Meisten produktions-
fähig ist, und es ist ganz dieselbe wirthschaftliche Kurzsichtigkeit, die
wir bereits kennen gelernt haben, in einem solchen Falle dem Ex-
portirenden einen Vorwurf zu machen.

Die Wanderung von Knochen von Bayern7) nach Sachsen, von
Deutschland nach England, die Wanderung des Stallmists vom

6) Siehe auch meine Abhandlung Bad. landw. Wochenbl. 1869. p. 129.
7) v. Liebig. Die Chemie i. i. A. etc. 1862. I. p. 129. 130.
5 *
Folgerungen.

Es thut natürlich der Wirkſamkeit der hier hervorgehobenen
wirthſchaftlichen Geſetze keinen Eintrag, wenn hie und da die menſch-
lichen Excremente, auch da, wo eine Düngung mit dieſen Stoffen
höchſt rentabel geweſen wäre, keine Berückſichtigung von Seiten des
Landwirths gefunden haben. Jene können ja erſt in Kraft treten,
wenn die Brauchbarkeit eines jeden Kapitals zu allen in’s Spiel
kommenden Produktionen in vollem Maße bekannt iſt. Dieſe
Brauchbarkeit der einzelnen Düngſtoffe zur Produktion von Kultur-
gewächſen dem Landwirthe aufſuchen zu helfen, iſt eine der Aufga-
ben der Agrikulturchemie; aber immer iſt es nur die Rentabili-
tät
6) eines Düngers, der für deſſen Brauchbarkeit entſcheidet, nie-
mals der durch ihn bewirkte Wiedererſatz, und daß der geleiſtete
Erſatz nur im einzelnen Fall und durch eine merkwürdige Zufällig-
keit mit der Rentabilität eines Düngemittels zuſammenfällt, dafür
iſt es wohl nicht nothwendig, weitere Belege zu bringen.



Nach genau denſelben Principien läßt ſich nun auch die na-
türliche Wanderung des Düngerkapitals, nicht blos desjenigen An-
theils, das in den transportirten Nahrungsmitteln enthalten iſt,
ſondern auch des Antheils, das als natürlicher Dünger von einer
Gegend in die andere verkauft wird, verſtehen, und auf dieſelben
einfachen wirthſchaftlichen Geſetze zurückführen. Auch hier wandert
das Kapital wie überall an die Orte, wo es am Meiſten produktions-
fähig iſt, und es iſt ganz dieſelbe wirthſchaftliche Kurzſichtigkeit, die
wir bereits kennen gelernt haben, in einem ſolchen Falle dem Ex-
portirenden einen Vorwurf zu machen.

Die Wanderung von Knochen von Bayern7) nach Sachſen, von
Deutſchland nach England, die Wanderung des Stallmiſts vom

6) Siehe auch meine Abhandlung Bad. landw. Wochenbl. 1869. p. 129.
7) v. Liebig. Die Chemie i. i. A. ꝛc. 1862. I. p. 129. 130.
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[67/0077] Folgerungen. Es thut natürlich der Wirkſamkeit der hier hervorgehobenen wirthſchaftlichen Geſetze keinen Eintrag, wenn hie und da die menſch- lichen Excremente, auch da, wo eine Düngung mit dieſen Stoffen höchſt rentabel geweſen wäre, keine Berückſichtigung von Seiten des Landwirths gefunden haben. Jene können ja erſt in Kraft treten, wenn die Brauchbarkeit eines jeden Kapitals zu allen in’s Spiel kommenden Produktionen in vollem Maße bekannt iſt. Dieſe Brauchbarkeit der einzelnen Düngſtoffe zur Produktion von Kultur- gewächſen dem Landwirthe aufſuchen zu helfen, iſt eine der Aufga- ben der Agrikulturchemie; aber immer iſt es nur die Rentabili- tät 6) eines Düngers, der für deſſen Brauchbarkeit entſcheidet, nie- mals der durch ihn bewirkte Wiedererſatz, und daß der geleiſtete Erſatz nur im einzelnen Fall und durch eine merkwürdige Zufällig- keit mit der Rentabilität eines Düngemittels zuſammenfällt, dafür iſt es wohl nicht nothwendig, weitere Belege zu bringen. Nach genau denſelben Principien läßt ſich nun auch die na- türliche Wanderung des Düngerkapitals, nicht blos desjenigen An- theils, das in den transportirten Nahrungsmitteln enthalten iſt, ſondern auch des Antheils, das als natürlicher Dünger von einer Gegend in die andere verkauft wird, verſtehen, und auf dieſelben einfachen wirthſchaftlichen Geſetze zurückführen. Auch hier wandert das Kapital wie überall an die Orte, wo es am Meiſten produktions- fähig iſt, und es iſt ganz dieſelbe wirthſchaftliche Kurzſichtigkeit, die wir bereits kennen gelernt haben, in einem ſolchen Falle dem Ex- portirenden einen Vorwurf zu machen. Die Wanderung von Knochen von Bayern 7) nach Sachſen, von Deutſchland nach England, die Wanderung des Stallmiſts vom 6) Siehe auch meine Abhandlung Bad. landw. Wochenbl. 1869. p. 129. 7) v. Liebig. Die Chemie i. i. A. ꝛc. 1862. I. p. 129. 130. 5 *

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/77>, abgerufen am 28.04.2024.