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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital und der Raubbau.
eingehen, sondern lediglich erwägen, um welche Opfer es sich han-
delt zur Vermeidung der zukünftigen Uebelstände.

Bei der Beurtheilung, ob ein Kapitalaufwand in einer gewissen
Zeit überwogen wird von den dadurch bewirkten Ersparnissen in einer
ganz anderen, vielleicht sehr ferne liegenden Zeit, ist jedoch vor Allem
Etwas zu berücksichtigen, was bisher ganz außer Acht gelassen wor-
den ist. Jch meine die den Kapitalien innewohnende Fähigkeit,
bei produktiver Verwendung neue Kapitalien zu erzeugen, ein Gesetz,
dessen Wirksamkeit bekanntlich aus dem Gebrauch, Zinsen für ein
geliehenes Kapital zu zahlen, ersehen werden kann.

Aus diesem Gesetze ergiebt sich, wie Jedermann weiß, die
Thatsache, daß das Opfer eines gewissen Kapitals in einer früheren
Zeit nicht ausgeglichen wird durch den Gewinn eines gleichen Ka-
pitals in einer späteren Zukunft, sondern das geopferte Kapital
muß offenbar, wenn von einer wirthschaftlichen Operation die
Rede ist, mit Zins und Zinseszins durch den späteren Gewinn
wiedererhalten werden. Handelt es sich um große Zeitunterschiede,
Hunderte und gar Tausende von Jahren, so wird der Unterschied,
der zwischen beiden Kapitalien bestehen muß, damit nicht das Opfer
des ursprünglichen Kapitals keine verfehlte Speculation war, ganz
unglaublich groß sein.

Auch bei einem ziemlich niedrigen Zinsfuß wird nach 100
Jahren das 50fache, nach 1000 Jahren etwa das 107000 Bil-
lionenfache des ursprünglichen Opfers erspart werden müssen, um
das Darbringen desselben nicht als einen wirthschaftlichen Fehl-
griff erscheinen zu lassen.

Dieselbe Ursache also, die z. B. bewirkt, daß es rentabler ist,
ein Haus für ein gewisses Kapital so herzustellen, daß es 20 Jahre

gefaßt werden muß, deren Gestaltung indessen in Form einer Bevor-
mundung für die vorliegende Frage nahezu undenkbar wäre.

Das Düngerkapital und der Raubbau.
eingehen, ſondern lediglich erwägen, um welche Opfer es ſich han-
delt zur Vermeidung der zukünftigen Uebelſtände.

Bei der Beurtheilung, ob ein Kapitalaufwand in einer gewiſſen
Zeit überwogen wird von den dadurch bewirkten Erſparniſſen in einer
ganz anderen, vielleicht ſehr ferne liegenden Zeit, iſt jedoch vor Allem
Etwas zu berückſichtigen, was bisher ganz außer Acht gelaſſen wor-
den iſt. Jch meine die den Kapitalien innewohnende Fähigkeit,
bei produktiver Verwendung neue Kapitalien zu erzeugen, ein Geſetz,
deſſen Wirkſamkeit bekanntlich aus dem Gebrauch, Zinſen für ein
geliehenes Kapital zu zahlen, erſehen werden kann.

Aus dieſem Geſetze ergiebt ſich, wie Jedermann weiß, die
Thatſache, daß das Opfer eines gewiſſen Kapitals in einer früheren
Zeit nicht ausgeglichen wird durch den Gewinn eines gleichen Ka-
pitals in einer ſpäteren Zukunft, ſondern das geopferte Kapital
muß offenbar, wenn von einer wirthſchaftlichen Operation die
Rede iſt, mit Zins und Zinſeszins durch den ſpäteren Gewinn
wiedererhalten werden. Handelt es ſich um große Zeitunterſchiede,
Hunderte und gar Tauſende von Jahren, ſo wird der Unterſchied,
der zwiſchen beiden Kapitalien beſtehen muß, damit nicht das Opfer
des urſprünglichen Kapitals keine verfehlte Speculation war, ganz
unglaublich groß ſein.

Auch bei einem ziemlich niedrigen Zinsfuß wird nach 100
Jahren das 50fache, nach 1000 Jahren etwa das 107000 Bil-
lionenfache des urſprünglichen Opfers erſpart werden müſſen, um
das Darbringen deſſelben nicht als einen wirthſchaftlichen Fehl-
griff erſcheinen zu laſſen.

Dieſelbe Urſache alſo, die z. B. bewirkt, daß es rentabler iſt,
ein Haus für ein gewiſſes Kapital ſo herzuſtellen, daß es 20 Jahre

gefaßt werden muß, deren Geſtaltung indeſſen in Form einer Bevor-
mundung für die vorliegende Frage nahezu undenkbar wäre.
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[54/0064] Das Düngerkapital und der Raubbau. eingehen, ſondern lediglich erwägen, um welche Opfer es ſich han- delt zur Vermeidung der zukünftigen Uebelſtände. Bei der Beurtheilung, ob ein Kapitalaufwand in einer gewiſſen Zeit überwogen wird von den dadurch bewirkten Erſparniſſen in einer ganz anderen, vielleicht ſehr ferne liegenden Zeit, iſt jedoch vor Allem Etwas zu berückſichtigen, was bisher ganz außer Acht gelaſſen wor- den iſt. Jch meine die den Kapitalien innewohnende Fähigkeit, bei produktiver Verwendung neue Kapitalien zu erzeugen, ein Geſetz, deſſen Wirkſamkeit bekanntlich aus dem Gebrauch, Zinſen für ein geliehenes Kapital zu zahlen, erſehen werden kann. Aus dieſem Geſetze ergiebt ſich, wie Jedermann weiß, die Thatſache, daß das Opfer eines gewiſſen Kapitals in einer früheren Zeit nicht ausgeglichen wird durch den Gewinn eines gleichen Ka- pitals in einer ſpäteren Zukunft, ſondern das geopferte Kapital muß offenbar, wenn von einer wirthſchaftlichen Operation die Rede iſt, mit Zins und Zinſeszins durch den ſpäteren Gewinn wiedererhalten werden. Handelt es ſich um große Zeitunterſchiede, Hunderte und gar Tauſende von Jahren, ſo wird der Unterſchied, der zwiſchen beiden Kapitalien beſtehen muß, damit nicht das Opfer des urſprünglichen Kapitals keine verfehlte Speculation war, ganz unglaublich groß ſein. Auch bei einem ziemlich niedrigen Zinsfuß wird nach 100 Jahren das 50fache, nach 1000 Jahren etwa das 107000 Bil- lionenfache des urſprünglichen Opfers erſpart werden müſſen, um das Darbringen deſſelben nicht als einen wirthſchaftlichen Fehl- griff erſcheinen zu laſſen. Dieſelbe Urſache alſo, die z. B. bewirkt, daß es rentabler iſt, ein Haus für ein gewiſſes Kapital ſo herzuſtellen, daß es 20 Jahre 21) 21) gefaßt werden muß, deren Geſtaltung indeſſen in Form einer Bevor- mundung für die vorliegende Frage nahezu undenkbar wäre.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/64>, abgerufen am 28.04.2024.