+ 100v + 150m = 650; die 150m seien weiter zerfällt in 75 Profit + 75 Rente. Wir wollen ferner, zur Vermeidung unnützer Schwierig- keiten, annehmen, dies Kapital sei mittlerer Zusammensetzung, so- dass sein Produktionspreis mit seinem Werth zusammenfällt; ein Zusammenfallen, das immer stattfindet, wenn das Produkt dieses Einzelkapitals als Produkt eines seiner Grösse entsprechenden Theils des Gesammtkapitals betrachtet werden kann.
Hier bildet der Arbeitslohn, gemessen durch das variable Kapital, 20 % vom vorgeschossnen Kapital; der Mehrwerth, auf das Gesammt- kapital berechnet, 30 %, nämlich 15 % Profit und 15 % Rente. Der gesammte Werthbestandtheil der Waare, worin sich die neu zugesetzte Arbeit vergegenständlicht, ist gleich 100v + 150m = 250. Seine Grösse ist unabhängig von seiner Zerfällung in Arbeitslohn, Profit und Rente. Wir sehn aus dem Verhältniss dieser Theile zu einander, dass die Arbeitskraft, die mit 100 in Geld, sage 100 £ bezahlt wurde, ein Arbeitsquantum geliefert hat, das sich in einem Geldquantum von 250 £ darstellt. Wir sehn daraus, dass der Arbeiter 11/2 mal so viel Mehrarbeit wie Arbeit für sich selbst gethan hat. War der Arbeitstag = 10 Stunden, so arbeitete er 4 Stunden für sich und 6 für den Kapitalisten. Die Arbeit der mit 100 £ gezahlten Arbeiter drückt sich daher aus in einem Geldwerth von 250 £. Ausser diesem Werth von 250 £ ist nichts zu theilen zwischen Arbeiter und Kapitalist, zwischen Kapitalist und Grund- eigenthümer. Es ist der dem Werth der Produktionsmittel von 400 neu zugesetzte Gesammtwerth. Der so producirte und durch das Quantum in ihm vergegenständlichter Arbeit bestimmte Waaren- werth von 250 bildet daher die Grenze für die Dividenden, die Arbeiter, Kapitalist und Grundeigenthümer, in der Form von Revenue, von Arbeitslohn, Profit und Rente aus diesem Werth ziehn können.
Gesetzt, ein Kapital von derselben organischen Komposition, d. h. demselben Verhältniss der angewandten lebendigen Arbeitskraft zu dem in Bewegung gesetzten konstanten Kapital, sei gezwungen, für dieselbe Arbeitskraft, die das konstante Kapital von 400 in Bewegung setzt, 150 £ statt 100 zu zahlen; und gesetzt ferner, Profit und Rente theilten sich auch in verschiednen Verhältnissen in den Mehrwerth. Da vorausgesetzt, dass das variable Kapital von 150 £ dieselbe Arbeitsmasse in Bewegung setzt wie früher das von 100, wäre der neu producirte Werth nach wie vor = 250, und der Werth des Gesammtprodukts nach wie vor = 650, aber wir hätten dann: 400c + 150v + 100m; und diese 100m zerfielen etwa in 45 Profit plus 55 Rente. Die Proportion, worin sich der
+ 100v + 150m = 650; die 150m seien weiter zerfällt in 75 Profit + 75 Rente. Wir wollen ferner, zur Vermeidung unnützer Schwierig- keiten, annehmen, dies Kapital sei mittlerer Zusammensetzung, so- dass sein Produktionspreis mit seinem Werth zusammenfällt; ein Zusammenfallen, das immer stattfindet, wenn das Produkt dieses Einzelkapitals als Produkt eines seiner Grösse entsprechenden Theils des Gesammtkapitals betrachtet werden kann.
Hier bildet der Arbeitslohn, gemessen durch das variable Kapital, 20 % vom vorgeschossnen Kapital; der Mehrwerth, auf das Gesammt- kapital berechnet, 30 %, nämlich 15 % Profit und 15 % Rente. Der gesammte Werthbestandtheil der Waare, worin sich die neu zugesetzte Arbeit vergegenständlicht, ist gleich 100v + 150m = 250. Seine Grösse ist unabhängig von seiner Zerfällung in Arbeitslohn, Profit und Rente. Wir sehn aus dem Verhältniss dieser Theile zu einander, dass die Arbeitskraft, die mit 100 in Geld, sage 100 £ bezahlt wurde, ein Arbeitsquantum geliefert hat, das sich in einem Geldquantum von 250 £ darstellt. Wir sehn daraus, dass der Arbeiter 1½ mal so viel Mehrarbeit wie Arbeit für sich selbst gethan hat. War der Arbeitstag = 10 Stunden, so arbeitete er 4 Stunden für sich und 6 für den Kapitalisten. Die Arbeit der mit 100 £ gezahlten Arbeiter drückt sich daher aus in einem Geldwerth von 250 £. Ausser diesem Werth von 250 £ ist nichts zu theilen zwischen Arbeiter und Kapitalist, zwischen Kapitalist und Grund- eigenthümer. Es ist der dem Werth der Produktionsmittel von 400 neu zugesetzte Gesammtwerth. Der so producirte und durch das Quantum in ihm vergegenständlichter Arbeit bestimmte Waaren- werth von 250 bildet daher die Grenze für die Dividenden, die Arbeiter, Kapitalist und Grundeigenthümer, in der Form von Revenue, von Arbeitslohn, Profit und Rente aus diesem Werth ziehn können.
Gesetzt, ein Kapital von derselben organischen Komposition, d. h. demselben Verhältniss der angewandten lebendigen Arbeitskraft zu dem in Bewegung gesetzten konstanten Kapital, sei gezwungen, für dieselbe Arbeitskraft, die das konstante Kapital von 400 in Bewegung setzt, 150 £ statt 100 zu zahlen; und gesetzt ferner, Profit und Rente theilten sich auch in verschiednen Verhältnissen in den Mehrwerth. Da vorausgesetzt, dass das variable Kapital von 150 £ dieselbe Arbeitsmasse in Bewegung setzt wie früher das von 100, wäre der neu producirte Werth nach wie vor = 250, und der Werth des Gesammtprodukts nach wie vor = 650, aber wir hätten dann: 400c + 150v + 100m; und diese 100m zerfielen etwa in 45 Profit plus 55 Rente. Die Proportion, worin sich der
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+ 100v + 150m = 650; die 150m seien weiter zerfällt in 75 Profit
+ 75 Rente. Wir wollen ferner, zur Vermeidung unnützer Schwierig-
keiten, annehmen, dies Kapital sei mittlerer Zusammensetzung, so-
dass sein Produktionspreis mit seinem Werth zusammenfällt; ein
Zusammenfallen, das immer stattfindet, wenn das Produkt dieses
Einzelkapitals als Produkt eines seiner Grösse entsprechenden Theils
des Gesammtkapitals betrachtet werden kann.
Hier bildet der Arbeitslohn, gemessen durch das variable Kapital,
20 % vom vorgeschossnen Kapital; der Mehrwerth, auf das Gesammt-
kapital berechnet, 30 %, nämlich 15 % Profit und 15 % Rente.
Der gesammte Werthbestandtheil der Waare, worin sich die neu
zugesetzte Arbeit vergegenständlicht, ist gleich 100v + 150m = 250.
Seine Grösse ist unabhängig von seiner Zerfällung in Arbeitslohn,
Profit und Rente. Wir sehn aus dem Verhältniss dieser Theile zu
einander, dass die Arbeitskraft, die mit 100 in Geld, sage 100 £
bezahlt wurde, ein Arbeitsquantum geliefert hat, das sich in einem
Geldquantum von 250 £ darstellt. Wir sehn daraus, dass der
Arbeiter 1½ mal so viel Mehrarbeit wie Arbeit für sich selbst gethan
hat. War der Arbeitstag = 10 Stunden, so arbeitete er 4 Stunden
für sich und 6 für den Kapitalisten. Die Arbeit der mit 100 £
gezahlten Arbeiter drückt sich daher aus in einem Geldwerth von
250 £. Ausser diesem Werth von 250 £ ist nichts zu theilen
zwischen Arbeiter und Kapitalist, zwischen Kapitalist und Grund-
eigenthümer. Es ist der dem Werth der Produktionsmittel von
400 neu zugesetzte Gesammtwerth. Der so producirte und durch
das Quantum in ihm vergegenständlichter Arbeit bestimmte Waaren-
werth von 250 bildet daher die Grenze für die Dividenden, die
Arbeiter, Kapitalist und Grundeigenthümer, in der Form von Revenue,
von Arbeitslohn, Profit und Rente aus diesem Werth ziehn können.
Gesetzt, ein Kapital von derselben organischen Komposition, d. h.
demselben Verhältniss der angewandten lebendigen Arbeitskraft zu
dem in Bewegung gesetzten konstanten Kapital, sei gezwungen,
für dieselbe Arbeitskraft, die das konstante Kapital von 400 in
Bewegung setzt, 150 £ statt 100 zu zahlen; und gesetzt ferner,
Profit und Rente theilten sich auch in verschiednen Verhältnissen
in den Mehrwerth. Da vorausgesetzt, dass das variable Kapital
von 150 £ dieselbe Arbeitsmasse in Bewegung setzt wie früher
das von 100, wäre der neu producirte Werth nach wie vor = 250,
und der Werth des Gesammtprodukts nach wie vor = 650, aber
wir hätten dann: 400c + 150v + 100m; und diese 100m zerfielen
etwa in 45 Profit plus 55 Rente. Die Proportion, worin sich der
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 390. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/399>, abgerufen am 23.11.2024.
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