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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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kommen wie die damalige progressive Entwerthung des Geldes,
die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf Kosten
der Grundeigenthümer bereicherte.

Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente, und damit
das Verhältniss zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigen-
thümer die eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt -- eine Ver-
wandlung, die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Ent-
wicklungshöhe des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur
möglich ist -- tritt nothwendig auch Verpachtung des Bodens an
Kapitalisten ein, welche bisher ausserhalb der ländlichen Schranken
standen, und welche nun städtisch erworbnes Kapital und die in
den Städten bereits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die
Herstellung des Produkts als blosser Waare und als blosses Mittels
zur Aneignung von Mehrwerth, auf das Land und die Landwirth-
schaft übertragen. Allgemeine Regel kann diese Form nur in den
Ländern werden, die beim Uebergang aus der feudalen in die
kapitalistische Produktionsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit
dem Dazwischentreten des kapitalistischen Pächters zwischen den
Grundeigenthümer und den wirklich arbeitenden Ackerbauer, sind
alle Verhältnisse zerrissen, die aus der alten ländlichen Produk-
tionsweise entsprangen. Der Pächter wird der wirkliche Komman-
dant dieser Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehr-
arbeit, während der Grundeigenthümer in einem direkten Verhält-
niss, und zwar einem blossen Geld- und Kontraktsverhältniss, nur
noch zu diesem kapitalistischen Pächter steht. Damit verwandelt
sich auch die Natur der Rente, nicht nur thatsächlich und zufällig,
was sie zum Theil schon unter den frühern Formen gethan, sondern
normal, in ihrer anerkannten und herrschenden Form. Von der
normalen Form des Mehrwerths und der Mehrarbeit sinkt sie herab
zum Ueberschuss dieser Mehrarbeit über den Theil derselben, der
vom exploitirenden Kapitalisten unter der Form des Profits ange-
eignet wird; wie die ganze Mehrarbeit, Profit und Ueberschuss über
den Profit, jetzt unmittelbar von ihm extrahirt, in der Form des
totalen Mehrprodukts eingenommen und versilbert wird. Es ist
nur noch ein überschüssiger Theil dieses von ihm, vermöge seines
Kapitals, durch direkte Exploitation der Landarbeiter extrahirten
Mehrwerths, den er als Rente an den Grundeigenthümer weggibt.
Wie viel oder wie wenig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im
Durchschnitt, als Grenze, durch den Durchschnittsprofit, den das
Kapital in den nichtagrikolen Produktionssphären abwirft, und durch
die, durch ihn geregelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus

kommen wie die damalige progressive Entwerthung des Geldes,
die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf Kosten
der Grundeigenthümer bereicherte.

Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente, und damit
das Verhältniss zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigen-
thümer die eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt — eine Ver-
wandlung, die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Ent-
wicklungshöhe des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur
möglich ist — tritt nothwendig auch Verpachtung des Bodens an
Kapitalisten ein, welche bisher ausserhalb der ländlichen Schranken
standen, und welche nun städtisch erworbnes Kapital und die in
den Städten bereits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die
Herstellung des Produkts als blosser Waare und als blosses Mittels
zur Aneignung von Mehrwerth, auf das Land und die Landwirth-
schaft übertragen. Allgemeine Regel kann diese Form nur in den
Ländern werden, die beim Uebergang aus der feudalen in die
kapitalistische Produktionsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit
dem Dazwischentreten des kapitalistischen Pächters zwischen den
Grundeigenthümer und den wirklich arbeitenden Ackerbauer, sind
alle Verhältnisse zerrissen, die aus der alten ländlichen Produk-
tionsweise entsprangen. Der Pächter wird der wirkliche Komman-
dant dieser Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehr-
arbeit, während der Grundeigenthümer in einem direkten Verhält-
niss, und zwar einem blossen Geld- und Kontraktsverhältniss, nur
noch zu diesem kapitalistischen Pächter steht. Damit verwandelt
sich auch die Natur der Rente, nicht nur thatsächlich und zufällig,
was sie zum Theil schon unter den frühern Formen gethan, sondern
normal, in ihrer anerkannten und herrschenden Form. Von der
normalen Form des Mehrwerths und der Mehrarbeit sinkt sie herab
zum Ueberschuss dieser Mehrarbeit über den Theil derselben, der
vom exploitirenden Kapitalisten unter der Form des Profits ange-
eignet wird; wie die ganze Mehrarbeit, Profit und Ueberschuss über
den Profit, jetzt unmittelbar von ihm extrahirt, in der Form des
totalen Mehrprodukts eingenommen und versilbert wird. Es ist
nur noch ein überschüssiger Theil dieses von ihm, vermöge seines
Kapitals, durch direkte Exploitation der Landarbeiter extrahirten
Mehrwerths, den er als Rente an den Grundeigenthümer weggibt.
Wie viel oder wie wenig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im
Durchschnitt, als Grenze, durch den Durchschnittsprofit, den das
Kapital in den nichtagrikolen Produktionssphären abwirft, und durch
die, durch ihn geregelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus

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[333/0342] kommen wie die damalige progressive Entwerthung des Geldes, die bei den herkömmlichen langen Pachtkontrakten sie auf Kosten der Grundeigenthümer bereicherte. Ferner: Sobald die Rente die Form der Geldrente, und damit das Verhältniss zwischen Rente zahlendem Bauer und Grundeigen- thümer die eines kontraktlichen Verhältnisses annimmt — eine Ver- wandlung, die überhaupt nur bei schon gegebner relativer Ent- wicklungshöhe des Weltmarkts, des Handels und der Manufaktur möglich ist — tritt nothwendig auch Verpachtung des Bodens an Kapitalisten ein, welche bisher ausserhalb der ländlichen Schranken standen, und welche nun städtisch erworbnes Kapital und die in den Städten bereits entwickelte kapitalistische Betriebsweise, die Herstellung des Produkts als blosser Waare und als blosses Mittels zur Aneignung von Mehrwerth, auf das Land und die Landwirth- schaft übertragen. Allgemeine Regel kann diese Form nur in den Ländern werden, die beim Uebergang aus der feudalen in die kapitalistische Produktionsweise den Weltmarkt beherrschen. Mit dem Dazwischentreten des kapitalistischen Pächters zwischen den Grundeigenthümer und den wirklich arbeitenden Ackerbauer, sind alle Verhältnisse zerrissen, die aus der alten ländlichen Produk- tionsweise entsprangen. Der Pächter wird der wirkliche Komman- dant dieser Ackerarbeiter und der wirkliche Exploiteur ihrer Mehr- arbeit, während der Grundeigenthümer in einem direkten Verhält- niss, und zwar einem blossen Geld- und Kontraktsverhältniss, nur noch zu diesem kapitalistischen Pächter steht. Damit verwandelt sich auch die Natur der Rente, nicht nur thatsächlich und zufällig, was sie zum Theil schon unter den frühern Formen gethan, sondern normal, in ihrer anerkannten und herrschenden Form. Von der normalen Form des Mehrwerths und der Mehrarbeit sinkt sie herab zum Ueberschuss dieser Mehrarbeit über den Theil derselben, der vom exploitirenden Kapitalisten unter der Form des Profits ange- eignet wird; wie die ganze Mehrarbeit, Profit und Ueberschuss über den Profit, jetzt unmittelbar von ihm extrahirt, in der Form des totalen Mehrprodukts eingenommen und versilbert wird. Es ist nur noch ein überschüssiger Theil dieses von ihm, vermöge seines Kapitals, durch direkte Exploitation der Landarbeiter extrahirten Mehrwerths, den er als Rente an den Grundeigenthümer weggibt. Wie viel oder wie wenig er an ihn weggibt, ist bestimmt, im Durchschnitt, als Grenze, durch den Durchschnittsprofit, den das Kapital in den nichtagrikolen Produktionssphären abwirft, und durch die, durch ihn geregelten, nicht agrikolen Produktionspreise. Aus

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/342>, abgerufen am 17.05.2024.