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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894.

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II. Die Arbeitsrente.

Betrachtet man die Grundrente in ihrer einfachsten Form, der
Arbeitsrente, wo der unmittelbare Producent einen Theil der
Woche mit faktisch oder juristisch ihm gehörigen Arbeitswerk-
zeugen (Pflug, Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Boden bestellt,
und die andern Tage der Woche auf dem Gute des Grundherrn
arbeitet, für den Grundherrn, unentgeltlich, so ist hier die Sache
noch ganz klar, Rente und Mehrwerth sind hier identisch. Die
Rente, nicht der Profit, ist die Form worin sich hier die unbe-
zahlte Mehrarbeit ausdrückt. Wie weit der Arbeiter (self-sustaining
serf) hier einen Ueberschuss über seine unentbehrlichen Subsistenz-
mittel gewinnen kann, also einen Ueberschuss über das, was wir
in der kapitalistischen Produktionsweise den Arbeitslohn nennen
würden, dies hängt bei sonst gleichbleibenden Umständen ab von
dem Verhältniss, worin seine Arbeitszeit sich theilt in Arbeitszeit
für ihn selbst und Frohnarbeitszeit für den Grundherrn. Dieser
Ueberschuss über die nothwendigsten Subsistenzmittel, der Keim
dessen was in der kapitalistischen Produktionsweise als Profit er-
scheint, ist also ganz und gar bestimmt durch die Höhe der Grund-
rente, welche hier nicht nur unmittelbar unbezahlte Mehrarbeit ist,
sondern auch als solche erscheint; unbezahlte Mehrarbeit für den
"Eigenthümer" der Produktionsbedingungen, die hier mit dem Grund
und Boden zusammenfallen, und soweit sie sich von ihm unter-
scheiden, nur als sein Zubehör gelten. Dass das Produkt des
Fröhners hier hinreichen muss, ausser seiner Subsistenz seine Arbeits-
bedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der in allen Produk-
tionsweisen derselbe bleibt, da es kein Resultat ihrer specifischen
Form, sondern eine Naturbedingung aller kontinuirlichen und repro-
duktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetzten Produktion ist, die
immer zugleich Reproduktion, also auch Reproduktion ihrer eignen
Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner klar, dass in allen Formen,
worin der unmittelbare Arbeiter "Besitzer" der zur Produktion
seiner eignen Subsistenzmittel nothwendigen Produktionsmittel und
Arbeitsbedingungen bleibt, das Eigenthumsverhältniss zugleich als
unmittelbares Herrschafts- und Knechtschaftsverhältniss auftreten
muss, der unmittelbare Producent also als Unfreier; eine Unfreiheit,
die sich von der Leibeigenschaft mit Frohnarbeit, bis zur blossen
Tributpflichtigkeit abschwächen kann. Der unmittelbare Producent
befindet sich hier der Voraussetzung nach im Besitz seiner eignen
Produktionsmittel, der zur Verwirklichung seiner Arbeit und zur
Erzeugung seiner Subsistenzmittel nothwendigen gegenständlichen

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II. Die Arbeitsrente.

Betrachtet man die Grundrente in ihrer einfachsten Form, der
Arbeitsrente, wo der unmittelbare Producent einen Theil der
Woche mit faktisch oder juristisch ihm gehörigen Arbeitswerk-
zeugen (Pflug, Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Boden bestellt,
und die andern Tage der Woche auf dem Gute des Grundherrn
arbeitet, für den Grundherrn, unentgeltlich, so ist hier die Sache
noch ganz klar, Rente und Mehrwerth sind hier identisch. Die
Rente, nicht der Profit, ist die Form worin sich hier die unbe-
zahlte Mehrarbeit ausdrückt. Wie weit der Arbeiter (self-sustaining
serf) hier einen Ueberschuss über seine unentbehrlichen Subsistenz-
mittel gewinnen kann, also einen Ueberschuss über das, was wir
in der kapitalistischen Produktionsweise den Arbeitslohn nennen
würden, dies hängt bei sonst gleichbleibenden Umständen ab von
dem Verhältniss, worin seine Arbeitszeit sich theilt in Arbeitszeit
für ihn selbst und Frohnarbeitszeit für den Grundherrn. Dieser
Ueberschuss über die nothwendigsten Subsistenzmittel, der Keim
dessen was in der kapitalistischen Produktionsweise als Profit er-
scheint, ist also ganz und gar bestimmt durch die Höhe der Grund-
rente, welche hier nicht nur unmittelbar unbezahlte Mehrarbeit ist,
sondern auch als solche erscheint; unbezahlte Mehrarbeit für den
„Eigenthümer“ der Produktionsbedingungen, die hier mit dem Grund
und Boden zusammenfallen, und soweit sie sich von ihm unter-
scheiden, nur als sein Zubehör gelten. Dass das Produkt des
Fröhners hier hinreichen muss, ausser seiner Subsistenz seine Arbeits-
bedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der in allen Produk-
tionsweisen derselbe bleibt, da es kein Resultat ihrer specifischen
Form, sondern eine Naturbedingung aller kontinuirlichen und repro-
duktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetzten Produktion ist, die
immer zugleich Reproduktion, also auch Reproduktion ihrer eignen
Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner klar, dass in allen Formen,
worin der unmittelbare Arbeiter „Besitzer“ der zur Produktion
seiner eignen Subsistenzmittel nothwendigen Produktionsmittel und
Arbeitsbedingungen bleibt, das Eigenthumsverhältniss zugleich als
unmittelbares Herrschafts- und Knechtschaftsverhältniss auftreten
muss, der unmittelbare Producent also als Unfreier; eine Unfreiheit,
die sich von der Leibeigenschaft mit Frohnarbeit, bis zur blossen
Tributpflichtigkeit abschwächen kann. Der unmittelbare Producent
befindet sich hier der Voraussetzung nach im Besitz seiner eignen
Produktionsmittel, der zur Verwirklichung seiner Arbeit und zur
Erzeugung seiner Subsistenzmittel nothwendigen gegenständlichen

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[323/0332] II. Die Arbeitsrente. Betrachtet man die Grundrente in ihrer einfachsten Form, der Arbeitsrente, wo der unmittelbare Producent einen Theil der Woche mit faktisch oder juristisch ihm gehörigen Arbeitswerk- zeugen (Pflug, Vieh etc.) den ihm faktisch gehörigen Boden bestellt, und die andern Tage der Woche auf dem Gute des Grundherrn arbeitet, für den Grundherrn, unentgeltlich, so ist hier die Sache noch ganz klar, Rente und Mehrwerth sind hier identisch. Die Rente, nicht der Profit, ist die Form worin sich hier die unbe- zahlte Mehrarbeit ausdrückt. Wie weit der Arbeiter (self-sustaining serf) hier einen Ueberschuss über seine unentbehrlichen Subsistenz- mittel gewinnen kann, also einen Ueberschuss über das, was wir in der kapitalistischen Produktionsweise den Arbeitslohn nennen würden, dies hängt bei sonst gleichbleibenden Umständen ab von dem Verhältniss, worin seine Arbeitszeit sich theilt in Arbeitszeit für ihn selbst und Frohnarbeitszeit für den Grundherrn. Dieser Ueberschuss über die nothwendigsten Subsistenzmittel, der Keim dessen was in der kapitalistischen Produktionsweise als Profit er- scheint, ist also ganz und gar bestimmt durch die Höhe der Grund- rente, welche hier nicht nur unmittelbar unbezahlte Mehrarbeit ist, sondern auch als solche erscheint; unbezahlte Mehrarbeit für den „Eigenthümer“ der Produktionsbedingungen, die hier mit dem Grund und Boden zusammenfallen, und soweit sie sich von ihm unter- scheiden, nur als sein Zubehör gelten. Dass das Produkt des Fröhners hier hinreichen muss, ausser seiner Subsistenz seine Arbeits- bedingungen zu ersetzen, ist ein Umstand, der in allen Produk- tionsweisen derselbe bleibt, da es kein Resultat ihrer specifischen Form, sondern eine Naturbedingung aller kontinuirlichen und repro- duktiven Arbeit überhaupt, jeder fortgesetzten Produktion ist, die immer zugleich Reproduktion, also auch Reproduktion ihrer eignen Wirkungsbedingungen ist. Es ist ferner klar, dass in allen Formen, worin der unmittelbare Arbeiter „Besitzer“ der zur Produktion seiner eignen Subsistenzmittel nothwendigen Produktionsmittel und Arbeitsbedingungen bleibt, das Eigenthumsverhältniss zugleich als unmittelbares Herrschafts- und Knechtschaftsverhältniss auftreten muss, der unmittelbare Producent also als Unfreier; eine Unfreiheit, die sich von der Leibeigenschaft mit Frohnarbeit, bis zur blossen Tributpflichtigkeit abschwächen kann. Der unmittelbare Producent befindet sich hier der Voraussetzung nach im Besitz seiner eignen Produktionsmittel, der zur Verwirklichung seiner Arbeit und zur Erzeugung seiner Subsistenzmittel nothwendigen gegenständlichen 21*

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/332>, abgerufen am 18.12.2024.