Kapital bei Anlage 3) betrüge für ihn 11/2 £ und bei Kapital- anlage 4) 3 £, zusammen 41/2 £, gerade soviel wie die Rente für die bessern Kapitalanlagen beträgt, deren individueller Produk- tionspreis aber eben desshalb nicht ausgleichend eingehn kann in den individuellen Durchschnittsproduktionspreis des Gesammtpro- dukts von B, weil sein Ueberschuss als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.
Wäre es für den Bedarf nöthig, die zuschüssigen 11/2 qrs. durch die dritte Kapitalanlage zu produciren, so müsste der regulirende Marktpreis auf 4 £ per qr. steigen. In Folge dieser Vertheurung des regulirenden Marktpreises würde die Rente auf B für die erste und zweite Kapitalanlage steigen, und auf A eine Rente gebildet werden.
Obgleich also die Differentialrente nur formelle Verwandlung von Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigenthum hier den Eigen- thümer nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertragen, zeigt sich doch, dass die successive Anlage von Kapital auf dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des auf derselben Bodenstrecke angelegten Kapitals, bei abnehmender Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem reguli- renden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der That also mehr oder weniger eine künstliche Schranke findet in Folge der bloss formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche Folge des Grundeigenthums ist. Das Steigen des allgemeinen Produktionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nöthig wird, ist hier also nicht nur Grund des Steigens der Differential- rente, sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zu- gleich Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produktionspreises, um dadurch die Zufuhr des nöthig gewordnen vermehrten Produkts zu sichern.
Es ist ferner zu bemerken:
Durch Zuschuss von Kapital auf Boden B könnte der regulirende Preis nicht, wie oben, auf 4 £ steigen, wenn Boden A durch zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 £ lieferte, oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz käme, dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 £ wäre. Man sieht so, wie Differentialrente I im Differentialrente II, während die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen für einander bilden, wodurch bald successive Anlage von Kapital auf derselben Bodenstrecke, bald Nebeneinander-Anlage von Kapital auf neuem zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als Grenzen
Kapital bei Anlage 3) betrüge für ihn 1½ £ und bei Kapital- anlage 4) 3 £, zusammen 4½ £, gerade soviel wie die Rente für die bessern Kapitalanlagen beträgt, deren individueller Produk- tionspreis aber eben desshalb nicht ausgleichend eingehn kann in den individuellen Durchschnittsproduktionspreis des Gesammtpro- dukts von B, weil sein Ueberschuss als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.
Wäre es für den Bedarf nöthig, die zuschüssigen 1½ qrs. durch die dritte Kapitalanlage zu produciren, so müsste der regulirende Marktpreis auf 4 £ per qr. steigen. In Folge dieser Vertheurung des regulirenden Marktpreises würde die Rente auf B für die erste und zweite Kapitalanlage steigen, und auf A eine Rente gebildet werden.
Obgleich also die Differentialrente nur formelle Verwandlung von Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigenthum hier den Eigen- thümer nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertragen, zeigt sich doch, dass die successive Anlage von Kapital auf dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des auf derselben Bodenstrecke angelegten Kapitals, bei abnehmender Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem reguli- renden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der That also mehr oder weniger eine künstliche Schranke findet in Folge der bloss formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche Folge des Grundeigenthums ist. Das Steigen des allgemeinen Produktionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nöthig wird, ist hier also nicht nur Grund des Steigens der Differential- rente, sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zu- gleich Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produktionspreises, um dadurch die Zufuhr des nöthig gewordnen vermehrten Produkts zu sichern.
Es ist ferner zu bemerken:
Durch Zuschuss von Kapital auf Boden B könnte der regulirende Preis nicht, wie oben, auf 4 £ steigen, wenn Boden A durch zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 £ lieferte, oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz käme, dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 £ wäre. Man sieht so, wie Differentialrente I im Differentialrente II, während die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen für einander bilden, wodurch bald successive Anlage von Kapital auf derselben Bodenstrecke, bald Nebeneinander-Anlage von Kapital auf neuem zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als Grenzen
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Kapital bei Anlage 3) betrüge für ihn 1½ £ und bei Kapital-
anlage 4) 3 £, zusammen 4½ £, gerade soviel wie die Rente
für die bessern Kapitalanlagen beträgt, deren individueller Produk-
tionspreis aber eben desshalb nicht ausgleichend eingehn kann in
den individuellen Durchschnittsproduktionspreis des Gesammtpro-
dukts von B, weil sein Ueberschuss als Rente an einen Dritten
fortgezahlt ist.
Wäre es für den Bedarf nöthig, die zuschüssigen 1½ qrs. durch
die dritte Kapitalanlage zu produciren, so müsste der regulirende
Marktpreis auf 4 £ per qr. steigen. In Folge dieser Vertheurung
des regulirenden Marktpreises würde die Rente auf B für die erste
und zweite Kapitalanlage steigen, und auf A eine Rente gebildet
werden.
Obgleich also die Differentialrente nur formelle Verwandlung
von Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigenthum hier den Eigen-
thümer nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu
übertragen, zeigt sich doch, dass die successive Anlage von Kapital
auf dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des
auf derselben Bodenstrecke angelegten Kapitals, bei abnehmender
Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem reguli-
renden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der That also mehr
oder weniger eine künstliche Schranke findet in Folge der bloss
formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche
Folge des Grundeigenthums ist. Das Steigen des allgemeinen
Produktionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nöthig
wird, ist hier also nicht nur Grund des Steigens der Differential-
rente, sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zu-
gleich Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen
Produktionspreises, um dadurch die Zufuhr des nöthig gewordnen
vermehrten Produkts zu sichern.
Es ist ferner zu bemerken:
Durch Zuschuss von Kapital auf Boden B könnte der regulirende
Preis nicht, wie oben, auf 4 £ steigen, wenn Boden A durch
zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 £ lieferte,
oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz käme,
dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 £ wäre. Man
sieht so, wie Differentialrente I im Differentialrente II, während
die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen für einander
bilden, wodurch bald successive Anlage von Kapital auf derselben
Bodenstrecke, bald Nebeneinander-Anlage von Kapital auf neuem
zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als Grenzen
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/279>, abgerufen am 28.11.2024.
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