anlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend unterstellt sind, und Boden B keine Rente abwirft.
Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D stattgefunden, statt auf C, so haben wir: Tabelle IV, b.
[Tabelle]
Hier ist das Gesammtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von Tabelle I, obgleich das vorgeschossne Kapital nur 171/2 £ gegen 10 £, also nicht doppelt so gross ist. Das Gesammtprodukt ist ferner um 2 qrs. grösser als das von Tabelle II, obwohl in letztrer das vorgeschossne Kapital grösser ist, nämlich 20 £.
Auf Boden D ist gegen Tabelle I die Kornrente gewachsen von 2 qrs. auf 6, während die Geldrente mit 9 £ dieselbe geblieben ist. Gegen Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs. geblieben, aber die Geldrente ist gefallen von 18 £ auf 9 £.
Die Gesammtrenten betrachtet, ist die Kornrente von IV b = 8 qrs., grösser als die von I = 6 qrs., und als die von IV a = 7 qrs.; dagegen kleiner als die von II = 12 qrs. Die Geldrente von IVb = 12 £ ist grösser als die von IVa = 101/2 £, und kleiner als die von Tabelle I = 18 £ und von II = 36 £.
Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Be- dingungen der Tabelle IV b das Gesammtrental gleich dem von Tabelle I sei, müssen wir noch für 6 £ Surplusprodukt haben, also 4 qrs. zu 11/2 £, welches der neue Produktionspreis ist. Wir haben dann wieder ein Gesammtrental von 18 £ wie in Tabelle I. Die Grösse des hierzu erforderlichen Zuschusskapitals wird ver- schieden sein, je nachdem wir es auf C oder D anlegen, oder zwischen beiden vertheilen.
Bei C ergeben 5 £ Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also werden 10 £ Zusatzkapital 4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt ergeben. Bei D würden 5 £ Zusatz genügen, um die 4 qrs. zusätzliche Korn- rente zu produciren, unter der hier zu Grunde liegenden Voraus- setzung, dass die Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen dieselbe bleibt. Danach ergäben sich folgende Aufstellungen.
anlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend unterstellt sind, und Boden B keine Rente abwirft.
Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D stattgefunden, statt auf C, so haben wir: Tabelle IV, b.
[Tabelle]
Hier ist das Gesammtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von Tabelle I, obgleich das vorgeschossne Kapital nur 17½ £ gegen 10 £, also nicht doppelt so gross ist. Das Gesammtprodukt ist ferner um 2 qrs. grösser als das von Tabelle II, obwohl in letztrer das vorgeschossne Kapital grösser ist, nämlich 20 £.
Auf Boden D ist gegen Tabelle I die Kornrente gewachsen von 2 qrs. auf 6, während die Geldrente mit 9 £ dieselbe geblieben ist. Gegen Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs. geblieben, aber die Geldrente ist gefallen von 18 £ auf 9 £.
Die Gesammtrenten betrachtet, ist die Kornrente von IV b = 8 qrs., grösser als die von I = 6 qrs., und als die von IV a = 7 qrs.; dagegen kleiner als die von II = 12 qrs. Die Geldrente von IVb = 12 £ ist grösser als die von IVa = 10½ £, und kleiner als die von Tabelle I = 18 £ und von II = 36 £.
Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Be- dingungen der Tabelle IV b das Gesammtrental gleich dem von Tabelle I sei, müssen wir noch für 6 £ Surplusprodukt haben, also 4 qrs. zu 1½ £, welches der neue Produktionspreis ist. Wir haben dann wieder ein Gesammtrental von 18 £ wie in Tabelle I. Die Grösse des hierzu erforderlichen Zuschusskapitals wird ver- schieden sein, je nachdem wir es auf C oder D anlegen, oder zwischen beiden vertheilen.
Bei C ergeben 5 £ Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also werden 10 £ Zusatzkapital 4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt ergeben. Bei D würden 5 £ Zusatz genügen, um die 4 qrs. zusätzliche Korn- rente zu produciren, unter der hier zu Grunde liegenden Voraus- setzung, dass die Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen dieselbe bleibt. Danach ergäben sich folgende Aufstellungen.
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anlagen als keine Differenz auf derselben Bodenart hervorbringend
unterstellt sind, und Boden B keine Rente abwirft.
Nehmen wir dagegen an, die dritte Kapitalanlage habe auf D
stattgefunden, statt auf C, so haben wir:
Tabelle IV, b.
Hier ist das Gesammtprodukt 22 qrs., mehr als doppelt das von
Tabelle I, obgleich das vorgeschossne Kapital nur 17½ £ gegen
10 £, also nicht doppelt so gross ist. Das Gesammtprodukt ist
ferner um 2 qrs. grösser als das von Tabelle II, obwohl in letztrer
das vorgeschossne Kapital grösser ist, nämlich 20 £.
Auf Boden D ist gegen Tabelle I die Kornrente gewachsen von
2 qrs. auf 6, während die Geldrente mit 9 £ dieselbe geblieben
ist. Gegen Tabelle II ist die Kornrente von D dieselbe von 6 qrs.
geblieben, aber die Geldrente ist gefallen von 18 £ auf 9 £.
Die Gesammtrenten betrachtet, ist die Kornrente von IV b =
8 qrs., grösser als die von I = 6 qrs., und als die von IV a =
7 qrs.; dagegen kleiner als die von II = 12 qrs. Die Geldrente
von IVb = 12 £ ist grösser als die von IVa = 10½ £, und
kleiner als die von Tabelle I = 18 £ und von II = 36 £.
Damit bei dem Wegfallen der Rente auf B unter den Be-
dingungen der Tabelle IV b das Gesammtrental gleich dem von
Tabelle I sei, müssen wir noch für 6 £ Surplusprodukt haben,
also 4 qrs. zu 1½ £, welches der neue Produktionspreis ist. Wir
haben dann wieder ein Gesammtrental von 18 £ wie in Tabelle I.
Die Grösse des hierzu erforderlichen Zuschusskapitals wird ver-
schieden sein, je nachdem wir es auf C oder D anlegen, oder
zwischen beiden vertheilen.
Bei C ergeben 5 £ Kapital 2 qrs. Surplusprodukt, also werden
10 £ Zusatzkapital 4 qrs. zusätzliches Surplusprodukt ergeben. Bei
D würden 5 £ Zusatz genügen, um die 4 qrs. zusätzliche Korn-
rente zu produciren, unter der hier zu Grunde liegenden Voraus-
setzung, dass die Produktivität der zusätzlichen Kapitalanlagen
dieselbe bleibt. Danach ergäben sich folgende Aufstellungen.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/243>, abgerufen am 28.11.2024.
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