great advantage in this respect which a metallic currency pos- sesses."
Sehn wir nun aber ab vom Goldabfluss, wie kann dann eine Bank, die Banknoten ausgibt, also z. B. die Bank von England, den Betrag der von ihr geleisteten Geldakkommodation vermehren ohne Vermehrung ihrer Notenausgabe?
Alle Noten ausserhalb der Mauern der Bank, ob sie cirkuliren oder in Privatschätzen schlummern, befinden sich, was die Bank selbst betrifft, in Cirkulation, d. h. ausserhalb ihres Besitzes. Dehnt also die Bank ihre Discontos und Lombardgeschäfte, die Vorschüsse auf securities aus, so müssen die dafür ausgegebnen Banknoten wieder zu ihr zurückfliessen, denn sonst vergrössern sie den Be- trag der Cirkulation, was eben nicht der Fall sein soll. Dieser Rückfluss kann auf doppelte Weise geschehn.
Erstens: Die Bank zahlt dem A Noten gegen Werthpapiere; A zahlt damit fällige Wechsel an B, und B deponirt die Noten wieder bei der Bank. Die Cirkulation dieser Noten ist damit zu Ende, aber die Anleihe bleibt. (The loan remains, and the currency, if not wanted, finds its way back to the issuer. Fullarton, p. 97.) Die Noten, die die Bank dem A vorschoss, sind jetzt zu ihr zurück- gekehrt; dagegen ist sie Gläubigerin von A oder dem Bezogenen des von A diskontirten Wechsels, Schuldnerin von B für die in diesen Noten ausgedrückte Werthsumme, und B verfügt damit über einen entsprechenden Theil des Kapitals der Bank.
Zweitens. A zahlt an B, und B selbst oder C, an den er die Noten weiter fortzahlt, zahlt mit diesen Noten fällige Wechsel an die Bank, direkt oder indirekt. In diesem Fall wurde die Bank mit ihren eignen Noten bezahlt. Hiermit ist dann die Transaktion fertig (bis auf die Rückzahlung des A an die Bank).
In wie fern ist nun der Vorschuss der Bank an A als Vorschuss von Kapital, oder als blosser Vorschuss von Zahlungsmitteln zu betrachten?91)
[Dies kommt auf die Natur des Vorschusses selbst an. Es sind dabei drei Fälle zu untersuchen.
Erster Fall. -- A erhält von der Bank die Vorschusssummen auf seinen persönlichen Kredit hin, ohne irgend welche Deckung dafür zu geben. In diesem Fall hat er nicht nur Zahlungsmittel
91) Die nun folgende Stelle des Originals ist im Zusammenhang unver- ständlich und bis zum Schluss der Klammer vom Herausgeber neu bearbeitet. In andrem Zusammenhang ist dieser Punkt bereits in Kap. XXVI berührt worden. -- F. E.
great advantage in this respect which a metallic currency pos- sesses.“
Sehn wir nun aber ab vom Goldabfluss, wie kann dann eine Bank, die Banknoten ausgibt, also z. B. die Bank von England, den Betrag der von ihr geleisteten Geldakkommodation vermehren ohne Vermehrung ihrer Notenausgabe?
Alle Noten ausserhalb der Mauern der Bank, ob sie cirkuliren oder in Privatschätzen schlummern, befinden sich, was die Bank selbst betrifft, in Cirkulation, d. h. ausserhalb ihres Besitzes. Dehnt also die Bank ihre Discontos und Lombardgeschäfte, die Vorschüsse auf securities aus, so müssen die dafür ausgegebnen Banknoten wieder zu ihr zurückfliessen, denn sonst vergrössern sie den Be- trag der Cirkulation, was eben nicht der Fall sein soll. Dieser Rückfluss kann auf doppelte Weise geschehn.
Erstens: Die Bank zahlt dem A Noten gegen Werthpapiere; A zahlt damit fällige Wechsel an B, und B deponirt die Noten wieder bei der Bank. Die Cirkulation dieser Noten ist damit zu Ende, aber die Anleihe bleibt. (The loan remains, and the currency, if not wanted, finds its way back to the issuer. Fullarton, p. 97.) Die Noten, die die Bank dem A vorschoss, sind jetzt zu ihr zurück- gekehrt; dagegen ist sie Gläubigerin von A oder dem Bezogenen des von A diskontirten Wechsels, Schuldnerin von B für die in diesen Noten ausgedrückte Werthsumme, und B verfügt damit über einen entsprechenden Theil des Kapitals der Bank.
Zweitens. A zahlt an B, und B selbst oder C, an den er die Noten weiter fortzahlt, zahlt mit diesen Noten fällige Wechsel an die Bank, direkt oder indirekt. In diesem Fall wurde die Bank mit ihren eignen Noten bezahlt. Hiermit ist dann die Transaktion fertig (bis auf die Rückzahlung des A an die Bank).
In wie fern ist nun der Vorschuss der Bank an A als Vorschuss von Kapital, oder als blosser Vorschuss von Zahlungsmitteln zu betrachten?91)
[Dies kommt auf die Natur des Vorschusses selbst an. Es sind dabei drei Fälle zu untersuchen.
Erster Fall. — A erhält von der Bank die Vorschusssummen auf seinen persönlichen Kredit hin, ohne irgend welche Deckung dafür zu geben. In diesem Fall hat er nicht nur Zahlungsmittel
91) Die nun folgende Stelle des Originals ist im Zusammenhang unver- ständlich und bis zum Schluss der Klammer vom Herausgeber neu bearbeitet. In andrem Zusammenhang ist dieser Punkt bereits in Kap. XXVI berührt worden. — F. E.
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[442/0476]
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sesses.“
Sehn wir nun aber ab vom Goldabfluss, wie kann dann eine
Bank, die Banknoten ausgibt, also z. B. die Bank von England,
den Betrag der von ihr geleisteten Geldakkommodation vermehren
ohne Vermehrung ihrer Notenausgabe?
Alle Noten ausserhalb der Mauern der Bank, ob sie cirkuliren
oder in Privatschätzen schlummern, befinden sich, was die Bank
selbst betrifft, in Cirkulation, d. h. ausserhalb ihres Besitzes. Dehnt
also die Bank ihre Discontos und Lombardgeschäfte, die Vorschüsse
auf securities aus, so müssen die dafür ausgegebnen Banknoten
wieder zu ihr zurückfliessen, denn sonst vergrössern sie den Be-
trag der Cirkulation, was eben nicht der Fall sein soll. Dieser
Rückfluss kann auf doppelte Weise geschehn.
Erstens: Die Bank zahlt dem A Noten gegen Werthpapiere;
A zahlt damit fällige Wechsel an B, und B deponirt die Noten
wieder bei der Bank. Die Cirkulation dieser Noten ist damit zu
Ende, aber die Anleihe bleibt. (The loan remains, and the currency,
if not wanted, finds its way back to the issuer. Fullarton, p. 97.)
Die Noten, die die Bank dem A vorschoss, sind jetzt zu ihr zurück-
gekehrt; dagegen ist sie Gläubigerin von A oder dem Bezogenen
des von A diskontirten Wechsels, Schuldnerin von B für die in
diesen Noten ausgedrückte Werthsumme, und B verfügt damit über
einen entsprechenden Theil des Kapitals der Bank.
Zweitens. A zahlt an B, und B selbst oder C, an den er die
Noten weiter fortzahlt, zahlt mit diesen Noten fällige Wechsel an
die Bank, direkt oder indirekt. In diesem Fall wurde die Bank
mit ihren eignen Noten bezahlt. Hiermit ist dann die Transaktion
fertig (bis auf die Rückzahlung des A an die Bank).
In wie fern ist nun der Vorschuss der Bank an A als Vorschuss
von Kapital, oder als blosser Vorschuss von Zahlungsmitteln zu
betrachten? 91)
[Dies kommt auf die Natur des Vorschusses selbst an. Es sind
dabei drei Fälle zu untersuchen.
Erster Fall. — A erhält von der Bank die Vorschusssummen
auf seinen persönlichen Kredit hin, ohne irgend welche Deckung
dafür zu geben. In diesem Fall hat er nicht nur Zahlungsmittel
91) Die nun folgende Stelle des Originals ist im Zusammenhang unver-
ständlich und bis zum Schluss der Klammer vom Herausgeber neu bearbeitet.
In andrem Zusammenhang ist dieser Punkt bereits in Kap. XXVI berührt
worden. — F. E.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/476>, abgerufen am 16.02.2025.
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