Leinwand zum Rock als Ihresgleichen, oder der Rock wird auf die Leinwand bezogen als Ding von derselben Substanz, Wesensgleiches. Er wird ihr also qualitativ gleichgesetzt.
b) Werthverhältniss.
Der Rock ist nur dasselbe wie die Leinwand, soweit beide Werthe sind. Dass also die Leinwand sich zum Rock als ihresgleichen verhält, oder dass der Rock als Ding von derselben Substanz der Leinwand gleich- gesetzt wird, drückt aus, dass der Rock in diesem Verhältniss als Werth gilt. Er wird der Leinwand gleichgesetzt, sofern sie ebenfalls Werth ist. Das Gleichheitsverhältniss ist also Werthverhältniss, das Werthverhältniss aber vor allem Ausdruck des Werths oder des Werthseins der Waare, welche ihren Werth ausdrückt. Als Ge- brauchswerth oder Waarenkörper unterscheidet sich die Leinwand vom Rock. Ihr Werthsein kommt dagegen zum Vorschein, drückt sich aus in einem Verhältniss, worin eine andre Waarenart, der Rock, ihr gleichgesetzt wird oder als ihr Wesensgleiches gilt.
c) Qualitativer Gehalt der im Werthverhältniss enthaltenen relativen Werthform.
Werth ist der Rock nur, so weit er dinglicher Ausdruck der in seiner Produktion verausgabten menschlichen Arbeitskraft ist, also Gallerte abstrakter menschlicher Arbeit -- abstrakter Ar- beit, weil von dem bestimmten, nützlichen, konkreten Charakter der in ihm ent- haltenen Arbeit abstrahirt wird, menschlicher Arbeit, weil die Arbeit hier nur als Verausgabung menschlicher Arbeitskraft überhaupt zählt. Die Leinwand kann sich also nicht zum Rock als einem Werthding verhalten oder nicht auf den Rock als Werth bezogen werden, ohne auf ihn als einen Körper bezogen zu werden, dessen einziger Stoff aus menschlicher Arbeit besteht. Aber als Werth ist die Leinwand Gallerte derselben menschlichen Arbeit. Innerhalb dieses Verhält- nisses repräsentirt also der Körper Rock die der Leinwand mit ihm ge- meinschaftliche Werthsubstanz, d. h. menschliche Arbeit. In- nerhalb dieses Verhältnisses gilt also der Rock nur als Gestalt von Werth, daher auch als Werthgestalt der Leinwand, als sinnliche Erscheinungsform des Leinwandwerths. So wird, vermittelst des Werthverhältnisses, der Werth einer Waare im Gebrauchswerth einer andern Waare ausgedrückt, d. h. in einem andern, von ihm selbst verschiedenartigen Waarenkörper.
d) Quantitative Bestimmtheit der im Werthverhältniss ent- haltenen relativen Werthform.
Die 20 Ellen Leinwand sind jedoch nicht nur Werth überhaupt, d. h. Gallerte menschlicher Arbeit, sondern sie sind Werth von bestimmter Grösse, d. h. in ihnen ist ein bestimmtes Quantum menschlicher Arbeit vergegenständlicht. Im Werthverhältniss der Leinwand zum Rock
Leinwand zum Rock als Ihresgleichen, oder der Rock wird auf die Leinwand bezogen als Ding von derselben Substanz, Wesensgleiches. Er wird ihr also qualitativ gleichgesetzt.
b) Werthverhältniss.
Der Rock ist nur dasselbe wie die Leinwand, soweit beide Werthe sind. Dass also die Leinwand sich zum Rock als ihresgleichen verhält, oder dass der Rock als Ding von derselben Substanz der Leinwand gleich- gesetzt wird, drückt aus, dass der Rock in diesem Verhältniss als Werth gilt. Er wird der Leinwand gleichgesetzt, sofern sie ebenfalls Werth ist. Das Gleichheitsverhältniss ist also Werthverhältniss, das Werthverhältniss aber vor allem Ausdruck des Werths oder des Werthseins der Waare, welche ihren Werth ausdrückt. Als Ge- brauchswerth oder Waarenkörper unterscheidet sich die Leinwand vom Rock. Ihr Werthsein kommt dagegen zum Vorschein, drückt sich aus in einem Verhältniss, worin eine andre Waarenart, der Rock, ihr gleichgesetzt wird oder als ihr Wesensgleiches gilt.
c) Qualitativer Gehalt der im Werthverhältniss enthaltenen relativen Werthform.
Werth ist der Rock nur, so weit er dinglicher Ausdruck der in seiner Produktion verausgabten menschlichen Arbeitskraft ist, also Gallerte abstrakter menschlicher Arbeit — abstrakter Ar- beit, weil von dem bestimmten, nützlichen, konkreten Charakter der in ihm ent- haltenen Arbeit abstrahirt wird, menschlicher Arbeit, weil die Arbeit hier nur als Verausgabung menschlicher Arbeitskraft überhaupt zählt. Die Leinwand kann sich also nicht zum Rock als einem Werthding verhalten oder nicht auf den Rock als Werth bezogen werden, ohne auf ihn als einen Körper bezogen zu werden, dessen einziger Stoff aus menschlicher Arbeit besteht. Aber als Werth ist die Leinwand Gallerte derselben menschlichen Arbeit. Innerhalb dieses Verhält- nisses repräsentirt also der Körper Rock die der Leinwand mit ihm ge- meinschaftliche Werthsubstanz, d. h. menschliche Arbeit. In- nerhalb dieses Verhältnisses gilt also der Rock nur als Gestalt von Werth, daher auch als Werthgestalt der Leinwand, als sinnliche Erscheinungsform des Leinwandwerths. So wird, vermittelst des Werthverhältnisses, der Werth einer Waare im Gebrauchswerth einer andern Waare ausgedrückt, d. h. in einem andern, von ihm selbst verschiedenartigen Waarenkörper.
d) Quantitative Bestimmtheit der im Werthverhältniss ent- haltenen relativen Werthform.
Die 20 Ellen Leinwand sind jedoch nicht nur Werth überhaupt, d. h. Gallerte menschlicher Arbeit, sondern sie sind Werth von bestimmter Grösse, d. h. in ihnen ist ein bestimmtes Quantum menschlicher Arbeit vergegenständlicht. Im Werthverhältniss der Leinwand zum Rock
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Leinwand zum Rock als Ihresgleichen, oder der Rock wird auf die Leinwand
bezogen als Ding von derselben Substanz, Wesensgleiches. Er
wird ihr also qualitativ gleichgesetzt.
b) Werthverhältniss.
Der Rock ist nur dasselbe wie die Leinwand, soweit beide Werthe sind.
Dass also die Leinwand sich zum Rock als ihresgleichen verhält, oder
dass der Rock als Ding von derselben Substanz der Leinwand gleich-
gesetzt wird, drückt aus, dass der Rock in diesem Verhältniss als
Werth gilt. Er wird der Leinwand gleichgesetzt, sofern sie ebenfalls
Werth ist. Das Gleichheitsverhältniss ist also Werthverhältniss,
das Werthverhältniss aber vor allem Ausdruck des Werths oder des
Werthseins der Waare, welche ihren Werth ausdrückt. Als Ge-
brauchswerth oder Waarenkörper unterscheidet sich die Leinwand vom
Rock. Ihr Werthsein kommt dagegen zum Vorschein, drückt sich
aus in einem Verhältniss, worin eine andre Waarenart, der Rock, ihr
gleichgesetzt wird oder als ihr Wesensgleiches gilt.
c) Qualitativer Gehalt der im Werthverhältniss enthaltenen
relativen Werthform.
Werth ist der Rock nur, so weit er dinglicher Ausdruck der in
seiner Produktion verausgabten menschlichen Arbeitskraft ist,
also Gallerte abstrakter menschlicher Arbeit — abstrakter Ar-
beit, weil von dem bestimmten, nützlichen, konkreten Charakter der in ihm ent-
haltenen Arbeit abstrahirt wird, menschlicher Arbeit, weil die Arbeit
hier nur als Verausgabung menschlicher Arbeitskraft überhaupt
zählt. Die Leinwand kann sich also nicht zum Rock als einem Werthding
verhalten oder nicht auf den Rock als Werth bezogen werden,
ohne auf ihn als einen Körper bezogen zu werden, dessen einziger Stoff
aus menschlicher Arbeit besteht. Aber als Werth ist die Leinwand
Gallerte derselben menschlichen Arbeit. Innerhalb dieses Verhält-
nisses repräsentirt also der Körper Rock die der Leinwand mit ihm ge-
meinschaftliche Werthsubstanz, d. h. menschliche Arbeit. In-
nerhalb dieses Verhältnisses gilt also der Rock nur als Gestalt von
Werth, daher auch als Werthgestalt der Leinwand, als sinnliche
Erscheinungsform des Leinwandwerths. So wird, vermittelst des
Werthverhältnisses, der Werth einer Waare im Gebrauchswerth
einer andern Waare ausgedrückt, d. h. in einem andern, von ihm
selbst verschiedenartigen Waarenkörper.
d) Quantitative Bestimmtheit der im Werthverhältniss ent-
haltenen relativen Werthform.
Die 20 Ellen Leinwand sind jedoch nicht nur Werth überhaupt,
d. h. Gallerte menschlicher Arbeit, sondern sie sind Werth von bestimmter
Grösse, d. h. in ihnen ist ein bestimmtes Quantum menschlicher
Arbeit vergegenständlicht. Im Werthverhältniss der Leinwand zum Rock
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 767. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/786>, abgerufen am 22.11.2024.
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