des Raubs ist die der "Bills for Inclosures of Commons" (Bills für Einschluss der Gemeindeländereien), in andern Worten Dekrete, wo- durch die Landlords Volkseigenthum sich selbst als Privateigenthum schen- ken, Dekrete der Volksexpropriation. Sir F. M. Eden widerlegt sein pfiffiges Advokatenplaidoyer, worin er das Gemeindeeigenthum als Privat- eigenthum der an die Stelle der Feudalen getretenen Landlords darzustellen sucht, indem er selbst einen "allgemeinen Parlamentsakt für die inclosure der Gemeindeländerei" verlangt, also zugiebt, dass ein parla- mentarischer Staatsstreich zu ihrer Verwandlung in Privat- eigenthum nöthig ist, andrerseits aber von der Legislatur "Schaden- ersatz" für die exproprürten Armen fordert204).
Während an die Stelle der unabhängigen Yeomen tenants-atwill traten, kleinere Pächter auf einjährige Kündigung, eine servile und von der Willkühr der Landlords abhängige Rotte, half, neben dem Raub der Staatsdomänen, namentlich der systematisch betriebne Diebstahl des Ge- meindeeigenthums jene grossen Pachten anschwellen, die man im 18. Jahr- hundert Kapital-Pachten205) oder Kaufmanns-Pachten206) nannte, und das Landvolk als Proletariat für die Industrie "freisetzen".
Das 18. Jahrh. begriff jedoch noch nicht in demselben Mass wie das 19. die Identität zwischen Nationalreichthum und Volks- armuth. Daher heftigste Polemik in der ökonomischen Literatur jener Zeit über die "inclosure of commons". Ich gebe aus dem massen- haften Material, das mir vorliegt, einige wenige Stellen, weil dadurch leb- haft die Zustände veranschaulicht werden.
"In vielen Pfarreien von Hertfordshire", schreibt eine entrüstete Feder, "sind 24 Pachten von 50 bis 150 Acres auf 3 zusammenge-
sache aber ist, dass die Pächter so das ganze Recht an den Gemeinde- ländereien usurpiren." ("A Political Enquiry into the Conse- quences of enclosing Waste Lands. Lond. 1785", p. 75.)
204)Eden l. c. Preface.
205) "Capital-farms." ("Two Letters on the Flour Trade and the Dearness of Corn. By a Person in Business. Lond. 1767", p. 19, 20.)
206) "Merchant-farms." (An Inquiry into the Present High Prices of Provisions. Lond. 1767, p. 11, Note. Diese gute Schrift, die anonym erschien, verfasst von dem Rev. Nathaniel Forster.)
des Raubs ist die der „Bills for Inclosures of Commons“ (Bills für Einschluss der Gemeindeländereien), in andern Worten Dekrete, wo- durch die Landlords Volkseigenthum sich selbst als Privateigenthum schen- ken, Dekrete der Volksexpropriation. Sir F. M. Eden widerlegt sein pfiffiges Advokatenplaidoyer, worin er das Gemeindeeigenthum als Privat- eigenthum der an die Stelle der Feudalen getretenen Landlords darzustellen sucht, indem er selbst einen „allgemeinen Parlamentsakt für die inclosure der Gemeindeländerei“ verlangt, also zugiebt, dass ein parla- mentarischer Staatsstreich zu ihrer Verwandlung in Privat- eigenthum nöthig ist, andrerseits aber von der Legislatur „Schaden- ersatz“ für die exproprürten Armen fordert204).
Während an die Stelle der unabhängigen Yeomen tenants-atwill traten, kleinere Pächter auf einjährige Kündigung, eine servile und von der Willkühr der Landlords abhängige Rotte, half, neben dem Raub der Staatsdomänen, namentlich der systematisch betriebne Diebstahl des Ge- meindeeigenthums jene grossen Pachten anschwellen, die man im 18. Jahr- hundert Kapital-Pachten205) oder Kaufmanns-Pachten206) nannte, und das Landvolk als Proletariat für die Industrie „freisetzen“.
Das 18. Jahrh. begriff jedoch noch nicht in demselben Mass wie das 19. die Identität zwischen Nationalreichthum und Volks- armuth. Daher heftigste Polemik in der ökonomischen Literatur jener Zeit über die „inclosure of commons“. Ich gebe aus dem massen- haften Material, das mir vorliegt, einige wenige Stellen, weil dadurch leb- haft die Zustände veranschaulicht werden.
„In vielen Pfarreien von Hertfordshire“, schreibt eine entrüstete Feder, „sind 24 Pachten von 50 bis 150 Acres auf 3 zusammenge-
sache aber ist, dass die Pächter so das ganze Recht an den Gemeinde- ländereien usurpiren.“ („A Political Enquiry into the Conse- quences of enclosing Waste Lands. Lond. 1785“, p. 75.)
204)Eden l. c. Preface.
205) „Capital-farms.“ („Two Letters on the Flour Trade and the Dearness of Corn. By a Person in Business. Lond. 1767“, p. 19, 20.)
206) „Merchant-farms.“ (An Inquiry into the Present High Prices of Provisions. Lond. 1767, p. 11, Note. Diese gute Schrift, die anonym erschien, verfasst von dem Rev. Nathaniel Forster.)
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pfiffiges Advokatenplaidoyer, worin er das Gemeindeeigenthum als Privat-
eigenthum der an die Stelle der Feudalen getretenen Landlords darzustellen
sucht, indem er selbst einen „allgemeinen Parlamentsakt für die
inclosure der Gemeindeländerei“ verlangt, also zugiebt, dass ein parla-
mentarischer Staatsstreich zu ihrer Verwandlung in Privat-
eigenthum nöthig ist, andrerseits aber von der Legislatur „Schaden-
ersatz“ für die exproprürten Armen fordert 204).
Während an die Stelle der unabhängigen Yeomen tenants-atwill
traten, kleinere Pächter auf einjährige Kündigung, eine servile und von
der Willkühr der Landlords abhängige Rotte, half, neben dem Raub der
Staatsdomänen, namentlich der systematisch betriebne Diebstahl des Ge-
meindeeigenthums jene grossen Pachten anschwellen, die man im 18. Jahr-
hundert Kapital-Pachten 205) oder Kaufmanns-Pachten 206)
nannte, und das Landvolk als Proletariat für die Industrie „freisetzen“.
Das 18. Jahrh. begriff jedoch noch nicht in demselben Mass wie das
19. die Identität zwischen Nationalreichthum und Volks-
armuth. Daher heftigste Polemik in der ökonomischen Literatur jener
Zeit über die „inclosure of commons“. Ich gebe aus dem massen-
haften Material, das mir vorliegt, einige wenige Stellen, weil dadurch leb-
haft die Zustände veranschaulicht werden.
„In vielen Pfarreien von Hertfordshire“, schreibt eine entrüstete
Feder, „sind 24 Pachten von 50 bis 150 Acres auf 3 zusammenge-
203)
204) Eden l. c. Preface.
205) „Capital-farms.“ („Two Letters on the Flour Trade and the
Dearness of Corn. By a Person in Business. Lond. 1767“, p.
19, 20.)
206) „Merchant-farms.“ (An Inquiry into the Present High Prices
of Provisions. Lond. 1767, p. 11, Note. Diese gute Schrift, die anonym
erschien, verfasst von dem Rev. Nathaniel Forster.)
203) sache aber ist, dass die Pächter so das ganze Recht an den Gemeinde-
ländereien usurpiren.“ („A Political Enquiry into the Conse-
quences of enclosing Waste Lands. Lond. 1785“, p. 75.)
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 710. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/729>, abgerufen am 22.11.2024.
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