die Herrschaftshäuser stehn, könnte ich etwas erzählen." Die Klagen jener alten Chroniken sind immer übertrieben, aber sie zeichnen genau den Eindruck der Revolution in den Produktionsverhältnissen auf die Zeitge- nossen selbst. Ein Vergleich zwischen den Schriften der Schatzkanzler For- tescue und Thomas Morus veranschaulicht die Kluft zwischen dem 15. und 16. Jahrhundert. Aus ihrem goldnen Zeitalter, wie Thornton richtig sagt, stürzte die englische Arbeiterklasse ohne alle Zwischenüber- gänge in das eiserne.
Die Gesetzgebung erschrak vor dieser Umwälzung. Sie stand noch nicht auf der Civilisationshöhe, wo "Wealth of the Nation", d. h. Kapitalbildung und rücksichtslose Exploitation und Verarmung der Volksmasse als ultima Thule aller Staatsweisheit gelten. In seiner "Ge- schichte Heinrich's VII." sagt Baco: "Um diese Zeit (1489) mehrten sich die Klagen über Verwandlung von Ackerland in Weide (zur Schaftrift u. s. w.), leicht zu versehn durch wenige Hände. Diess brachte einen Verfall des Volks hervor ... König und Parlament ergriffen Mass- regeln wider diese entvölkernde Usurpation der Gemeindeländereien (depo- pulating inclosures) und die ihr auf dem Fuss folgende entvölkernde Weide- wirthschaft (depopulating pasture)." Ein Akt Heinrich des VII., 1489, c. 19, verbot die Zerstörung aller Bauernhäuser, wozu wenigstens 20 Acres Land gehörten. In einem Akt 25, Heinrich VIII., wird dasselbe Gesetz erneuert. Es heisst darin u. a., dass "viele Pachten und grosse Viehmassen, besonders Schafe, sich in wenigen Händen aufhäufen, wo- durch die Grundrenten sehr gewachsen und der Ackerbau (tillage) sehr verfallen, Kirchen und Häuser niedergerissen, wunderbare Volksmassen verunfähigt seien, sich selbst und Familien zu erhalten." Das Gesetz verordnet daher den Wiederbau der verfallnen Pachthäuser, bestimmt den Kornbau im Verhältniss zur Schafweide u. s. w. Ein Akt von 1533 klagt, dass manche Eigenthümer 24,000 Schafe besitzen und beschränkt deren Zahl auf 2000. Die Volksklage193) und die seit Heinrich dem VII. an 150 Jahre fortdauernde Gesetzgebung wider die Expropriation der kleinen Pächter und Bauern waren gleich fruchtlos. Das Geheimniss ihrer
193) Sieh u. a.: "Examination of certayne complaints. Lon- don 1581."
die Herrschaftshäuser stehn, könnte ich etwas erzählen.“ Die Klagen jener alten Chroniken sind immer übertrieben, aber sie zeichnen genau den Eindruck der Revolution in den Produktionsverhältnissen auf die Zeitge- nossen selbst. Ein Vergleich zwischen den Schriften der Schatzkanzler For- tescue und Thomas Morus veranschaulicht die Kluft zwischen dem 15. und 16. Jahrhundert. Aus ihrem goldnen Zeitalter, wie Thornton richtig sagt, stürzte die englische Arbeiterklasse ohne alle Zwischenüber- gänge in das eiserne.
Die Gesetzgebung erschrak vor dieser Umwälzung. Sie stand noch nicht auf der Civilisationshöhe, wo „Wealth of the Nation“, d. h. Kapitalbildung und rücksichtslose Exploitation und Verarmung der Volksmasse als ultima Thule aller Staatsweisheit gelten. In seiner „Ge- schichte Heinrich’s VII.“ sagt Baco: „Um diese Zeit (1489) mehrten sich die Klagen über Verwandlung von Ackerland in Weide (zur Schaftrift u. s. w.), leicht zu versehn durch wenige Hände. Diess brachte einen Verfall des Volks hervor … König und Parlament ergriffen Mass- regeln wider diese entvölkernde Usurpation der Gemeindeländereien (depo- pulating inclosures) und die ihr auf dem Fuss folgende entvölkernde Weide- wirthschaft (depopulating pasture).“ Ein Akt Heinrich des VII., 1489, c. 19, verbot die Zerstörung aller Bauernhäuser, wozu wenigstens 20 Acres Land gehörten. In einem Akt 25, Heinrich VIII., wird dasselbe Gesetz erneuert. Es heisst darin u. a., dass „viele Pachten und grosse Viehmassen, besonders Schafe, sich in wenigen Händen aufhäufen, wo- durch die Grundrenten sehr gewachsen und der Ackerbau (tillage) sehr verfallen, Kirchen und Häuser niedergerissen, wunderbare Volksmassen verunfähigt seien, sich selbst und Familien zu erhalten.“ Das Gesetz verordnet daher den Wiederbau der verfallnen Pachthäuser, bestimmt den Kornbau im Verhältniss zur Schafweide u. s. w. Ein Akt von 1533 klagt, dass manche Eigenthümer 24,000 Schafe besitzen und beschränkt deren Zahl auf 2000. Die Volksklage193) und die seit Heinrich dem VII. an 150 Jahre fortdauernde Gesetzgebung wider die Expropriation der kleinen Pächter und Bauern waren gleich fruchtlos. Das Geheimniss ihrer
193) Sieh u. a.: „Examination of certayne complaints. Lon- don 1581.“
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die Herrschaftshäuser stehn, könnte ich etwas erzählen.“ Die Klagen
jener alten Chroniken sind immer übertrieben, aber sie zeichnen genau den
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nossen selbst. Ein Vergleich zwischen den Schriften der Schatzkanzler For-
tescue und Thomas Morus veranschaulicht die Kluft zwischen dem
15. und 16. Jahrhundert. Aus ihrem goldnen Zeitalter, wie Thornton
richtig sagt, stürzte die englische Arbeiterklasse ohne alle Zwischenüber-
gänge in das eiserne.
Die Gesetzgebung erschrak vor dieser Umwälzung. Sie stand noch
nicht auf der Civilisationshöhe, wo „Wealth of the Nation“,
d. h. Kapitalbildung und rücksichtslose Exploitation und Verarmung der
Volksmasse als ultima Thule aller Staatsweisheit gelten. In seiner „Ge-
schichte Heinrich’s VII.“ sagt Baco: „Um diese Zeit (1489)
mehrten sich die Klagen über Verwandlung von Ackerland in Weide (zur
Schaftrift u. s. w.), leicht zu versehn durch wenige Hände. Diess brachte
einen Verfall des Volks hervor … König und Parlament ergriffen Mass-
regeln wider diese entvölkernde Usurpation der Gemeindeländereien (depo-
pulating inclosures) und die ihr auf dem Fuss folgende entvölkernde Weide-
wirthschaft (depopulating pasture).“ Ein Akt Heinrich des VII., 1489,
c. 19, verbot die Zerstörung aller Bauernhäuser, wozu wenigstens 20
Acres Land gehörten. In einem Akt 25, Heinrich VIII., wird dasselbe
Gesetz erneuert. Es heisst darin u. a., dass „viele Pachten und grosse
Viehmassen, besonders Schafe, sich in wenigen Händen aufhäufen, wo-
durch die Grundrenten sehr gewachsen und der Ackerbau (tillage) sehr
verfallen, Kirchen und Häuser niedergerissen, wunderbare Volksmassen
verunfähigt seien, sich selbst und Familien zu erhalten.“ Das Gesetz
verordnet daher den Wiederbau der verfallnen Pachthäuser, bestimmt den
Kornbau im Verhältniss zur Schafweide u. s. w. Ein Akt von 1533
klagt, dass manche Eigenthümer 24,000 Schafe besitzen und beschränkt
deren Zahl auf 2000. Die Volksklage 193) und die seit Heinrich dem VII.
an 150 Jahre fortdauernde Gesetzgebung wider die Expropriation der
kleinen Pächter und Bauern waren gleich fruchtlos. Das Geheimniss ihrer
193) Sieh u. a.: „Examination of certayne complaints. Lon-
don 1581.“
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 704. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/723>, abgerufen am 26.11.2024.
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