theils entwürdigenden Bedingungen, worin es Funktion und Häuslichkeit des Arbeiters bannt, damit zu "rechtfertigen", das sei nöthig, um ihn profitlicher auszubeuten. So, wenn es entsagt auf Vorrichtungen zum Schutz gegen gefährliche Maschinerie in der Fabrik, auf Ventilations- und Sicherheitsmittel in den Minen u. s. w. So hier mit der Behausung der Minenarbeiter. "Als Entschuldigung", sagt Dr. Simon, der ärztliche Beamte des Privy Council, in seinem officiellen Bericht, "als Entschuldi- gung für die nichtswürdige Hauseinrichtung wird angeführt, dass Mi- nen gewöhnlich pachtweise exploitirt werden, dass die Dauer des Pachtkon- trakts (in Kohlenwerken meist 21 Jahre) zu kurz ist, damit der Minen- pächter es der Mühe werth halte, gute Hausaccommodation für das Arbeits- volk und die Gewerbsleute u. s. w. zu liefern, welche die Unternehmung anzieht; hätte er selbst die Absicht, nach dieser Seite hin liberal zu verfahren, so würde sie vereitelt werden durch den Grundeigenthümer. Der habe nämlich die Tendenz, sofort exorbitante Zuschussrente zu ver- langen für das Privilegium, ein anständiges und komfortables Dorf auf der Grundoberfläche zu errichten zur Behausung der Bearbeiter des unter- irdischen Eigenthums. Dieser prohibitorische Preis, wenn nicht direkte Prohibition, schrecke ebenfalls andre ab, welche sonst wohl bauen möch- ten ... Ich will den Werth dieser Apologie nicht weiter untersuchen, auch nicht, auf wen denn in letzter Hand die zuschüssige Ausgabe für anständige Wohnlichkeit fallen würde, auf den Grundherrn, den Minen- pächter, die Arbeiter oder das Publikum ... Aber Angesichts solcher schmählichen Thatsachen, wie die beigefügten Berichte (des Dr. Hunter, Stevens u. s. w.) sie enthüllen, muss ein Heilmittel angewandt werden ... Grundeigenthumstitel werden so gebraucht um ein grosses öffentliches Unrecht zu begehn. In seiner Eigenschaft als Mineneigner ladet der Grundherr eine industrielle Kolonie zur Arbeit auf seiner Domaine ein, und macht dann, in seiner Eigenschaft als Eigenthümer der Grund- oberfläche, den von ihm versammelten Arbeitern unmöglich die zu ihrem Leben unentbehrliche, geeignete Wohnlichkeit zu finden. Der Minen- pächter (der kapitalistische Exploiteur) hat kein Geldinteresse dieser Theilung des Handels zu widerstehn, da er wohl weiss, dass wenn die letztern Ansprüche exorbitant sind, die Folgen nicht auf ihn fallen, und dass die Arbeiter, auf die sie fallen, zu unerzogen sind, um ihre Gesundheits-
theils entwürdigenden Bedingungen, worin es Funktion und Häuslichkeit des Arbeiters bannt, damit zu „rechtfertigen“, das sei nöthig, um ihn profitlicher auszubeuten. So, wenn es entsagt auf Vorrichtungen zum Schutz gegen gefährliche Maschinerie in der Fabrik, auf Ventilations- und Sicherheitsmittel in den Minen u. s. w. So hier mit der Behausung der Minenarbeiter. „Als Entschuldigung“, sagt Dr. Simon, der ärztliche Beamte des Privy Council, in seinem officiellen Bericht, „als Entschuldi- gung für die nichtswürdige Hauseinrichtung wird angeführt, dass Mi- nen gewöhnlich pachtweise exploitirt werden, dass die Dauer des Pachtkon- trakts (in Kohlenwerken meist 21 Jahre) zu kurz ist, damit der Minen- pächter es der Mühe werth halte, gute Hausaccommodation für das Arbeits- volk und die Gewerbsleute u. s. w. zu liefern, welche die Unternehmung anzieht; hätte er selbst die Absicht, nach dieser Seite hin liberal zu verfahren, so würde sie vereitelt werden durch den Grundeigenthümer. Der habe nämlich die Tendenz, sofort exorbitante Zuschussrente zu ver- langen für das Privilegium, ein anständiges und komfortables Dorf auf der Grundoberfläche zu errichten zur Behausung der Bearbeiter des unter- irdischen Eigenthums. Dieser prohibitorische Preis, wenn nicht direkte Prohibition, schrecke ebenfalls andre ab, welche sonst wohl bauen möch- ten … Ich will den Werth dieser Apologie nicht weiter untersuchen, auch nicht, auf wen denn in letzter Hand die zuschüssige Ausgabe für anständige Wohnlichkeit fallen würde, auf den Grundherrn, den Minen- pächter, die Arbeiter oder das Publikum … Aber Angesichts solcher schmählichen Thatsachen, wie die beigefügten Berichte (des Dr. Hunter, Stevens u. s. w.) sie enthüllen, muss ein Heilmittel angewandt werden … Grundeigenthumstitel werden so gebraucht um ein grosses öffentliches Unrecht zu begehn. In seiner Eigenschaft als Mineneigner ladet der Grundherr eine industrielle Kolonie zur Arbeit auf seiner Domaine ein, und macht dann, in seiner Eigenschaft als Eigenthümer der Grund- oberfläche, den von ihm versammelten Arbeitern unmöglich die zu ihrem Leben unentbehrliche, geeignete Wohnlichkeit zu finden. Der Minen- pächter (der kapitalistische Exploiteur) hat kein Geldinteresse dieser Theilung des Handels zu widerstehn, da er wohl weiss, dass wenn die letztern Ansprüche exorbitant sind, die Folgen nicht auf ihn fallen, und dass die Arbeiter, auf die sie fallen, zu unerzogen sind, um ihre Gesundheits-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0675"n="656"/>
theils entwürdigenden Bedingungen, worin es Funktion und Häuslichkeit des<lb/>
Arbeiters bannt, damit zu „rechtfertigen“, <hirendition="#g">das sei nöthig, um ihn<lb/>
profitlicher auszubeuten</hi>. So, wenn es <hirendition="#g">entsagt</hi> auf Vorrichtungen<lb/>
zum Schutz gegen gefährliche Maschinerie in der Fabrik, auf Ventilations-<lb/>
und Sicherheitsmittel in den Minen u. s. w. So hier mit der Behausung der<lb/>
Minenarbeiter. „Als Entschuldigung“, sagt <hirendition="#g">Dr. Simon</hi>, der ärztliche<lb/>
Beamte des Privy Council, in seinem <hirendition="#g">officiellen</hi> Bericht, „als Entschuldi-<lb/>
gung für die <hirendition="#g">nichtswürdige</hi> Hauseinrichtung wird angeführt, dass Mi-<lb/>
nen gewöhnlich pachtweise exploitirt werden, dass die Dauer des Pachtkon-<lb/>
trakts (in Kohlenwerken <hirendition="#g">meist 21 Jahre</hi>) <hirendition="#g">zu kurz</hi> ist, damit der Minen-<lb/>
pächter es der Mühe werth halte, gute Hausaccommodation für das Arbeits-<lb/>
volk und die Gewerbsleute u. s. w. zu liefern, welche die Unternehmung<lb/>
anzieht; <hirendition="#g">hätte er selbst die Absicht</hi>, nach dieser Seite hin liberal<lb/>
zu verfahren, so würde sie vereitelt werden durch den Grundeigenthümer.<lb/>
Der habe nämlich die Tendenz, sofort exorbitante Zuschussrente zu ver-<lb/>
langen für das Privilegium, ein anständiges und komfortables Dorf auf<lb/>
der Grundoberfläche zu errichten zur Behausung der Bearbeiter des unter-<lb/>
irdischen Eigenthums. Dieser prohibitorische Preis, wenn nicht direkte<lb/>
Prohibition, schrecke ebenfalls andre ab, welche sonst wohl bauen möch-<lb/>
ten … Ich will den Werth dieser Apologie nicht weiter untersuchen,<lb/>
auch nicht, auf wen denn in letzter Hand die zuschüssige Ausgabe für<lb/>
anständige Wohnlichkeit fallen würde, auf den Grundherrn, den Minen-<lb/>
pächter, die Arbeiter oder das Publikum … Aber Angesichts solcher<lb/>
schmählichen Thatsachen, wie die beigefügten Berichte (des Dr. Hunter,<lb/>
Stevens u. s. w.) sie enthüllen, muss ein Heilmittel angewandt werden …<lb/><hirendition="#g">Grundeigenthumstitel</hi> werden so gebraucht um ein grosses öffentliches<lb/>
Unrecht zu begehn. In seiner Eigenschaft als <hirendition="#g">Mineneigner</hi> ladet der<lb/>
Grundherr eine industrielle Kolonie zur Arbeit auf seiner Domaine ein,<lb/>
und macht dann, in seiner Eigenschaft als <hirendition="#g">Eigenthümer der Grund-<lb/>
oberfläche</hi>, den von ihm versammelten Arbeitern <hirendition="#g">unmöglich</hi> die zu<lb/>
ihrem Leben unentbehrliche, geeignete Wohnlichkeit zu finden. Der Minen-<lb/>
pächter (der kapitalistische Exploiteur) hat <hirendition="#g">kein Geldinteresse</hi> dieser<lb/>
Theilung des Handels zu widerstehn, da er wohl weiss, dass wenn die letztern<lb/>
Ansprüche exorbitant sind, die Folgen <hirendition="#g">nicht auf ihn fallen</hi>, und dass<lb/>
die Arbeiter, auf die sie fallen, zu unerzogen sind, um <hirendition="#g">ihre Gesundheits-<lb/></hi></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[656/0675]
theils entwürdigenden Bedingungen, worin es Funktion und Häuslichkeit des
Arbeiters bannt, damit zu „rechtfertigen“, das sei nöthig, um ihn
profitlicher auszubeuten. So, wenn es entsagt auf Vorrichtungen
zum Schutz gegen gefährliche Maschinerie in der Fabrik, auf Ventilations-
und Sicherheitsmittel in den Minen u. s. w. So hier mit der Behausung der
Minenarbeiter. „Als Entschuldigung“, sagt Dr. Simon, der ärztliche
Beamte des Privy Council, in seinem officiellen Bericht, „als Entschuldi-
gung für die nichtswürdige Hauseinrichtung wird angeführt, dass Mi-
nen gewöhnlich pachtweise exploitirt werden, dass die Dauer des Pachtkon-
trakts (in Kohlenwerken meist 21 Jahre) zu kurz ist, damit der Minen-
pächter es der Mühe werth halte, gute Hausaccommodation für das Arbeits-
volk und die Gewerbsleute u. s. w. zu liefern, welche die Unternehmung
anzieht; hätte er selbst die Absicht, nach dieser Seite hin liberal
zu verfahren, so würde sie vereitelt werden durch den Grundeigenthümer.
Der habe nämlich die Tendenz, sofort exorbitante Zuschussrente zu ver-
langen für das Privilegium, ein anständiges und komfortables Dorf auf
der Grundoberfläche zu errichten zur Behausung der Bearbeiter des unter-
irdischen Eigenthums. Dieser prohibitorische Preis, wenn nicht direkte
Prohibition, schrecke ebenfalls andre ab, welche sonst wohl bauen möch-
ten … Ich will den Werth dieser Apologie nicht weiter untersuchen,
auch nicht, auf wen denn in letzter Hand die zuschüssige Ausgabe für
anständige Wohnlichkeit fallen würde, auf den Grundherrn, den Minen-
pächter, die Arbeiter oder das Publikum … Aber Angesichts solcher
schmählichen Thatsachen, wie die beigefügten Berichte (des Dr. Hunter,
Stevens u. s. w.) sie enthüllen, muss ein Heilmittel angewandt werden …
Grundeigenthumstitel werden so gebraucht um ein grosses öffentliches
Unrecht zu begehn. In seiner Eigenschaft als Mineneigner ladet der
Grundherr eine industrielle Kolonie zur Arbeit auf seiner Domaine ein,
und macht dann, in seiner Eigenschaft als Eigenthümer der Grund-
oberfläche, den von ihm versammelten Arbeitern unmöglich die zu
ihrem Leben unentbehrliche, geeignete Wohnlichkeit zu finden. Der Minen-
pächter (der kapitalistische Exploiteur) hat kein Geldinteresse dieser
Theilung des Handels zu widerstehn, da er wohl weiss, dass wenn die letztern
Ansprüche exorbitant sind, die Folgen nicht auf ihn fallen, und dass
die Arbeiter, auf die sie fallen, zu unerzogen sind, um ihre Gesundheits-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 656. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/675>, abgerufen am 30.01.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.