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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.

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Fawcett im Unterhaus (1867) ähnliche Resolutionen für die Agrikultur-
arbeiter ein, das Kabinet übernahm jedoch die Initiative.


gebe ich die Resultate der Untersuchung u. s. w. in Rubriken. Ich erinnere, dass
Frage und obligate Antwort in den englischen Blue Books numerirt sind, und dass
die Zeugen, deren Aussagen hier citirt werden, Arbeiter in Kohlenbergwerken.
1) Beschäftigung der Jungen vom 10. Jahr an in den Minen.
Die Arbeit, nebst obligatem Gang von und zu den Bergwerken, dauert in der Regel
14 bis 15 Stunden, ausnahmsweise länger, von 3, 4, 5 Uhr Morgens bis 4 und 5
Uhr Abends. (n. 6, 452, 83.) Die erwachsnen Arbeiter arbeiten in zwei
Gängen, jeder 8 Stunden, aber kein solcher Wechsel für die Jungen, um die
Kosten zu sparen. (n. 80, 203, 204.) Die jungen Kinder hauptsächlich verwandt
zum Oeffnen und Schliessen der Zugthüren in den verschiednen Abtheilungen des
Bergwerks, die älteren zu schwerer Arbeit, Kohlentransport u. s. w. (n. 122,
739, 1747.) Die langen Arbeitsstunden unter der Erde dauern bis zum 18. oder 22.
Jahr, wenn der Uebergang zur eigentlichen Minenarbeit stattfindet. (n. 161.)
Die Kinder und jungen Personen werden heutzutag härter abge-
plackt als zu irgend einer früheren Periode
. (n. 1663--67.) Die Minen-
arbeiter verlangen fast einstimmig einen Parlamentsakt zum Verbot der Minenar-
beit bis zum 14. Jahr. Und nun fragt Vivian Hussey (selbst Minenexploiteur):
"Hängt diess Verlangen nicht von der grössern oder geringern Armuth der Eltern
ab? Wäre es nicht hart, wo der Vater todt, oder verstümmelt u. s. w., der Familie
diese Ressource zu entziehn? Und es muss doch eine allgemeine Regel herrschen.
Wollt ihr in allen Fällen die Beschäftigung der Kinder bis zum 14. Jahr unter
der Erde verbieten?" Antwort: "In allen Fällen." (n. 107--110.) Hussey:
"Wenn die Arbeit vor 14 Jahren in den Minen verboten, würden die Eltern die
Kinder nicht in Fabriken u. s. w. stecken? -- In der Regel, nein." (n. 174.)
Arbeiter: "Das Auf- und Zuschliessen der Thüren sieht leicht aus. Es ist ein
sehr qualvolles Geschäft. Vom beständigen Zug abgesehn, ist der Junge gefangen
gesetzt, ganz so gut wie in einer dunkeln Kerkerzelle." Bourgeois Hussey:
"Kann der Junge nicht lesen während der Thürwacht, wenn er ein Licht hat? --
Erstens müsste er sich die Kerzen kaufen. Aber ausserdem würde es ihm nicht
erlaubt werden. Er ist da, um auf sein Geschäft aufzupassen, er hat eine Pflicht
zu erfüllen. Ich habe nie einen Jungen in der Grube lesen sehn." (n. 141--60.)
2) Erziehung. Die Minenarbeiter verlangen Gesetz für Zwangsunter-
richt
der Kinder, wie in den Fabriken. Sie erklären die Klausel des Akts von
1860, wonach Erziehungscertifikat zur Verwendung von 10--12 Jahren erfordert,
für rein illusorisch. Das "peinliche" Verhörverfahren der kapitalistischen In-
struktionsrichter wird hier wahrhaft drollig. (n. 115.) "Ist der Akt mehr nöthig
gegen Anwender oder Eltern? -- Gegen Beide." (n. 116.) "Mehr gegen den
einen als den andern? -- Wie soll ich das beantworten?" (n. 137.) "Zeigen
die Anwender irgend ein Verlangen, die Arbeitsstunden dem Schulunterricht anzu-

Fawcett im Unterhaus (1867) ähnliche Resolutionen für die Agrikultur-
arbeiter ein, das Kabinet übernahm jedoch die Initiative.


gebe ich die Resultate der Untersuchung u. s. w. in Rubriken. Ich erinnere, dass
Frage und obligate Antwort in den englischen Blue Books numerirt sind, und dass
die Zeugen, deren Aussagen hier citirt werden, Arbeiter in Kohlenbergwerken.
1) Beschäftigung der Jungen vom 10. Jahr an in den Minen.
Die Arbeit, nebst obligatem Gang von und zu den Bergwerken, dauert in der Regel
14 bis 15 Stunden, ausnahmsweise länger, von 3, 4, 5 Uhr Morgens bis 4 und 5
Uhr Abends. (n. 6, 452, 83.) Die erwachsnen Arbeiter arbeiten in zwei
Gängen, jeder 8 Stunden, aber kein solcher Wechsel für die Jungen, um die
Kosten zu sparen. (n. 80, 203, 204.) Die jungen Kinder hauptsächlich verwandt
zum Oeffnen und Schliessen der Zugthüren in den verschiednen Abtheilungen des
Bergwerks, die älteren zu schwerer Arbeit, Kohlentransport u. s. w. (n. 122,
739, 1747.) Die langen Arbeitsstunden unter der Erde dauern bis zum 18. oder 22.
Jahr, wenn der Uebergang zur eigentlichen Minenarbeit stattfindet. (n. 161.)
Die Kinder und jungen Personen werden heutzutag härter abge-
plackt als zu irgend einer früheren Periode
. (n. 1663—67.) Die Minen-
arbeiter verlangen fast einstimmig einen Parlamentsakt zum Verbot der Minenar-
beit bis zum 14. Jahr. Und nun fragt Vivian Hussey (selbst Minenexploiteur):
„Hängt diess Verlangen nicht von der grössern oder geringern Armuth der Eltern
ab? Wäre es nicht hart, wo der Vater todt, oder verstümmelt u. s. w., der Familie
diese Ressource zu entziehn? Und es muss doch eine allgemeine Regel herrschen.
Wollt ihr in allen Fällen die Beschäftigung der Kinder bis zum 14. Jahr unter
der Erde verbieten?“ Antwort: „In allen Fällen.“ (n. 107—110.) Hussey:
„Wenn die Arbeit vor 14 Jahren in den Minen verboten, würden die Eltern die
Kinder nicht in Fabriken u. s. w. stecken? — In der Regel, nein.“ (n. 174.)
Arbeiter: „Das Auf- und Zuschliessen der Thüren sieht leicht aus. Es ist ein
sehr qualvolles Geschäft. Vom beständigen Zug abgesehn, ist der Junge gefangen
gesetzt, ganz so gut wie in einer dunkeln Kerkerzelle.“ Bourgeois Hussey:
„Kann der Junge nicht lesen während der Thürwacht, wenn er ein Licht hat? —
Erstens müsste er sich die Kerzen kaufen. Aber ausserdem würde es ihm nicht
erlaubt werden. Er ist da, um auf sein Geschäft aufzupassen, er hat eine Pflicht
zu erfüllen. Ich habe nie einen Jungen in der Grube lesen sehn.“ (n. 141—60.)
2) Erziehung. Die Minenarbeiter verlangen Gesetz für Zwangsunter-
richt
der Kinder, wie in den Fabriken. Sie erklären die Klausel des Akts von
1860, wonach Erziehungscertifikat zur Verwendung von 10—12 Jahren erfordert,
für rein illusorisch. Das „peinliche“ Verhörverfahren der kapitalistischen In-
struktionsrichter wird hier wahrhaft drollig. (n. 115.) „Ist der Akt mehr nöthig
gegen Anwender oder Eltern? — Gegen Beide.“ (n. 116.) „Mehr gegen den
einen als den andern? — Wie soll ich das beantworten?“ (n. 137.) „Zeigen
die Anwender irgend ein Verlangen, die Arbeitsstunden dem Schulunterricht anzu-
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[487/0506] Fawcett im Unterhaus (1867) ähnliche Resolutionen für die Agrikultur- arbeiter ein, das Kabinet übernahm jedoch die Initiative. 321) 321) gebe ich die Resultate der Untersuchung u. s. w. in Rubriken. Ich erinnere, dass Frage und obligate Antwort in den englischen Blue Books numerirt sind, und dass die Zeugen, deren Aussagen hier citirt werden, Arbeiter in Kohlenbergwerken. 1) Beschäftigung der Jungen vom 10. Jahr an in den Minen. Die Arbeit, nebst obligatem Gang von und zu den Bergwerken, dauert in der Regel 14 bis 15 Stunden, ausnahmsweise länger, von 3, 4, 5 Uhr Morgens bis 4 und 5 Uhr Abends. (n. 6, 452, 83.) Die erwachsnen Arbeiter arbeiten in zwei Gängen, jeder 8 Stunden, aber kein solcher Wechsel für die Jungen, um die Kosten zu sparen. (n. 80, 203, 204.) Die jungen Kinder hauptsächlich verwandt zum Oeffnen und Schliessen der Zugthüren in den verschiednen Abtheilungen des Bergwerks, die älteren zu schwerer Arbeit, Kohlentransport u. s. w. (n. 122, 739, 1747.) Die langen Arbeitsstunden unter der Erde dauern bis zum 18. oder 22. Jahr, wenn der Uebergang zur eigentlichen Minenarbeit stattfindet. (n. 161.) Die Kinder und jungen Personen werden heutzutag härter abge- plackt als zu irgend einer früheren Periode. (n. 1663—67.) Die Minen- arbeiter verlangen fast einstimmig einen Parlamentsakt zum Verbot der Minenar- beit bis zum 14. Jahr. Und nun fragt Vivian Hussey (selbst Minenexploiteur): „Hängt diess Verlangen nicht von der grössern oder geringern Armuth der Eltern ab? Wäre es nicht hart, wo der Vater todt, oder verstümmelt u. s. w., der Familie diese Ressource zu entziehn? Und es muss doch eine allgemeine Regel herrschen. Wollt ihr in allen Fällen die Beschäftigung der Kinder bis zum 14. Jahr unter der Erde verbieten?“ Antwort: „In allen Fällen.“ (n. 107—110.) Hussey: „Wenn die Arbeit vor 14 Jahren in den Minen verboten, würden die Eltern die Kinder nicht in Fabriken u. s. w. stecken? — In der Regel, nein.“ (n. 174.) Arbeiter: „Das Auf- und Zuschliessen der Thüren sieht leicht aus. Es ist ein sehr qualvolles Geschäft. Vom beständigen Zug abgesehn, ist der Junge gefangen gesetzt, ganz so gut wie in einer dunkeln Kerkerzelle.“ Bourgeois Hussey: „Kann der Junge nicht lesen während der Thürwacht, wenn er ein Licht hat? — Erstens müsste er sich die Kerzen kaufen. Aber ausserdem würde es ihm nicht erlaubt werden. Er ist da, um auf sein Geschäft aufzupassen, er hat eine Pflicht zu erfüllen. Ich habe nie einen Jungen in der Grube lesen sehn.“ (n. 141—60.) 2) Erziehung. Die Minenarbeiter verlangen Gesetz für Zwangsunter- richt der Kinder, wie in den Fabriken. Sie erklären die Klausel des Akts von 1860, wonach Erziehungscertifikat zur Verwendung von 10—12 Jahren erfordert, für rein illusorisch. Das „peinliche“ Verhörverfahren der kapitalistischen In- struktionsrichter wird hier wahrhaft drollig. (n. 115.) „Ist der Akt mehr nöthig gegen Anwender oder Eltern? — Gegen Beide.“ (n. 116.) „Mehr gegen den einen als den andern? — Wie soll ich das beantworten?“ (n. 137.) „Zeigen die Anwender irgend ein Verlangen, die Arbeitsstunden dem Schulunterricht anzu-

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 487. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/506>, abgerufen am 22.07.2024.