Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.Beihilfe der Kinder in Prosperitätsjahren wieder auf 15 Stunden zu Ueber ihre ursprüngliche Sphäre griff die Fabrikgesetzgebung 177) "Reports etc. for 30th April 1853", p. 31. 178) Während der Zenithjahre der englischen Baumwollindustrie, 1859 und 1860, versuchten einige Fabrikanten durch die Lockangel hoher Arbeitslöhne für Extrazeit die erwachsenen männlichen Spinner u. s. w. zur Verlängerung des Arbeitstags zu bestimmen. Die Hand-Mule Spinners und Self-Actor Minders machten dem Experiment ein Ende durch eine Denkschrift an ihre Anwender, worin es u. a. heisst: "Grad herausgesprochen, unser Leben ist uns zur Last, und so lange wir fast 2 Tage die Woche (20 Stunden) länger an die Fabrik ge- kettet sind als die anderen Arbeiter, fühlen wir uns gleich Heloten im Lande und werfen uns selbst vor, ein System zu verewigen, das uns selbst und unsre Nachkommen physisch und moralisch beschädigt . . . . Daher geben wir hiermit respektvolle Notiz, dass wir von Neujahrstag an keine Minute mehr als 60 Stunden wöchentlich, von 6 Uhr zu 6 Uhr, mit Abzug der gesetzlichen Pausen von 11/2 Stunden, arbeiten werden." ("Reports etc. for 30th April 1860", p. 30.) 179) Ueber die Mittel, die die Fassung dieses Gesetzes für seinen Bruch ge-
währt, cf. den Parliamentary Return: "Factory Regulations Acts" (6. August 1859) und darin Leonhard Horner's "Suggestions for Amend- ing the Factory Acts to enable the Inspectors to prevent Illegal Working, now become very prevalent." Beihilfe der Kinder in Prosperitätsjahren wieder auf 15 Stunden zu Ueber ihre ursprüngliche Sphäre griff die Fabrikgesetzgebung 177) „Reports etc. for 30th April 1853“, p. 31. 178) Während der Zenithjahre der englischen Baumwollindustrie, 1859 und 1860, versuchten einige Fabrikanten durch die Lockangel hoher Arbeitslöhne für Extrazeit die erwachsenen männlichen Spinner u. s. w. zur Verlängerung des Arbeitstags zu bestimmen. Die Hand-Mule Spinners und Self-Actor Minders machten dem Experiment ein Ende durch eine Denkschrift an ihre Anwender, worin es u. a. heisst: „Grad herausgesprochen, unser Leben ist uns zur Last, und so lange wir fast 2 Tage die Woche (20 Stunden) länger an die Fabrik ge- kettet sind als die anderen Arbeiter, fühlen wir uns gleich Heloten im Lande und werfen uns selbst vor, ein System zu verewigen, das uns selbst und unsre Nachkommen physisch und moralisch beschädigt . . . . Daher geben wir hiermit respektvolle Notiz, dass wir von Neujahrstag an keine Minute mehr als 60 Stunden wöchentlich, von 6 Uhr zu 6 Uhr, mit Abzug der gesetzlichen Pausen von 1½ Stunden, arbeiten werden.“ („Reports etc. for 30th April 1860“, p. 30.) 179) Ueber die Mittel, die die Fassung dieses Gesetzes für seinen Bruch ge-
währt, cf. den Parliamentary Return: „Factory Regulations Acts“ (6. August 1859) und darin Leonhard Horner’s „Suggestions for Amend- ing the Factory Acts to enable the Inspectors to prevent Illegal Working, now become very prevalent.“ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0291" n="272"/> Beihilfe der Kinder in Prosperitätsjahren wieder auf 15 Stunden zu<lb/> schrauben. Die Erfahrung der folgenden 3 Jahre zeigte, dass solcher<lb/> Versuch am Widerstand der erwachsnen männlichen Arbeiter scheitern<lb/> müsse<note place="foot" n="177)">„<hi rendition="#g">Reports</hi> etc. <hi rendition="#g">for</hi> 30<hi rendition="#g">th April</hi> 1853“, p. 31.</note>. Der Akt von 1850 wurde daher <hi rendition="#g">1853</hi> endlich ergänzt<lb/> durch das Verbot, „Kinder des Morgens <hi rendition="#g">vor</hi> und des Abends <hi rendition="#g">nach</hi> den<lb/> jungen Personen und Frauenzimmern zu verwenden“. Von nun an regelte,<lb/> mit wenigen Ausnahmen, der Fabrikakt von 1850 in den ihm unterworfe-<lb/> nen Industriezweigen den Arbeitstag <hi rendition="#g">aller</hi> Arbeiter<note place="foot" n="178)">Während der Zenithjahre der englischen Baumwollindustrie, 1859 und<lb/> 1860, versuchten einige Fabrikanten durch die Lockangel hoher Arbeitslöhne für<lb/> Extrazeit die <hi rendition="#g">erwachsenen männlichen</hi> Spinner u. s. w. zur Verlängerung<lb/> des Arbeitstags zu bestimmen. Die Hand-Mule Spinners und Self-Actor Minders<lb/> machten dem Experiment ein Ende durch eine Denkschrift an ihre Anwender,<lb/> worin es u. a. heisst: „Grad herausgesprochen, unser Leben ist uns zur Last,<lb/> und so lange wir fast 2 Tage die Woche (20 Stunden) länger an die Fabrik ge-<lb/> kettet sind als die anderen Arbeiter, fühlen wir uns gleich <hi rendition="#g">Heloten</hi> im Lande<lb/> und werfen uns selbst vor, ein System zu verewigen, das uns selbst und unsre<lb/> Nachkommen physisch und moralisch beschädigt . . . . Daher geben wir hiermit<lb/> respektvolle Notiz, dass wir von Neujahrstag an keine Minute mehr als 60 Stunden<lb/> wöchentlich, von 6 Uhr zu 6 Uhr, mit Abzug der gesetzlichen Pausen von 1½<lb/> Stunden, arbeiten werden.“ („<hi rendition="#g">Reports</hi> etc. <hi rendition="#g">for</hi> 30<hi rendition="#g">th April</hi> 1860“, p. 30.)</note>. Seit dem Er-<lb/> lass des ersten Fabrikakts war jetzt <hi rendition="#g">ein halbes Jahrhundert</hi> ver-<lb/> flossen<note place="foot" n="179)">Ueber die Mittel, die die Fassung dieses Gesetzes für seinen Bruch ge-<lb/> währt, cf. den Parliamentary Return: „<hi rendition="#g">Factory Regulations Acts</hi>“<lb/> (6. August 1859) und darin Leonhard Horner’s „<hi rendition="#g">Suggestions for Amend-<lb/> ing the Factory Acts to enable the Inspectors to prevent Illegal<lb/> Working, now become very prevalent</hi>.“</note>.</p><lb/> <p>Ueber ihre <hi rendition="#g">ursprüngliche Sphäre</hi> griff die Fabrikgesetzgebung<lb/> zuerst hinaus durch den ‚<hi rendition="#g">Printwork’s Act</hi>‘ (Gesetz über Kattundrucke-<lb/> reien u. s. w.) von 1845. Die Unlust, womit das Kapital diese neue<lb/> „Extravaganz“ zuliess, spricht aus jeder Zeile des Acts! Er <hi rendition="#g">beschränkt</hi><lb/> den Arbeitstag für Kinder von 8—13 Jahren und für Frauenzimmer auf<lb/><hi rendition="#g">16 Stunden</hi> zwischen 6 Uhr Morgens und 10 Uhr Abends, ohne irgend<lb/> eine gesetzliche Pause für Mahlzeiten. Er erlaubt männliche Arbeiter<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [272/0291]
Beihilfe der Kinder in Prosperitätsjahren wieder auf 15 Stunden zu
schrauben. Die Erfahrung der folgenden 3 Jahre zeigte, dass solcher
Versuch am Widerstand der erwachsnen männlichen Arbeiter scheitern
müsse 177). Der Akt von 1850 wurde daher 1853 endlich ergänzt
durch das Verbot, „Kinder des Morgens vor und des Abends nach den
jungen Personen und Frauenzimmern zu verwenden“. Von nun an regelte,
mit wenigen Ausnahmen, der Fabrikakt von 1850 in den ihm unterworfe-
nen Industriezweigen den Arbeitstag aller Arbeiter 178). Seit dem Er-
lass des ersten Fabrikakts war jetzt ein halbes Jahrhundert ver-
flossen 179).
Ueber ihre ursprüngliche Sphäre griff die Fabrikgesetzgebung
zuerst hinaus durch den ‚Printwork’s Act‘ (Gesetz über Kattundrucke-
reien u. s. w.) von 1845. Die Unlust, womit das Kapital diese neue
„Extravaganz“ zuliess, spricht aus jeder Zeile des Acts! Er beschränkt
den Arbeitstag für Kinder von 8—13 Jahren und für Frauenzimmer auf
16 Stunden zwischen 6 Uhr Morgens und 10 Uhr Abends, ohne irgend
eine gesetzliche Pause für Mahlzeiten. Er erlaubt männliche Arbeiter
177) „Reports etc. for 30th April 1853“, p. 31.
178) Während der Zenithjahre der englischen Baumwollindustrie, 1859 und
1860, versuchten einige Fabrikanten durch die Lockangel hoher Arbeitslöhne für
Extrazeit die erwachsenen männlichen Spinner u. s. w. zur Verlängerung
des Arbeitstags zu bestimmen. Die Hand-Mule Spinners und Self-Actor Minders
machten dem Experiment ein Ende durch eine Denkschrift an ihre Anwender,
worin es u. a. heisst: „Grad herausgesprochen, unser Leben ist uns zur Last,
und so lange wir fast 2 Tage die Woche (20 Stunden) länger an die Fabrik ge-
kettet sind als die anderen Arbeiter, fühlen wir uns gleich Heloten im Lande
und werfen uns selbst vor, ein System zu verewigen, das uns selbst und unsre
Nachkommen physisch und moralisch beschädigt . . . . Daher geben wir hiermit
respektvolle Notiz, dass wir von Neujahrstag an keine Minute mehr als 60 Stunden
wöchentlich, von 6 Uhr zu 6 Uhr, mit Abzug der gesetzlichen Pausen von 1½
Stunden, arbeiten werden.“ („Reports etc. for 30th April 1860“, p. 30.)
179) Ueber die Mittel, die die Fassung dieses Gesetzes für seinen Bruch ge-
währt, cf. den Parliamentary Return: „Factory Regulations Acts“
(6. August 1859) und darin Leonhard Horner’s „Suggestions for Amend-
ing the Factory Acts to enable the Inspectors to prevent Illegal
Working, now become very prevalent.“
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |