Das Gesetz von 1844 verbot allerdings, Kinder von 8 bis 13 Jahren, die vor 12 Uhr Vormittags beschäftigt würden, wieder nach 1 Uhr Mittags zu beschäftigen. Aber es regelte in keiner Weise die 61/2stün- dige Arbeit der Kinder, deren Arbeitszeit um 12 Uhr Vormittags oder später begann! Achtjährige Kinder konnten daher, wenn sie die Arbeit um 12 Uhr Vormittags begannen, von 12 bis 1 Uhr verwandt werden, 1 Stunde; von 2 Uhr bis 4 Uhr Nachmittags, 2 Stunden; und von 5 Uhr bis halb 9 Uhr Abends, 31/2 Stunden; alles in allem die gesetzlichen 61/2 Stunden! Oder noch besser. Um ihre Verwendung der Arbeit er- wachsner männlicher Arbeiter bis halb 9 Uhr Abends anzupassen, brauchten ihnen die Fabrikanten kein Werk zu geben vor 2 Uhr Nachmittags, und konnten sie dann ununterbrochen in der Fabrik hal- ten bis halb 9 Uhr Abends! "Und es wird jetzt ausdrücklich zugestanden, dass neuerdings, in Folge der Fabrikantengier, ihre Maschinerie länger als 10 Stunden laufen zu lassen, sich die Praxis in England eingeschlichen hat, acht- bis dreizehnjährige Kinder beiderlei Geschlechts, nach Entfer- nung aller jungen Personen und Weiber aus der Fabrik, allein mit den erwachsnen Männern, bis halb 9 Uhr Abends arbeiten zu las- sen"150). Arbeiter und Fabrikinspektoren protestirten aus hygienischen und moralischen Gründen. Aber das Kapital antwortete: "Meine Thaten auf mein Haupt! Mein Recht verlang' ich! Die Busse und Verpfändung meines Scheins!"
In der That waren, nach statistischer Vorlage an das Unterhaus vom 26. Juli 1850, trotz aller Proteste, am 15. Juli 1850 3742 Kinder in 275 Fabriken dieser "Praxis" unterworfen151). Noch nicht genug! Das Luchsauge des Kapitals entdeckte, dass der Akt von 1844 fünfstündige Arbeit des Vormittags nicht ohne Pause von wenigstens 30 Minuten für Erfrischung erlaubt, aber nichts der Art für die Nachmittagsarbeit vor- schreibt. Es verlangte und ertrotzte daher den Genuss, achtjährige Ar- beiterkinder unausgesetzt von 2 bis halb 9 Uhr Abends nicht nur schan- zen, sondern auch hungern zu lassen! "Ja, die Brust. So sagt der Schein"152).
150) "Reports etc." l. c. p. 42.
151) "Reports etc. for 31st Oct. 1850", p. 5, 6.
152) Die Natur des Kapitals bleibt dieselbe, in seinen unentwickelten, wie in
Das Gesetz von 1844 verbot allerdings, Kinder von 8 bis 13 Jahren, die vor 12 Uhr Vormittags beschäftigt würden, wieder nach 1 Uhr Mittags zu beschäftigen. Aber es regelte in keiner Weise die 6½stün- dige Arbeit der Kinder, deren Arbeitszeit um 12 Uhr Vormittags oder später begann! Achtjährige Kinder konnten daher, wenn sie die Arbeit um 12 Uhr Vormittags begannen, von 12 bis 1 Uhr verwandt werden, 1 Stunde; von 2 Uhr bis 4 Uhr Nachmittags, 2 Stunden; und von 5 Uhr bis halb 9 Uhr Abends, 3½ Stunden; alles in allem die gesetzlichen 6½ Stunden! Oder noch besser. Um ihre Verwendung der Arbeit er- wachsner männlicher Arbeiter bis halb 9 Uhr Abends anzupassen, brauchten ihnen die Fabrikanten kein Werk zu geben vor 2 Uhr Nachmittags, und konnten sie dann ununterbrochen in der Fabrik hal- ten bis halb 9 Uhr Abends! „Und es wird jetzt ausdrücklich zugestanden, dass neuerdings, in Folge der Fabrikantengier, ihre Maschinerie länger als 10 Stunden laufen zu lassen, sich die Praxis in England eingeschlichen hat, acht- bis dreizehnjährige Kinder beiderlei Geschlechts, nach Entfer- nung aller jungen Personen und Weiber aus der Fabrik, allein mit den erwachsnen Männern, bis halb 9 Uhr Abends arbeiten zu las- sen“150). Arbeiter und Fabrikinspektoren protestirten aus hygienischen und moralischen Gründen. Aber das Kapital antwortete: „Meine Thaten auf mein Haupt! Mein Recht verlang’ ich! Die Busse und Verpfändung meines Scheins!“
In der That waren, nach statistischer Vorlage an das Unterhaus vom 26. Juli 1850, trotz aller Proteste, am 15. Juli 1850 3742 Kinder in 275 Fabriken dieser „Praxis“ unterworfen151). Noch nicht genug! Das Luchsauge des Kapitals entdeckte, dass der Akt von 1844 fünfstündige Arbeit des Vormittags nicht ohne Pause von wenigstens 30 Minuten für Erfrischung erlaubt, aber nichts der Art für die Nachmittagsarbeit vor- schreibt. Es verlangte und ertrotzte daher den Genuss, achtjährige Ar- beiterkinder unausgesetzt von 2 bis halb 9 Uhr Abends nicht nur schan- zen, sondern auch hungern zu lassen! „Ja, die Brust. So sagt der Schein“152).
150) „Reports etc.“ l. c. p. 42.
151) „Reports etc. for 31st Oct. 1850“, p. 5, 6.
152) Die Natur des Kapitals bleibt dieselbe, in seinen unentwickelten, wie in
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Das Gesetz von 1844 verbot allerdings, Kinder von 8 bis 13 Jahren,
die vor 12 Uhr Vormittags beschäftigt würden, wieder nach 1 Uhr
Mittags zu beschäftigen. Aber es regelte in keiner Weise die 6½stün-
dige Arbeit der Kinder, deren Arbeitszeit um 12 Uhr Vormittags
oder später begann! Achtjährige Kinder konnten daher, wenn sie die
Arbeit um 12 Uhr Vormittags begannen, von 12 bis 1 Uhr verwandt werden,
1 Stunde; von 2 Uhr bis 4 Uhr Nachmittags, 2 Stunden; und von 5 Uhr bis
halb 9 Uhr Abends, 3½ Stunden; alles in allem die gesetzlichen 6½
Stunden! Oder noch besser. Um ihre Verwendung der Arbeit er-
wachsner männlicher Arbeiter bis halb 9 Uhr Abends
anzupassen, brauchten ihnen die Fabrikanten kein Werk zu geben vor 2
Uhr Nachmittags, und konnten sie dann ununterbrochen in der Fabrik hal-
ten bis halb 9 Uhr Abends! „Und es wird jetzt ausdrücklich zugestanden,
dass neuerdings, in Folge der Fabrikantengier, ihre Maschinerie länger
als 10 Stunden laufen zu lassen, sich die Praxis in England eingeschlichen
hat, acht- bis dreizehnjährige Kinder beiderlei Geschlechts, nach Entfer-
nung aller jungen Personen und Weiber aus der Fabrik, allein mit den
erwachsnen Männern, bis halb 9 Uhr Abends arbeiten zu las-
sen“ 150). Arbeiter und Fabrikinspektoren protestirten aus hygienischen
und moralischen Gründen. Aber das Kapital antwortete:
„Meine Thaten auf mein Haupt! Mein Recht verlang’ ich!
Die Busse und Verpfändung meines Scheins!“
In der That waren, nach statistischer Vorlage an das Unterhaus vom
26. Juli 1850, trotz aller Proteste, am 15. Juli 1850 3742 Kinder in 275
Fabriken dieser „Praxis“ unterworfen 151). Noch nicht genug! Das
Luchsauge des Kapitals entdeckte, dass der Akt von 1844 fünfstündige
Arbeit des Vormittags nicht ohne Pause von wenigstens 30 Minuten
für Erfrischung erlaubt, aber nichts der Art für die Nachmittagsarbeit vor-
schreibt. Es verlangte und ertrotzte daher den Genuss, achtjährige Ar-
beiterkinder unausgesetzt von 2 bis halb 9 Uhr Abends nicht nur schan-
zen, sondern auch hungern zu lassen!
„Ja, die Brust.
So sagt der Schein“ 152).
150) „Reports etc.“ l. c. p. 42.
151) „Reports etc. for 31st Oct. 1850“, p. 5, 6.
152) Die Natur des Kapitals bleibt dieselbe, in seinen unentwickelten, wie in
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/282>, abgerufen am 22.11.2024.
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