hatten den Feldzug zur Abschaffung der Korngesetze eröffnet und bedurften der Hilfe der Arbeiter zum Siege! Sie versprachen daher nicht nur Verdopplung des Laibes Brod, sondern Annahme der Zehn- stundenbill unter dem tausendjährigen Reich des Free Trade137). Sie durften also um so weniger eine Massregel bekämpfen, die nur den Akt von 1833 zur Wahrheit machen sollte. In ihrem heiligsten Interesse, der Grundrente, bedroht, donnerten endlich die Tories entrüstet philanthro- pisch über die "infamen Praktiken"138) ihrer Feinde.
So kam der zusätzliche Fabrikakt vom 7. Juni 1844 zu Stande. Er trat am 10. September 1844 in Wirkung. Er gruppirt eine neue Kategorie von Arbeitern unter die Beschützten, nämlich die Frauen- zimmer über 18 Jahre. Sie wurden in jeder Rücksicht den jungen Personen gleichgesetzt, ihre Arbeitszeit auf 12 Stunden beschränkt, Nachtarbeit ihnen untersagt u. s. w. Zum erstenmal sah sich die Gesetz- gebung also gezwungen auch die Arbeit Volljähriger direkt und officiell zu kontroliren. In dem Fabrikbericht von 1844--45 heisst es ironisch: "Es ist kein einziger Fall zu unsrer Kenntniss gekommen, wo erwachsne Weiber sich über diesen Eingriff in ihre Rechte beschwert hät- ten"139). Die Arbeit von Kindern unter 13 Jahren wurde auf 61/2 und, unter gewissen Bedingungen, 7 Stunden täglich reducirt140).
Um die Missbräuche des "falschen Relaissystems" zu besei- tigen, traf das Gesetz u. a. folgende wichtige Detailbestimmungen: "Der Arbeitstag für Kinder und junge Personen ist von der Zeit an zu zählen, wo irgend ein Kind oder junge Person des Morgens in der Fabrik zu arbeiten anfängt." So dass wenn A z. B. um 8 Uhr Morgens die Ar- beit beginnt, und B um 10 Uhr, der Arbeitstag dennoch für B zur selben Stunde enden muss wie für A. "Der Anfang des Arbeitstags soll angezeigt werden durch eine öffentliche Uhr, z. B. die nächste Eisenbahnuhr, wo- nach die Fabrikglocke zu richten. Der Fabrikant hat eine grossgedruckte
137) "Rep. of Insp. of Fact. 31st Oct. 1848", p. 98.
138) Uebrigens braucht Leonhard Horner den Ausdruck "nefarious prac- tices" officiell. ("Reports of Insp. of Fact. 31st October 1859", p. 7.)
139) "Rep. etc. for 30th Sept. 1844", p. 15.
140) Der Akt erlaubt Kinder 10 Stunden anzuwenden, wenn sie nicht Tag nach Tag, sondern nur einen Tag über den andern arbeiten. Im Ganzen blieb diese Klausel wirkungslos.
I. 17
hatten den Feldzug zur Abschaffung der Korngesetze eröffnet und bedurften der Hilfe der Arbeiter zum Siege! Sie versprachen daher nicht nur Verdopplung des Laibes Brod, sondern Annahme der Zehn- stundenbill unter dem tausendjährigen Reich des Free Trade137). Sie durften also um so weniger eine Massregel bekämpfen, die nur den Akt von 1833 zur Wahrheit machen sollte. In ihrem heiligsten Interesse, der Grundrente, bedroht, donnerten endlich die Tories entrüstet philanthro- pisch über die „infamen Praktiken“138) ihrer Feinde.
So kam der zusätzliche Fabrikakt vom 7. Juni 1844 zu Stande. Er trat am 10. September 1844 in Wirkung. Er gruppirt eine neue Kategorie von Arbeitern unter die Beschützten, nämlich die Frauen- zimmer über 18 Jahre. Sie wurden in jeder Rücksicht den jungen Personen gleichgesetzt, ihre Arbeitszeit auf 12 Stunden beschränkt, Nachtarbeit ihnen untersagt u. s. w. Zum erstenmal sah sich die Gesetz- gebung also gezwungen auch die Arbeit Volljähriger direkt und officiell zu kontroliren. In dem Fabrikbericht von 1844—45 heisst es ironisch: „Es ist kein einziger Fall zu unsrer Kenntniss gekommen, wo erwachsne Weiber sich über diesen Eingriff in ihre Rechte beschwert hät- ten“139). Die Arbeit von Kindern unter 13 Jahren wurde auf 6½ und, unter gewissen Bedingungen, 7 Stunden täglich reducirt140).
Um die Missbräuche des „falschen Relaissystems“ zu besei- tigen, traf das Gesetz u. a. folgende wichtige Detailbestimmungen: „Der Arbeitstag für Kinder und junge Personen ist von der Zeit an zu zählen, wo irgend ein Kind oder junge Person des Morgens in der Fabrik zu arbeiten anfängt.“ So dass wenn A z. B. um 8 Uhr Morgens die Ar- beit beginnt, und B um 10 Uhr, der Arbeitstag dennoch für B zur selben Stunde enden muss wie für A. „Der Anfang des Arbeitstags soll angezeigt werden durch eine öffentliche Uhr, z. B. die nächste Eisenbahnuhr, wo- nach die Fabrikglocke zu richten. Der Fabrikant hat eine grossgedruckte
137) „Rep. of Insp. of Fact. 31st Oct. 1848“, p. 98.
138) Uebrigens braucht Leonhard Horner den Ausdruck „nefarious prac- tices“ officiell. („Reports of Insp. of Fact. 31st October 1859“, p. 7.)
139) „Rep. etc. for 30th Sept. 1844“, p. 15.
140) Der Akt erlaubt Kinder 10 Stunden anzuwenden, wenn sie nicht Tag nach Tag, sondern nur einen Tag über den andern arbeiten. Im Ganzen blieb diese Klausel wirkungslos.
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hatten den Feldzug zur Abschaffung der Korngesetze eröffnet
und bedurften der Hilfe der Arbeiter zum Siege! Sie versprachen daher
nicht nur Verdopplung des Laibes Brod, sondern Annahme der Zehn-
stundenbill unter dem tausendjährigen Reich des Free Trade 137). Sie
durften also um so weniger eine Massregel bekämpfen, die nur den Akt
von 1833 zur Wahrheit machen sollte. In ihrem heiligsten Interesse, der
Grundrente, bedroht, donnerten endlich die Tories entrüstet philanthro-
pisch über die „infamen Praktiken“ 138) ihrer Feinde.
So kam der zusätzliche Fabrikakt vom 7. Juni 1844 zu
Stande. Er trat am 10. September 1844 in Wirkung. Er gruppirt eine
neue Kategorie von Arbeitern unter die Beschützten, nämlich die Frauen-
zimmer über 18 Jahre. Sie wurden in jeder Rücksicht den jungen
Personen gleichgesetzt, ihre Arbeitszeit auf 12 Stunden beschränkt,
Nachtarbeit ihnen untersagt u. s. w. Zum erstenmal sah sich die Gesetz-
gebung also gezwungen auch die Arbeit Volljähriger direkt und officiell
zu kontroliren. In dem Fabrikbericht von 1844—45 heisst es ironisch:
„Es ist kein einziger Fall zu unsrer Kenntniss gekommen, wo erwachsne
Weiber sich über diesen Eingriff in ihre Rechte beschwert hät-
ten“ 139). Die Arbeit von Kindern unter 13 Jahren wurde auf 6½ und,
unter gewissen Bedingungen, 7 Stunden täglich reducirt 140).
Um die Missbräuche des „falschen Relaissystems“ zu besei-
tigen, traf das Gesetz u. a. folgende wichtige Detailbestimmungen: „Der
Arbeitstag für Kinder und junge Personen ist von der Zeit an zu zählen,
wo irgend ein Kind oder junge Person des Morgens in der Fabrik
zu arbeiten anfängt.“ So dass wenn A z. B. um 8 Uhr Morgens die Ar-
beit beginnt, und B um 10 Uhr, der Arbeitstag dennoch für B zur selben
Stunde enden muss wie für A. „Der Anfang des Arbeitstags soll angezeigt
werden durch eine öffentliche Uhr, z. B. die nächste Eisenbahnuhr, wo-
nach die Fabrikglocke zu richten. Der Fabrikant hat eine grossgedruckte
137) „Rep. of Insp. of Fact. 31st Oct. 1848“, p. 98.
138) Uebrigens braucht Leonhard Horner den Ausdruck „nefarious prac-
tices“ officiell. („Reports of Insp. of Fact. 31st October 1859“, p. 7.)
139) „Rep. etc. for 30th Sept. 1844“, p. 15.
140) Der Akt erlaubt Kinder 10 Stunden anzuwenden, wenn sie nicht Tag
nach Tag, sondern nur einen Tag über den andern arbeiten. Im Ganzen blieb
diese Klausel wirkungslos.
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/276>, abgerufen am 22.11.2024.
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