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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.

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"Es wird zuweilen vorgeschützt, wenn wir Arbeiter während der
Speisestunden oder sonst zu ungesetzlicher Zeit am Werk ertappen, dass
sie die Fabrik durchaus nicht verlassen wollen, und dass
es des Zwangs bedarf, um ihre Arbeit (Reinigen der Maschinen u. s. w.)
zu unterbrechen, namentlich Samstag Nachmittags. Aber wenn die
"Hände" nach Stillsetzung der Maschinerie in der Fabrik bleiben, geschieht
es nur, weil ihnen zwischen 6 Uhr Morgens und 6 Uhr Abends, in den ge-
setzlich bestimmten Arbeitsstunden, keine Frist zur Verrichtung solcher
Geschäfte gestattet worden ist55)".

"Der durch Ueberarbeit über die gesetzliche Zeit zu machende Extra-
profit scheint für viele Fabrikanten eine zu grosse Versuchung, um ihr
widerstehen zu können. Sie rechnen auf die Chance nicht ausgefunden
zu werden und berechnen, dass selbst im Fall der Entdeckung die Gering-
fügigkeit der Geldstrafen und Gerichtskosten ihnen immer noch eine Ge-
winnbilanz
sichert56)". "Wo die zusätzliche Zeit durch Multipli-

55) "Reports etc. 31st Oct. 1860", p. 23. Mit welchem Fanatismus,
nach gerichtlichen Aussagen der Fabrikanten, ihre Fabrikhände sich jeder Unter-
brechung der Fabrikarbeit widersetzen, zeige folgendes Kuriosum: Anfang Juni
1836 gingen den Magistrates von Dewsbury (Yorkshire) Denunciationen zu, wo-
nach die Eigner von 8 grossen Fabriken in der Nähe von Batley den Fabrikakt ver-
letzt hätten. Ein Theil dieser Herren war angeklagt, 5 Knaben zwischen 12 und
15 Jahren von 6 Uhr Morgen des Freitags bis 4 Uhr Nachmittag des folgenden
Samstags abgearbeitet zu haben, ohne irgend eine Erholung zu gestatten, ausser
für Mahlzeiten und Eine Stunde Schlaf um Mitternacht. Und diese
Kinder hatten die rastlose, 30stündige Arbeit zu verrichten in dem "shoddy-hole",
wie die Höhle heisst, worin Wollenlumpen aufgerissen werden und wo ein Luft-
meer von Staub, Abfällen u. s. w. selbst den erwachsenen Arbeiter zwingt, den
Mund beständig mit Schnupftüchern zu verbinden, zum Schutz seiner Lungen! Die
Herren Angeklagten versicherten an Eidesstatt -- als Quäker waren sie zu scru-
pulös religiöse Männer einen Eid zu leisten, -- sie hätten in ihrer grossen Barm-
herzigkeit den elenden Kindern 4 Stunden Schlaf erlaubt, aber die Starrköpfe von
Kindern wollten durchaus nicht zu Bett gehn! Die Herrn Quäker wurden zu 20
Pfd. St. Geldbusse verurtheilt. Dryden ahnte diese Quäker:
"Fox full fraught in seeming sanctity,
That feared an oath, but like the devil would lie,
That look'd like Lent, and had the holy leer,
And durst not sin! before he said his prayer!"
56) "Rep. etc. 31. Oct. 1856" p. 34.

„Es wird zuweilen vorgeschützt, wenn wir Arbeiter während der
Speisestunden oder sonst zu ungesetzlicher Zeit am Werk ertappen, dass
sie die Fabrik durchaus nicht verlassen wollen, und dass
es des Zwangs bedarf, um ihre Arbeit (Reinigen der Maschinen u. s. w.)
zu unterbrechen, namentlich Samstag Nachmittags. Aber wenn die
„Hände“ nach Stillsetzung der Maschinerie in der Fabrik bleiben, geschieht
es nur, weil ihnen zwischen 6 Uhr Morgens und 6 Uhr Abends, in den ge-
setzlich bestimmten Arbeitsstunden, keine Frist zur Verrichtung solcher
Geschäfte gestattet worden ist55)“.

„Der durch Ueberarbeit über die gesetzliche Zeit zu machende Extra-
profit scheint für viele Fabrikanten eine zu grosse Versuchung, um ihr
widerstehen zu können. Sie rechnen auf die Chance nicht ausgefunden
zu werden und berechnen, dass selbst im Fall der Entdeckung die Gering-
fügigkeit der Geldstrafen und Gerichtskosten ihnen immer noch eine Ge-
winnbilanz
sichert56)“. „Wo die zusätzliche Zeit durch Multipli-

55)Reports etc. 31st Oct. 1860“, p. 23. Mit welchem Fanatismus,
nach gerichtlichen Aussagen der Fabrikanten, ihre Fabrikhände sich jeder Unter-
brechung der Fabrikarbeit widersetzen, zeige folgendes Kuriosum: Anfang Juni
1836 gingen den Magistrates von Dewsbury (Yorkshire) Denunciationen zu, wo-
nach die Eigner von 8 grossen Fabriken in der Nähe von Batley den Fabrikakt ver-
letzt hätten. Ein Theil dieser Herren war angeklagt, 5 Knaben zwischen 12 und
15 Jahren von 6 Uhr Morgen des Freitags bis 4 Uhr Nachmittag des folgenden
Samstags abgearbeitet zu haben, ohne irgend eine Erholung zu gestatten, ausser
für Mahlzeiten und Eine Stunde Schlaf um Mitternacht. Und diese
Kinder hatten die rastlose, 30stündige Arbeit zu verrichten in dem „shoddy-hole“,
wie die Höhle heisst, worin Wollenlumpen aufgerissen werden und wo ein Luft-
meer von Staub, Abfällen u. s. w. selbst den erwachsenen Arbeiter zwingt, den
Mund beständig mit Schnupftüchern zu verbinden, zum Schutz seiner Lungen! Die
Herren Angeklagten versicherten an Eidesstatt — als Quäker waren sie zu scru-
pulös religiöse Männer einen Eid zu leisten, — sie hätten in ihrer grossen Barm-
herzigkeit den elenden Kindern 4 Stunden Schlaf erlaubt, aber die Starrköpfe von
Kindern wollten durchaus nicht zu Bett gehn! Die Herrn Quäker wurden zu 20
Pfd. St. Geldbusse verurtheilt. Dryden ahnte diese Quäker:
„Fox full fraught in seeming sanctity,
That feared an oath, but like the devil would lie,
That look’d like Lent, and had the holy leer,
And durst not sin! before he said his prayer!“
56)Rep. etc. 31. Oct. 1856“ p. 34.
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[210/0229] „Es wird zuweilen vorgeschützt, wenn wir Arbeiter während der Speisestunden oder sonst zu ungesetzlicher Zeit am Werk ertappen, dass sie die Fabrik durchaus nicht verlassen wollen, und dass es des Zwangs bedarf, um ihre Arbeit (Reinigen der Maschinen u. s. w.) zu unterbrechen, namentlich Samstag Nachmittags. Aber wenn die „Hände“ nach Stillsetzung der Maschinerie in der Fabrik bleiben, geschieht es nur, weil ihnen zwischen 6 Uhr Morgens und 6 Uhr Abends, in den ge- setzlich bestimmten Arbeitsstunden, keine Frist zur Verrichtung solcher Geschäfte gestattet worden ist 55)“. „Der durch Ueberarbeit über die gesetzliche Zeit zu machende Extra- profit scheint für viele Fabrikanten eine zu grosse Versuchung, um ihr widerstehen zu können. Sie rechnen auf die Chance nicht ausgefunden zu werden und berechnen, dass selbst im Fall der Entdeckung die Gering- fügigkeit der Geldstrafen und Gerichtskosten ihnen immer noch eine Ge- winnbilanz sichert 56)“. „Wo die zusätzliche Zeit durch Multipli- 55) „Reports etc. 31st Oct. 1860“, p. 23. Mit welchem Fanatismus, nach gerichtlichen Aussagen der Fabrikanten, ihre Fabrikhände sich jeder Unter- brechung der Fabrikarbeit widersetzen, zeige folgendes Kuriosum: Anfang Juni 1836 gingen den Magistrates von Dewsbury (Yorkshire) Denunciationen zu, wo- nach die Eigner von 8 grossen Fabriken in der Nähe von Batley den Fabrikakt ver- letzt hätten. Ein Theil dieser Herren war angeklagt, 5 Knaben zwischen 12 und 15 Jahren von 6 Uhr Morgen des Freitags bis 4 Uhr Nachmittag des folgenden Samstags abgearbeitet zu haben, ohne irgend eine Erholung zu gestatten, ausser für Mahlzeiten und Eine Stunde Schlaf um Mitternacht. Und diese Kinder hatten die rastlose, 30stündige Arbeit zu verrichten in dem „shoddy-hole“, wie die Höhle heisst, worin Wollenlumpen aufgerissen werden und wo ein Luft- meer von Staub, Abfällen u. s. w. selbst den erwachsenen Arbeiter zwingt, den Mund beständig mit Schnupftüchern zu verbinden, zum Schutz seiner Lungen! Die Herren Angeklagten versicherten an Eidesstatt — als Quäker waren sie zu scru- pulös religiöse Männer einen Eid zu leisten, — sie hätten in ihrer grossen Barm- herzigkeit den elenden Kindern 4 Stunden Schlaf erlaubt, aber die Starrköpfe von Kindern wollten durchaus nicht zu Bett gehn! Die Herrn Quäker wurden zu 20 Pfd. St. Geldbusse verurtheilt. Dryden ahnte diese Quäker: „Fox full fraught in seeming sanctity, That feared an oath, but like the devil would lie, That look’d like Lent, and had the holy leer, And durst not sin! before he said his prayer!“ 56) „Rep. etc. 31. Oct. 1856“ p. 34.

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Zitationshilfe: Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 210. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/229>, abgerufen am 29.11.2024.