Marx, Karl: Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte. 2. Aufl. Hamburg, 1869.versteht sich, blieb das konstitutionelle Dasein der Freiheit unversehrt, Diese auf so sinnige Weise unverletzlich gemachte Konstitution war indeß verſteht ſich, blieb das konſtitutionelle Daſein der Freiheit unverſehrt, Dieſe auf ſo ſinnige Weiſe unverletzlich gemachte Konſtitution war indeß <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0026" n="14"/> verſteht ſich, blieb das konſtitutionelle Daſein der Freiheit unverſehrt,<lb/> unangetaſtet, mochte ihr <hi rendition="#g">gemeines</hi> Daſein noch ſo ſehr todtgeſchlagen ſein.</p><lb/> <p>Dieſe auf ſo ſinnige Weiſe unverletzlich gemachte Konſtitution war indeß<lb/> wie Achilles an einem Punkte verwundbar, nicht an der Ferſe, aber am<lb/> Kopfe oder vielmehr an den zwei Köpfen, worin ſie ſich verlief, — <hi rendition="#g">geſetz</hi>¬<lb/><hi rendition="#g">gebende Verſammlung</hi> einerſeits, <hi rendition="#g">Präſident</hi> andrerſeits. Man<lb/> durchfliege die Konſtitution, und man wird finden, daß nur die Paragraphen,<lb/> worin das Verhältniß des Präſidenten zur geſetzgebenden Verſammlung be¬<lb/> ſtimmt wird, abſolut, poſitiv, widerſpruchslos, unverdrehbar ſind. Hier galt<lb/> es nämlich für die Bourgeois-Republikaner, ſich ſelbſt ſicher zu ſtellen.<lb/> §§. <hi rendition="#aq">45</hi> – <hi rendition="#aq">70</hi> der Konſtitution ſind ſo abgefaßt, daß die Nationalverſammlung<lb/> den Präſidenten konſtitutionell, der Präſident die Nationalverſammlung nur<lb/> inkonſtitutionell beſeitigen kann, nur indem er die Konſtitution ſelbſt beſeitigt.<lb/> Hier fordert ſie alſo ihre gewaltſame Vernichtung heraus. Sie heiligt nicht<lb/> nur wie die Charte von <hi rendition="#aq">1830</hi> die Theilung der Gewalten, ſie erweitert ſie<lb/> bis zum unerträglichen Widerſpruch. Das <hi rendition="#g">Spiel der konſtitutionel¬<lb/> len Gewalten</hi>, wie Guizot den parlamentariſchen Krakehl zwiſchen geſetz¬<lb/> gebender und vollziehender Gewalt nannte, ſpielt in der Konſtitution von<lb/><hi rendition="#aq">1848</hi> beſtändig <hi rendition="#aq">va banque</hi>. Auf der einen Seite <hi rendition="#aq">750</hi> durch allgemeines<lb/> Stimmrecht gewählte und wieder wählbare Volksrepräſentanten, die eine un¬<lb/> kontrollirbare, unauflösbare, untheilbare Nationalverſammlung bilden, eine<lb/> Nationalverſammlung, welche geſetzgeberiſche Allmacht genießt, über Krieg,<lb/> Frieden und Handelsverträge in letzter Inſtanz entſcheidet, allein das Recht der<lb/> Amneſtie beſitzt, und durch ihre Permanenz unaufhörlich den Vordergrund der<lb/> Bühne behauptet. Andrerſeits der Präſident, mit allen Attributen der könig¬<lb/> lichen Macht, mit der Befugniß, ſeine Miniſter unabhängig von der<lb/> Nationalverſammlung ein- und abzuſetzen, mit allen Mitteln der exekutiven<lb/> Gewalt in ſeinen Händen, alle Stellen vergebend und d. h. in Frankreich<lb/> wenigſtens über <hi rendition="#aq">1½</hi> Millionen Exiſtenzen entſcheidend, denn ſo viel hängen<lb/> an den <hi rendition="#aq">500,000</hi> Beamten und an den Offizieren aller Grade. Er hat die<lb/> ganze bewaffnete Macht hinter ſich. Er genießt das Privilegium, einzelne<lb/> Verbrecher zu begnadigen, Nationalgarden zu ſuspendiren, die von den Bür¬<lb/> gern ſelbſt erwählten General–, Kantonal– und Gemeinderäthe im Ein¬<lb/> verſtändniß mit dem Staatsrath abzuſetzen. Initiative und Leitung aller Ver¬<lb/> träge mit dem Ausland ſind ihm vorbehalten. Während die Verſammlung<lb/> beſtändig auf den Brettern ſpielt und dem kritiſch gemeinen Tageslicht<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [14/0026]
verſteht ſich, blieb das konſtitutionelle Daſein der Freiheit unverſehrt,
unangetaſtet, mochte ihr gemeines Daſein noch ſo ſehr todtgeſchlagen ſein.
Dieſe auf ſo ſinnige Weiſe unverletzlich gemachte Konſtitution war indeß
wie Achilles an einem Punkte verwundbar, nicht an der Ferſe, aber am
Kopfe oder vielmehr an den zwei Köpfen, worin ſie ſich verlief, — geſetz¬
gebende Verſammlung einerſeits, Präſident andrerſeits. Man
durchfliege die Konſtitution, und man wird finden, daß nur die Paragraphen,
worin das Verhältniß des Präſidenten zur geſetzgebenden Verſammlung be¬
ſtimmt wird, abſolut, poſitiv, widerſpruchslos, unverdrehbar ſind. Hier galt
es nämlich für die Bourgeois-Republikaner, ſich ſelbſt ſicher zu ſtellen.
§§. 45 – 70 der Konſtitution ſind ſo abgefaßt, daß die Nationalverſammlung
den Präſidenten konſtitutionell, der Präſident die Nationalverſammlung nur
inkonſtitutionell beſeitigen kann, nur indem er die Konſtitution ſelbſt beſeitigt.
Hier fordert ſie alſo ihre gewaltſame Vernichtung heraus. Sie heiligt nicht
nur wie die Charte von 1830 die Theilung der Gewalten, ſie erweitert ſie
bis zum unerträglichen Widerſpruch. Das Spiel der konſtitutionel¬
len Gewalten, wie Guizot den parlamentariſchen Krakehl zwiſchen geſetz¬
gebender und vollziehender Gewalt nannte, ſpielt in der Konſtitution von
1848 beſtändig va banque. Auf der einen Seite 750 durch allgemeines
Stimmrecht gewählte und wieder wählbare Volksrepräſentanten, die eine un¬
kontrollirbare, unauflösbare, untheilbare Nationalverſammlung bilden, eine
Nationalverſammlung, welche geſetzgeberiſche Allmacht genießt, über Krieg,
Frieden und Handelsverträge in letzter Inſtanz entſcheidet, allein das Recht der
Amneſtie beſitzt, und durch ihre Permanenz unaufhörlich den Vordergrund der
Bühne behauptet. Andrerſeits der Präſident, mit allen Attributen der könig¬
lichen Macht, mit der Befugniß, ſeine Miniſter unabhängig von der
Nationalverſammlung ein- und abzuſetzen, mit allen Mitteln der exekutiven
Gewalt in ſeinen Händen, alle Stellen vergebend und d. h. in Frankreich
wenigſtens über 1½ Millionen Exiſtenzen entſcheidend, denn ſo viel hängen
an den 500,000 Beamten und an den Offizieren aller Grade. Er hat die
ganze bewaffnete Macht hinter ſich. Er genießt das Privilegium, einzelne
Verbrecher zu begnadigen, Nationalgarden zu ſuspendiren, die von den Bür¬
gern ſelbſt erwählten General–, Kantonal– und Gemeinderäthe im Ein¬
verſtändniß mit dem Staatsrath abzuſetzen. Initiative und Leitung aller Ver¬
träge mit dem Ausland ſind ihm vorbehalten. Während die Verſammlung
beſtändig auf den Brettern ſpielt und dem kritiſch gemeinen Tageslicht
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