Marperger, Paul Jacob: Getreuer und Geschickter Handels-Diener. Nürnberg u. a., 1715.Des Getreuen und geschickten Handels-Dieners Caput I. Was ein Kauffmanns-Diener EJn Kauffmanns-Diener wird nung A
Des Getreuen und geſchickten Handels-Dieners Caput I. Was ein Kauffmanns-Diener EJn Kauffmanns-Diener wird nung A
<TEI> <text> <body> <pb facs="#f0025" n="1"/> <fw place="top" type="header"> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </fw> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="1"> <head>Des<lb/><hi rendition="#b">Getreuen und geſchickten<lb/> Handels-Dieners</hi><lb/><hi rendition="#aq">Caput I.</hi></head><lb/> <argument> <p> <hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">Was ein Kauffmanns-Diener</hi><lb/> ſey/ und wie vielerley Arten der-<lb/> ſelben gefunden werden?</hi> </p> </argument><lb/> <p><hi rendition="#in">E</hi>Jn Kauffmanns-Diener wird<lb/> derjenige genannt/ welcher nicht<lb/> eben einem Kauffmann/ was deſ-<lb/> ſen Perſon betrifft/ an ſeinem Leib<lb/> zu dienen/ ſich wiedmet (ſintemal<lb/> es mehr denen Jungens und<lb/> die noch in ihren Dienſt- und<lb/> Lehr-Jahren begriffen/ oder auch<lb/> auſſer denen Handels-Geſchaͤfften/ beſonders zu<lb/> dergleichen perſoͤhnlichen Dienſten und Aufwartung<lb/> angenommenen Perſonen und Laqueyen zukommt)<lb/> wiewol ſich auch gewiſſe Zufaͤlle ereignen koͤnnen/<lb/> da des Wohlſtands und der Hoͤflichkeit halben/ ein<lb/> Handels-Diener ſeinem Herꝛn/ mit ſonderbarer<lb/> Dienſtfertigkeit/ und Erweiſung gefaͤlliger Bedie-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">A</fw><fw place="bottom" type="catch">nung</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [1/0025]
Des
Getreuen und geſchickten
Handels-Dieners
Caput I.
Was ein Kauffmanns-Diener
ſey/ und wie vielerley Arten der-
ſelben gefunden werden?
EJn Kauffmanns-Diener wird
derjenige genannt/ welcher nicht
eben einem Kauffmann/ was deſ-
ſen Perſon betrifft/ an ſeinem Leib
zu dienen/ ſich wiedmet (ſintemal
es mehr denen Jungens und
die noch in ihren Dienſt- und
Lehr-Jahren begriffen/ oder auch
auſſer denen Handels-Geſchaͤfften/ beſonders zu
dergleichen perſoͤhnlichen Dienſten und Aufwartung
angenommenen Perſonen und Laqueyen zukommt)
wiewol ſich auch gewiſſe Zufaͤlle ereignen koͤnnen/
da des Wohlſtands und der Hoͤflichkeit halben/ ein
Handels-Diener ſeinem Herꝛn/ mit ſonderbarer
Dienſtfertigkeit/ und Erweiſung gefaͤlliger Bedie-
nung
A
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |