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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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den / vnd were also Adam / der zum Ebenbilde Gottes erschaffen war / nach dem Fall nicht eben derselbige Adam / der gefallen war / sondern ein anderer wesentlich vom vorigen vnderschieden. Da er nun bekeret vnd new geboren / müst abermals ein ander Adam auß jhm worden seyn / der nach dem Wesen wesentlich vom vorigen Adam vnderschieden / wenns nemmlich wahr were / daß der gefallene vnd widergeborne Mensch / dem Wesen nach / essentia & forma substantiali vnderschieden. Es würde auch der verstorbene Adam nicht aufferwecket / wo fern es wahr / daß ein ander Wesen were deß von Todten aufferweckten Adams / als deß verstorbnen Adams gewesen.

In solche grewliche Irrthumb gerhaten die Leut / welche sich auß Gottes Wort nicht wöllen zurecht weisen lassen / sondern stracks jhrem einmal gefasten Wahn folgen.

Das Gegentheil füret auch ein D. Lutheri Spruch auß der Kirchen Postill den 18. Sontag Trinitatis: Christus ist der einige Mensch / der das Gesetz hat können halten vnd erfüllen / er ist allen andern Menschen gleich der Natur halben / vnd doch nicht in derselben Schuldt / etc. Wie beweisets aber darauß / daß Christi Menschliche Natur / dem Wesen nach / von vnser Natur vnderschieden sey? Das lehret D. Lutherus in gemelten Worten / daß Christus der einige Mensch sey / der das Gesetz halten könne: Sonst sey keiner mehr / vnnd das lehren wir auch beständig. Aber darauß folgt kein Vnderscheid der Naturen nach dem Wesen. Dann wo solchs köndte recht darauß gefolgert werden / so hette Lutherus nicht bald drauff schreiben dörffen: Er ist allen andern Menschen gleich der Natur halben (welchs vnser Bekändtniß auch ist) alleine daß er vnter der Schuldt deß Gesetzes nicht ist / wie vnser Natur / auch nicht also verderbt ist / nach der Menschlichen Natur / als vnsere Menschliche Natur verderbt ist. Darmit nun das Gegentheil seinen Irrsal bestätigen will / stöst es denselben vmb. Dann D. Lutherus gar das Widerspiel wider sie lehret.

Gestehet das Gegentheil / daß Christus warer Mensch mitY. 2. fac. j.

den / vñ were also Adam / der zum Ebenbilde Gottes erschaffen war / nach dem Fall nicht ebẽ derselbige Adam / der gefallen war / sondern ein anderer wesentlich vom vorigen vnderschieden. Da er nun bekeret vnd new geboren / müst abermals ein ander Adam auß jhm worden seyn / der nach dem Wesen wesentlich vom vorigen Adam vnderschieden / wenns nem̃lich wahr were / daß der gefallene vnd widergeborne Mensch / dem Wesen nach / essentia & forma substantiali vnderschieden. Es würde auch der verstorbene Adam nicht aufferwecket / wo fern es wahr / daß ein ander Wesen were deß von Todten aufferweckten Adams / als deß verstorbnen Adams gewesen.

In solche grewliche Irrthumb gerhaten die Leut / welche sich auß Gottes Wort nicht wöllen zurecht weisen lassen / sondern stracks jhrem einmal gefasten Wahn folgen.

Das Gegentheil füret auch ein D. Lutheri Spruch auß der Kirchen Postill den 18. Sontag Trinitatis: Christus ist der einige Mensch / der das Gesetz hat können halten vnd erfüllen / er ist allen andern Menschen gleich der Natur halben / vnd doch nicht in derselben Schuldt / etc. Wie beweisets aber darauß / daß Christi Menschliche Natur / dem Wesen nach / von vnser Natur vnderschieden sey? Das lehret D. Lutherus in gemelten Worten / daß Christus der einige Mensch sey / der das Gesetz halten könne: Sonst sey keiner mehr / vnnd das lehren wir auch beständig. Aber darauß folgt kein Vnderscheid der Naturen nach dem Wesen. Dann wo solchs köndte recht darauß gefolgert werden / so hette Lutherus nicht bald drauff schreiben dörffen: Er ist allen andern Menschen gleich der Natur halben (welchs vnser Bekändtniß auch ist) alleine daß er vnter der Schuldt deß Gesetzes nicht ist / wie vnser Natur / auch nicht also verderbt ist / nach der Menschlichen Natur / als vnsere Menschliche Natur verderbt ist. Darmit nun das Gegentheil seinen Irrsal bestätigen will / stöst es denselben vmb. Dann D. Lutherus gar das Widerspiel wider sie lehret.

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[41/0093] den / vñ were also Adam / der zum Ebenbilde Gottes erschaffen war / nach dem Fall nicht ebẽ derselbige Adam / der gefallen war / sondern ein anderer wesentlich vom vorigen vnderschieden. Da er nun bekeret vnd new geboren / müst abermals ein ander Adam auß jhm worden seyn / der nach dem Wesen wesentlich vom vorigen Adam vnderschieden / wenns nem̃lich wahr were / daß der gefallene vnd widergeborne Mensch / dem Wesen nach / essentia & forma substantiali vnderschieden. Es würde auch der verstorbene Adam nicht aufferwecket / wo fern es wahr / daß ein ander Wesen were deß von Todten aufferweckten Adams / als deß verstorbnen Adams gewesen. In solche grewliche Irrthumb gerhaten die Leut / welche sich auß Gottes Wort nicht wöllen zurecht weisen lassen / sondern stracks jhrem einmal gefasten Wahn folgen. Das Gegentheil füret auch ein D. Lutheri Spruch auß der Kirchen Postill den 18. Sontag Trinitatis: Christus ist der einige Mensch / der das Gesetz hat können halten vnd erfüllen / er ist allen andern Menschen gleich der Natur halben / vnd doch nicht in derselben Schuldt / etc. Wie beweisets aber darauß / daß Christi Menschliche Natur / dem Wesen nach / von vnser Natur vnderschieden sey? Das lehret D. Lutherus in gemelten Worten / daß Christus der einige Mensch sey / der das Gesetz halten könne: Sonst sey keiner mehr / vnnd das lehren wir auch beständig. Aber darauß folgt kein Vnderscheid der Naturen nach dem Wesen. Dann wo solchs köndte recht darauß gefolgert werden / so hette Lutherus nicht bald drauff schreiben dörffen: Er ist allen andern Menschen gleich der Natur halben (welchs vnser Bekändtniß auch ist) alleine daß er vnter der Schuldt deß Gesetzes nicht ist / wie vnser Natur / auch nicht also verderbt ist / nach der Menschlichen Natur / als vnsere Menschliche Natur verderbt ist. Darmit nun das Gegentheil seinen Irrsal bestätigen will / stöst es denselben vmb. Dann D. Lutherus gar das Widerspiel wider sie lehret. Gestehet das Gegentheil / daß Christus warer Mensch mit Y. 2. fac. j.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/93>, abgerufen am 25.11.2024.