Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.recht / vnheilig vnd vnrein / etc. Vnd in solchem rechten Verstande ist vns das Wort (Sünde) nicht zuwider: Aber in dem Gottslästerlichen Verstande / daß es so viel heissen soll / als die Sünde selbst seyn / können noch sollen wirs nicht passieren lassen / wir wolten dann die Artickel deß Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung vnnd Heiligung / etc. wegwerffen vnnd gantz vernichtigen. Auff die leppische obiection / wann vnser Natur vnnd Wesen nicht Sünde oder die Erbsünde were / etc. So müste sie gerecht vnnd heilig / etc. seyn / ist droben bestendig geantwortet / vnnötig dieses Orts zu erwidern. Lutherus (spricht das Gegentheil) dringet in seinem Genesi vnd seruo arbitrio drauff / daß / wo deß Menschen Natur vnnd Wesen nach dem Fall nicht Sünde / das ist / vngerecht sey / etc. So sey Christus ein vergeblicher Erlöser / etc. Antwort: Lutheri Lehr in diesem Stück ist recht vnd wahr / daß / wann der Mensch nicht Sünde / das ist / vngerecht were / daß Christus ein vergeblicher Erlöser were. Aber wie beweiset das / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / welchs jhm das Gegentheil zu beweisen fürgenommen? Denn Sünde / das ist / vngerecht seyn / heißt noch lange nicht so viel / als die Vngerechtigkeit oder Sünde selbst seyn / wie nun offt angezeigt. Stellet das Gegentheil ein lang Geschwetz an / daß wir nachV. 3. fac. 2. dem Fall ein verdorben Werck seyn / welches kein rechtschaffener Christ oder Lehrer verleugnet. Es beweiset aber dadurch seine proposition im geringsten nicht / daß nemmlich darauß folgen müsse / daß wahr sey / daß Christus die Erbsünde erlöset. Dann / lieber / wie schleust sich das: Wir sind nach dem Fall ein verdorben Werck / Ergo so hat Christus die Erbsünde erlöset / Daß wir ein verdorben Werck sind nach recht / vnheilig vnd vnrein / etc. Vnd in solchem rechten Verstande ist vns das Wort (Sünde) nicht zuwider: Aber in dem Gottslästerlichen Verstande / daß es so viel heissen soll / als die Sünde selbst seyn / können noch sollen wirs nicht passieren lassen / wir wolten dann die Artickel deß Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung vnnd Heiligung / etc. wegwerffen vnnd gantz vernichtigen. Auff die leppische obiection / wann vnser Natur vnnd Wesen nicht Sünde oder die Erbsünde were / etc. So müste sie gerecht vnnd heilig / etc. seyn / ist droben bestendig geantwortet / vnnötig dieses Orts zu erwidern. Lutherus (spricht das Gegentheil) dringet in seinem Genesi vñ seruo arbitrio drauff / daß / wo deß Menschen Natur vnnd Wesen nach dem Fall nicht Sünde / das ist / vngerecht sey / etc. So sey Christus ein vergeblicher Erlöser / etc. Antwort: Lutheri Lehr in diesem Stück ist recht vnd wahr / daß / wann der Mensch nicht Sünde / das ist / vngerecht were / daß Christus ein vergeblicher Erlöser were. Aber wie beweiset das / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / welchs jhm das Gegentheil zu beweisen fürgenommen? Denn Sünde / das ist / vngerecht seyn / heißt noch lange nicht so viel / als die Vngerechtigkeit oder Sünde selbst seyn / wie nun offt angezeigt. Stellet das Gegentheil ein lang Geschwetz an / daß wir nachV. 3. fac. 2. dem Fall ein verdorben Werck seyn / welches kein rechtschaffener Christ oder Lehrer verleugnet. Es beweiset aber dadurch seine proposition im geringsten nicht / daß nem̃lich darauß folgen müsse / daß wahr sey / daß Christus die Erbsünde erlöset. 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recht / vnheilig vnd vnrein / etc. Vnd in solchem rechten Verstande ist vns das Wort (Sünde) nicht zuwider: Aber in dem Gottslästerlichen Verstande / daß es so viel heissen soll / als die Sünde selbst seyn / können noch sollen wirs nicht passieren lassen / wir wolten dann die Artickel deß Glaubens / von der Schöpffung / Menschwerdung / Erlösung vnnd Heiligung / etc. wegwerffen vnnd gantz vernichtigen.
Auff die leppische obiection / wann vnser Natur vnnd Wesen nicht Sünde oder die Erbsünde were / etc. So müste sie gerecht vnnd heilig / etc. seyn / ist droben bestendig geantwortet / vnnötig dieses Orts zu erwidern.
Lutherus (spricht das Gegentheil) dringet in seinem Genesi vñ seruo arbitrio drauff / daß / wo deß Menschen Natur vnnd Wesen nach dem Fall nicht Sünde / das ist / vngerecht sey / etc. So sey Christus ein vergeblicher Erlöser / etc.
Antwort: Lutheri Lehr in diesem Stück ist recht vnd wahr / daß / wann der Mensch nicht Sünde / das ist / vngerecht were / daß Christus ein vergeblicher Erlöser were. Aber wie beweiset das / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / vnd daß Christus die Erbsünde selbst erlöset / welchs jhm das Gegentheil zu beweisen fürgenommen? Denn Sünde / das ist / vngerecht seyn / heißt noch lange nicht so viel / als die Vngerechtigkeit oder Sünde selbst seyn / wie nun offt angezeigt.
Stellet das Gegentheil ein lang Geschwetz an / daß wir nach dem Fall ein verdorben Werck seyn / welches kein rechtschaffener Christ oder Lehrer verleugnet. Es beweiset aber dadurch seine proposition im geringsten nicht / daß nem̃lich darauß folgen müsse / daß wahr sey / daß Christus die Erbsünde erlöset.
V. 3. fac. 2. Dann / lieber / wie schleust sich das: Wir sind nach dem Fall ein verdorben Werck / Ergo so hat Christus die Erbsünde erlöset / Daß wir ein verdorben Werck sind nach
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/87>, abgerufen am 16.02.2025. |