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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Da man aber mit dem Gegentheil / etc. schwermete / daß der Same die Sünde selbst were / so müsse nohtwendig folgen / daß GOtt ein Erschaffer der Sünden were. Aber dauon ist droben gnugsam berichtet.

Ist demnach alles verloren / was sie dieses Orts mit vielen Worten fürbringen.

So viel aber das Tauffbüchlein anlangt / daß solchs dem Concordi Buch nit mit einuorleibet / hat nit die Meynung / daß es solte außgemustert seyn / oder daß man die Lehre von der Erbsünde hiedurch verkleinern wolte. Dann die Concordia nicht auff die Ceremonien (so hin vnd wider in den Kirchen / so dem Concordi Buch vnterschrieben / vngleich seind) gerichtet / sondern auff die Lehre selbst / Also ist es auß dem Concordi Buch aussen gelassen. Denn man niemands wöllen an die Ceremonien binden / die in solchem Büchlein begriffen: Sondern viel mehr jeder Kirchen jhre Ceremonien für sich selbst frey lassen. Stehet auch noch bevor allen Kirchen / so hie beuor solches Büchleins oder Ceremonien sich gebrauchet / oder ferner gebrauchen wöllen / daß sie es wol ohne der anndern Kirchen Einrede mögen behalten.

Das Dilemma betreffendt / Gott schaffet neben vnd mit derN. j. fac. ij. Natur auch die Qualitates vnd Accidentia. Nun sagen wir die Erbsünde sey ein Qualitas, accidens oder böser Schade / zu fall vnd Seuche. Ergo / müssen wir bekennen / daß er auch die Erbsünde schaffe / etc. Oder aber / weil die Erbsünde ein Werck deß Teuffels / daß der Teuffel dieselbige schaffen müsse / etc.

Antwort: Die erste propofition vnderscheiden wir / vnd sagen daß Gott die guten qualitates oder Kräfften in vnd mit der Natur schaffe vnd erhalte / aber nicht die Erbsünde welche ein böse qualitas, Seuche oder böser zufall ist / so nicht von Gott herkompt oder geschaffen wirdt / sondern vom Teuffel vnnd deß Menschen willen jhren Vrsprung hat / vnnd in die erschaffene Menschliche Natur / Rom. 5. kommen ist.

Da man aber mit dem Gegentheil / etc. schwermete / daß der Same die Sünde selbst were / so müsse nohtwendig folgen / daß GOtt ein Erschaffer der Sünden were. Aber dauon ist droben gnugsam berichtet.

Ist demnach alles verloren / was sie dieses Orts mit vielen Worten fürbringen.

So viel aber das Tauffbüchlein anlangt / daß solchs dem Concordi Buch nit mit einuorleibet / hat nit die Meynung / daß es solte außgemustert seyn / oder daß man die Lehre von der Erbsünde hiedurch verkleinern wolte. Dann die Concordia nicht auff die Ceremonien (so hin vnd wider in den Kirchẽ / so dem Concordi Buch vnterschrieben / vngleich seind) gerichtet / sondern auff die Lehre selbst / Also ist es auß dem Concordi Buch aussen gelassen. Deñ man niemands wöllen an die Ceremonien binden / die in solchem Büchlein begriffen: Sondern viel mehr jeder Kirchen jhre Ceremonien für sich selbst frey lassen. Stehet auch noch bevor allen Kirchen / so hie beuor solches Büchleins oder Ceremonien sich gebrauchet / oder ferner gebrauchen wöllen / daß sie es wol ohne der añdern Kirchen Einrede mögen behalten.

Das Dilemma betreffendt / Gott schaffet neben vnd mit derN. j. fac. ij. Natur auch die Qualitates vñ Accidentia. Nun sagen wir die Erbsünde sey ein Qualitas, accidens oder böser Schade / zu fall vñ Seuche. Ergo / müssen wir bekennen / daß er auch die Erbsünde schaffe / etc. Oder aber / weil die Erbsünde ein Werck deß Teuffels / daß der Teuffel dieselbige schaffen müsse / etc.

Antwort: Die erste propofition vnderscheiden wir / vnd sagen daß Gott die gutẽ qualitates oder Kräfften in vñ mit der Natur schaffe vnd erhalte / aber nicht die Erbsünde welche ein böse qualitas, Seuche oder böser zufall ist / so nicht von Gott herkompt oder geschaffen wirdt / sondern vom Teuffel vnnd deß Menschen willen jhren Vrsprung hat / vnnd in die erschaffene Menschliche Natur / Rom. 5. kommen ist.

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[28/0067] Da man aber mit dem Gegentheil / etc. schwermete / daß der Same die Sünde selbst were / so müsse nohtwendig folgen / daß GOtt ein Erschaffer der Sünden were. Aber dauon ist droben gnugsam berichtet. Ist demnach alles verloren / was sie dieses Orts mit vielen Worten fürbringen. So viel aber das Tauffbüchlein anlangt / daß solchs dem Concordi Buch nit mit einuorleibet / hat nit die Meynung / daß es solte außgemustert seyn / oder daß man die Lehre von der Erbsünde hiedurch verkleinern wolte. Dann die Concordia nicht auff die Ceremonien (so hin vnd wider in den Kirchẽ / so dem Concordi Buch vnterschrieben / vngleich seind) gerichtet / sondern auff die Lehre selbst / Also ist es auß dem Concordi Buch aussen gelassen. Deñ man niemands wöllen an die Ceremonien binden / die in solchem Büchlein begriffen: Sondern viel mehr jeder Kirchen jhre Ceremonien für sich selbst frey lassen. Stehet auch noch bevor allen Kirchen / so hie beuor solches Büchleins oder Ceremonien sich gebrauchet / oder ferner gebrauchen wöllen / daß sie es wol ohne der añdern Kirchen Einrede mögen behalten. Das Dilemma betreffendt / Gott schaffet neben vnd mit der Natur auch die Qualitates vñ Accidentia. Nun sagen wir die Erbsünde sey ein Qualitas, accidens oder böser Schade / zu fall vñ Seuche. Ergo / müssen wir bekennen / daß er auch die Erbsünde schaffe / etc. Oder aber / weil die Erbsünde ein Werck deß Teuffels / daß der Teuffel dieselbige schaffen müsse / etc. N. j. fac. ij. Antwort: Die erste propofition vnderscheiden wir / vnd sagen daß Gott die gutẽ qualitates oder Kräfften in vñ mit der Natur schaffe vnd erhalte / aber nicht die Erbsünde welche ein böse qualitas, Seuche oder böser zufall ist / so nicht von Gott herkompt oder geschaffen wirdt / sondern vom Teuffel vnnd deß Menschen willen jhren Vrsprung hat / vnnd in die erschaffene Menschliche Natur / Rom. 5. kommen ist.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/67>, abgerufen am 24.11.2024.