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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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die Natur nach dem Fall nicht wolte Erbsünde seyn lassen / etc. der schmälere das Leiden vnd Verdienst Christi / etc. ist eine solche grewliche Vnwarheit / daß sie nicht wol grewlicher köndte fürbracht werden / vnd eine gewisse Anzeigung / daß das Gegentheil mit bösem Gewissen diese Sache führe: Wie sie dann auch solches auß der Augspurgischen Confession nicht mit dem geringsten Wörtlein erweisen können / vnd sey jhnen deßwegen Trutz gebotten.

Zum fünfften / kompt das Gegentheil auff den Vnderscheid K. 1. fac. 2.zwischen der ersten Schaffung deß Menschen vor dem Fall / vnnd zwischen der Fortpflantzung deß Menschen nach dem Fall / machet eben seltzam Geschirr darvon / vnnd kan sich selbst nicht darauß wickeln.

Daß der Mensch kein Sünder sey / von wegen der ersten Schöpffung / sondern von wegen deß Falls vnnd Verderbung / bedarff keines disputierens / Deßgleichen auch / das Gott nochmals den Menschen erschaffe / dann niemand vnter vns solchs verneynt. Aber darmit ist auff deß Concordi Buchs Grundt noch nicht geantwortet / daß Gott die Sünde selbst nicht schaffe / welches er aber thun müste / wo ferrn die verderbte Natur die Sünde selbst / vnd kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst vnd der Sünde were / dieweil er ein Schöpffer ist Menschlicher Natur vnnd Wesens: Vnd thut das alles nichts zur Sache / daß das Gegentheil hie viel Sprüche D. Lutheri von der Erbsünde / vnd gäntzlicher Verderbung deß Menschens accumuliert oder zusammen schreibet. Dann hie ist eygentlich der Streit vnnd Frage: Ob Gott die Sünde selbst schaffe oder nicht. Wann nun deß Gegentheils Lehre bestehen solte / daß die verderbte Natur die Sünde selbst / vnnd kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnd zwischen der Sünde were / so müste vnwidersprechlich nach deß Gegentheils Irrsal folgen / daß Gott die Sünde selbst schaffete / dieweil er vnser Natur vnnd Wesen schaffet / so / deß Gegentheils Fürgeben nach / die Sünde selbst ist. Da dringet nun das Concordi Buch billich auff / vnd wir

die Natur nach dem Fall nicht wolte Erbsünde seyn lassen / etc. der schmälere das Leiden vnd Verdienst Christi / etc. ist eine solche grewliche Vnwarheit / daß sie nicht wol grewlicher köndte fürbracht werden / vnd eine gewisse Anzeigung / daß das Gegentheil mit bösem Gewissen diese Sache führe: Wie sie dann auch solches auß der Augspurgischen Confession nicht mit dem geringsten Wörtlein erweisen können / vnd sey jhnen deßwegen Trutz gebotten.

Zum fünfften / kompt das Gegentheil auff den Vnderscheid K. 1. fac. 2.zwischen der ersten Schaffung deß Menschen vor dem Fall / vnnd zwischen der Fortpflantzung deß Menschen nach dem Fall / machet eben seltzam Geschirr darvon / vnnd kan sich selbst nicht darauß wickeln.

Daß der Mensch kein Sünder sey / von wegen der ersten Schöpffung / sondern von wegen deß Falls vnnd Verderbung / bedarff keines disputierens / Deßgleichẽ auch / das Gott nochmals den Menschen erschaffe / dann niemand vnter vns solchs verneynt. Aber darmit ist auff deß Concordi Buchs Grundt noch nicht geantwortet / daß Gott die Sünde selbst nicht schaffe / welches er aber thun müste / wo ferrn die verderbte Natur die Sünde selbst / vnd kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst vnd der Sünde were / dieweil er ein Schöpffer ist Menschlicher Natur vnnd Wesens: Vnd thut das alles nichts zur Sache / daß das Gegentheil hie viel Sprüche D. Lutheri von der Erbsünde / vnd gäntzlicher Verderbung deß Menschens accumuliert oder zusammen schreibet. Dañ hie ist eygentlich der Streit vnnd Frage: Ob Gott die Sünde selbst schaffe oder nicht. Wann nun deß Gegentheils Lehre bestehen solte / daß die verderbte Natur die Sünde selbst / vnnd kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnd zwischen der Sünde were / so müste vnwidersprechlich nach deß Gegentheils Irrsal folgen / daß Gott die Sünde selbst schaffete / dieweil er vnser Natur vnnd Wesen schaffet / so / deß Gegentheils Fürgeben nach / die Sünde selbst ist. Da dringet nun das Concordi Buch billich auff / vnd wir

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[0060] die Natur nach dem Fall nicht wolte Erbsünde seyn lassen / etc. der schmälere das Leiden vnd Verdienst Christi / etc. ist eine solche grewliche Vnwarheit / daß sie nicht wol grewlicher köndte fürbracht werden / vnd eine gewisse Anzeigung / daß das Gegentheil mit bösem Gewissen diese Sache führe: Wie sie dann auch solches auß der Augspurgischen Confession nicht mit dem geringsten Wörtlein erweisen können / vnd sey jhnen deßwegen Trutz gebotten. Zum fünfften / kompt das Gegentheil auff den Vnderscheid zwischen der ersten Schaffung deß Menschen vor dem Fall / vnnd zwischen der Fortpflantzung deß Menschen nach dem Fall / machet eben seltzam Geschirr darvon / vnnd kan sich selbst nicht darauß wickeln. K. 1. fac. 2. Daß der Mensch kein Sünder sey / von wegen der ersten Schöpffung / sondern von wegen deß Falls vnnd Verderbung / bedarff keines disputierens / Deßgleichẽ auch / das Gott nochmals den Menschen erschaffe / dann niemand vnter vns solchs verneynt. Aber darmit ist auff deß Concordi Buchs Grundt noch nicht geantwortet / daß Gott die Sünde selbst nicht schaffe / welches er aber thun müste / wo ferrn die verderbte Natur die Sünde selbst / vnd kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst vnd der Sünde were / dieweil er ein Schöpffer ist Menschlicher Natur vnnd Wesens: Vnd thut das alles nichts zur Sache / daß das Gegentheil hie viel Sprüche D. Lutheri von der Erbsünde / vnd gäntzlicher Verderbung deß Menschens accumuliert oder zusammen schreibet. Dañ hie ist eygentlich der Streit vnnd Frage: Ob Gott die Sünde selbst schaffe oder nicht. Wann nun deß Gegentheils Lehre bestehen solte / daß die verderbte Natur die Sünde selbst / vnnd kein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnd zwischen der Sünde were / so müste vnwidersprechlich nach deß Gegentheils Irrsal folgen / daß Gott die Sünde selbst schaffete / dieweil er vnser Natur vnnd Wesen schaffet / so / deß Gegentheils Fürgeben nach / die Sünde selbst ist. Da dringet nun das Concordi Buch billich auff / vnd wir

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/60>, abgerufen am 23.11.2024.