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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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seinem Fleische böses wohnet / Rom. 7. Vnd in Summa / dieweil er durch die Sünde gantz verderbt ist / vnd nicht bleibet in allem dem / das geschrieben stehet im Gesetz / das ers thüe.

Auß welchem allem klar vnd offenbar / daß auß deß Gesetzes Anklag nicht erwiesen werde / daß die verderbte Natur oder Wesen deß Menschen / vnd die Erbsünde ein Ding sey / sonder / wie gemeldt // daß die Menschliche Natur darumb vnd daher vom Gesetz Gottes beschüldiget werde / weil sie in Grund durch die Sünde vergifftet vnd verderbet ist.

Vnd folget keines Weges / wann die verderbte Natur nicht die Sünde selbst sey / so könne sie auch das Gesetz nicht beschüldigen / vnd wo sie nicht an vnnd für sich selbst Sünde sey / bedürff sie keines Mittlers / etc. Dann kurtz zuvor auß S. Pauli Worten gar das Gegenspiel dargethan / Rom. 1. 7. So wirdt auch Rom. 8. eben diese Vrsach angezeiget / daß Gott seinen Sohn gesandt / vnd vnter das Gesetz gethan habe / quia impossibile erat legi, &c. eo quod infirmabatur per carnem, daß dem Gesetz vnmüglich war vns zu helffen / weil es durch das Fleisch geschwächet wardt. Vnd sagt der Apostel nicht / daß Gott seinen Sohn vnter das Gesetz gethan habe / daß vnser verderbte Natur oder Fleisch die Erbsünde selbst were / etc. sondern daß das Gesetz durchs Fleisch geschwächet wardt / oder daß dem schwachen Fleisch der Menschlichen verderbten Natur vnmüglich war / dasselbige zu erfüllen. Darauß augenscheinlich zusehen / daß ob wol die Natur die Erbsünde selbst wesentlich nicht ist / vnd das ein anders ist die Schwachheit / dardurch das Fleisch oder die Natur geschwächet wirdt / dannoch gleichwol eines Mittlers bedürffe / vnd Gott eben seinen Son darumb gesandt / daß er die Menschliche Natur von solcher Schwachheit erlöse.

Daher gehöret daß die Christliche Kirche singet: Er Gedacht an seine Barmhertzigkeit / er wolt mir helffen lassen. Vnd daß D. Luther Tom. 6. Germ. pag. 269. schreibet: Gott ist nicht der Natur

seinem Fleische böses wohnet / Rom. 7. Vnd in Summa / dieweil er durch die Sünde gantz verderbt ist / vnd nicht bleibet in allem dem / das geschrieben stehet im Gesetz / das ers thüe.

Auß welchem allem klar vnd offenbar / daß auß deß Gesetzes Anklag nicht erwiesen werde / daß die verderbte Natur oder Wesen deß Menschen / vnd die Erbsünde ein Ding sey / sonder / wie gemeldt // daß die Menschliche Natur darumb vnd daher vom Gesetz Gottes beschüldiget werde / weil sie in Grund durch die Sünde vergifftet vnd verderbet ist.

Vnd folget keines Weges / wann die verderbte Natur nicht die Sünde selbst sey / so könne sie auch das Gesetz nicht beschüldigen / vnd wo sie nicht an vnnd für sich selbst Sünde sey / bedürff sie keines Mittlers / etc. Dann kurtz zuvor auß S. Pauli Worten gar das Gegenspiel dargethan / Rom. 1. 7. So wirdt auch Rom. 8. eben diese Vrsach angezeiget / daß Gott seinen Sohn gesandt / vnd vnter das Gesetz gethan habe / quia impossibile erat legi, &c. eò quòd infirmabatur per carnem, daß dem Gesetz vnmüglich war vns zu helffen / weil es durch das Fleisch geschwächet wardt. Vnd sagt der Apostel nicht / daß Gott seinen Sohn vnter das Gesetz gethan habe / daß vnser verderbte Natur oder Fleisch die Erbsünde selbst were / etc. sondern daß das Gesetz durchs Fleisch geschwächet wardt / oder daß dem schwachen Fleisch der Menschlichen verderbten Natur vnmüglich war / dasselbige zu erfüllen. Darauß augenscheinlich zusehen / daß ob wol die Natur die Erbsünde selbst wesentlich nicht ist / vnd das ein anders ist die Schwachheit / dardurch das Fleisch oder die Natur geschwächet wirdt / dannoch gleichwol eines Mittlers bedürffe / vnd Gott eben seinen Son darumb gesandt / daß er die Menschliche Natur von solcher Schwachheit erlöse.

Daher gehöret daß die Christliche Kirche singet: Er Gedacht an seine Barmhertzigkeit / er wolt mir helffen lassen. Vñ daß D. Luther Tom. 6. Germ. pag. 269. schreibet: Gott ist nicht der Natur

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[16/0043] seinem Fleische böses wohnet / Rom. 7. Vnd in Summa / dieweil er durch die Sünde gantz verderbt ist / vnd nicht bleibet in allem dem / das geschrieben stehet im Gesetz / das ers thüe. Auß welchem allem klar vnd offenbar / daß auß deß Gesetzes Anklag nicht erwiesen werde / daß die verderbte Natur oder Wesen deß Menschen / vnd die Erbsünde ein Ding sey / sonder / wie gemeldt // daß die Menschliche Natur darumb vnd daher vom Gesetz Gottes beschüldiget werde / weil sie in Grund durch die Sünde vergifftet vnd verderbet ist. Vnd folget keines Weges / wann die verderbte Natur nicht die Sünde selbst sey / so könne sie auch das Gesetz nicht beschüldigen / vnd wo sie nicht an vnnd für sich selbst Sünde sey / bedürff sie keines Mittlers / etc. Dann kurtz zuvor auß S. Pauli Worten gar das Gegenspiel dargethan / Rom. 1. 7. So wirdt auch Rom. 8. eben diese Vrsach angezeiget / daß Gott seinen Sohn gesandt / vnd vnter das Gesetz gethan habe / quia impossibile erat legi, &c. eò quòd infirmabatur per carnem, daß dem Gesetz vnmüglich war vns zu helffen / weil es durch das Fleisch geschwächet wardt. Vnd sagt der Apostel nicht / daß Gott seinen Sohn vnter das Gesetz gethan habe / daß vnser verderbte Natur oder Fleisch die Erbsünde selbst were / etc. sondern daß das Gesetz durchs Fleisch geschwächet wardt / oder daß dem schwachen Fleisch der Menschlichen verderbten Natur vnmüglich war / dasselbige zu erfüllen. Darauß augenscheinlich zusehen / daß ob wol die Natur die Erbsünde selbst wesentlich nicht ist / vnd das ein anders ist die Schwachheit / dardurch das Fleisch oder die Natur geschwächet wirdt / dannoch gleichwol eines Mittlers bedürffe / vnd Gott eben seinen Son darumb gesandt / daß er die Menschliche Natur von solcher Schwachheit erlöse. Daher gehöret daß die Christliche Kirche singet: Er Gedacht an seine Barmhertzigkeit / er wolt mir helffen lassen. Vñ daß D. Luther Tom. 6. Germ. pag. 269. schreibet: Gott ist nicht der Natur

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/43>, abgerufen am 24.11.2024.