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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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hominem dam nat propter vitium, quo natura dehonestatur, non propter naturan, quae vitio non aufertur. Das ist: Gott verdampt den Menschen vmb der Sünde willen / damit sein Natur vervnehret oder geschändet ist / nicht vmb der Natur willen / welche durch die Sünde nicht weggenommen wirdt / etc. Das ist wahr / vnd wirdt wahr bleiben in alle Ewigkeit / wann diese Schwärmer gleich noch so hefftig darwider wüteten vnd tobeten.

Wir haltens gäntzlich dafür / daß Lutheri Prophecey wahr sey / daß Gott die wahre Christliche Religion von vns Teutschen wider hinweg nemmen werde / von wegen vnser Vndanckbarkeit / Sicherheit vnd der Weltweisen Klugheit / etc. Aber dazu geben diese Schwärmer nit die geringste Vrsach / in dem sie solchen Gottslästerlichen Irrthumb / daß nemmlich die verderbte Natur ohn allen Vnterscheidt die Sünde selbst sey / daß Christus ein ander Fleisch vnd Blut angenommen / als wir haben / etc. Daß die Sünde selbst erlöset sey / daß sie getaufft vnd selig gemacht werde / daß die Sünde selbst in die wesentliche Gerechtigkeit verwandelt werde / vnnd was dergleichen mehr sindt mit grossem Ergernüß vnnd Verwirrung der gantzen Christenheit / ohne Vnterlaß vnd Auffhören / treiben vnd außbreiten. Derhalben sie sich auch wol für zu sehen haben. Dann Gott wirdt die Länge solche grewliche Gottslästerungen / wo sie nicht bey Zeit Busse thun / an jhnen selbst nicht vngestrafft lassen / wie dann sein Zorn allbereit gegen sie angangen / in dem er sie mit schrecklicher Blindtheit hat lassen geschlagen werden / daß sie selbst nicht verstehen / was sie setzen oder sagen.

Wollen die jenigen / so sich bißhero durch solchen Gottslästerlichen Schwarm haben auffhalten lassen / vmm Gottes vnd jrer Seligkeit willen / ermahnet haben / sie wollen sich durch diese Schrifft / in welcher die heilsame Lehre / deß Artickels von der Erbsünde auß Gottes Wort von der Schwärmer Lästerung / Verkehrung / vnd falschen aufflagen / etc. gerettet vnnd gründtlich erkläret ist / weisen

hominem dam nat propter vitium, quo natura dehonestatur, non propter naturã, quae vitio non aufertur. Das ist: Gott verdampt den Menschen vmb der Sünde willen / damit sein Natur vervnehret oder geschändet ist / nicht vmb der Natur willen / welche durch die Sünde nicht weggenommen wirdt / etc. Das ist wahr / vnd wirdt wahr bleiben in alle Ewigkeit / wann diese Schwärmer gleich noch so hefftig darwider wüteten vnd tobeten.

Wir haltens gäntzlich dafür / daß Lutheri Prophecey wahr sey / daß Gott die wahre Christliche Religion von vns Teutschen wider hinweg nemmen werde / von wegen vnser Vndanckbarkeit / Sicherheit vnd der Weltweisen Klugheit / etc. Aber dazu geben diese Schwärmer nit die geringste Vrsach / in dem sie solchen Gottslästerlichen Irrthumb / daß nem̃lich die verderbte Natur ohn allen Vnterscheidt die Sünde selbst sey / daß Christus ein ander Fleisch vnd Blut angenommen / als wir haben / etc. Daß die Sünde selbst erlöset sey / daß sie getaufft vnd selig gemacht werde / daß die Sünde selbst in die wesentliche Gerechtigkeit verwandelt werde / vnnd was dergleichen mehr sindt mit grossem Ergernüß vnnd Verwirrung der gantzen Christenheit / ohne Vnterlaß vñ Auffhören / treiben vñ außbreiten. Derhalben sie sich auch wol für zu sehen haben. Dann Gott wirdt die Länge solche grewliche Gottslästerungen / wo sie nicht bey Zeit Busse thun / an jhnen selbst nicht vngestrafft lassen / wie dann sein Zorn allbereit gegen sie angangen / in dem er sie mit schrecklicher Blindtheit hat lassen geschlagen werden / daß sie selbst nicht verstehen / was sie setzen oder sagen.

Wollen die jenigen / so sich bißhero durch solchen Gottslästerlichen Schwarm haben auffhalten lassen / vm̃ Gottes vñ jrer Seligkeit willen / ermahnet haben / sie wollen sich durch diese Schrifft / in welcher die heilsame Lehre / deß Artickels von der Erbsünde auß Gottes Wort von der Schwärmer Lästerung / Verkehrung / vnd falschen aufflagen / etc. gerettet vnnd gründtlich erkläret ist / weisen

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[0344] hominem dam nat propter vitium, quo natura dehonestatur, non propter naturã, quae vitio non aufertur. Das ist: Gott verdampt den Menschen vmb der Sünde willen / damit sein Natur vervnehret oder geschändet ist / nicht vmb der Natur willen / welche durch die Sünde nicht weggenommen wirdt / etc. Das ist wahr / vnd wirdt wahr bleiben in alle Ewigkeit / wann diese Schwärmer gleich noch so hefftig darwider wüteten vnd tobeten. Wir haltens gäntzlich dafür / daß Lutheri Prophecey wahr sey / daß Gott die wahre Christliche Religion von vns Teutschen wider hinweg nemmen werde / von wegen vnser Vndanckbarkeit / Sicherheit vnd der Weltweisen Klugheit / etc. Aber dazu geben diese Schwärmer nit die geringste Vrsach / in dem sie solchen Gottslästerlichen Irrthumb / daß nem̃lich die verderbte Natur ohn allen Vnterscheidt die Sünde selbst sey / daß Christus ein ander Fleisch vnd Blut angenommen / als wir haben / etc. Daß die Sünde selbst erlöset sey / daß sie getaufft vnd selig gemacht werde / daß die Sünde selbst in die wesentliche Gerechtigkeit verwandelt werde / vnnd was dergleichen mehr sindt mit grossem Ergernüß vnnd Verwirrung der gantzen Christenheit / ohne Vnterlaß vñ Auffhören / treiben vñ außbreiten. Derhalben sie sich auch wol für zu sehen haben. Dann Gott wirdt die Länge solche grewliche Gottslästerungen / wo sie nicht bey Zeit Busse thun / an jhnen selbst nicht vngestrafft lassen / wie dann sein Zorn allbereit gegen sie angangen / in dem er sie mit schrecklicher Blindtheit hat lassen geschlagen werden / daß sie selbst nicht verstehen / was sie setzen oder sagen. Wollen die jenigen / so sich bißhero durch solchen Gottslästerlichen Schwarm haben auffhalten lassen / vm̃ Gottes vñ jrer Seligkeit willen / ermahnet haben / sie wollen sich durch diese Schrifft / in welcher die heilsame Lehre / deß Artickels von der Erbsünde auß Gottes Wort von der Schwärmer Lästerung / Verkehrung / vnd falschen aufflagen / etc. gerettet vnnd gründtlich erkläret ist / weisen

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/344>, abgerufen am 22.11.2024.