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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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deß Teuffels selbst / etc. fürlegen können. Summa / was die alte rechtgläubige Kirche von der wesentlichen Verwandelung / etc. gehalten habe / ist auß den Worten deß Concilij Ancyrani klar: Qui credit posse fieri aliquam creaturam, aut transformari in aliam specien aut in aliam similitudinem, nisi ab ipso creatore, qui omnia fecit, & per quen omnia facta sunt, sine dubio infidelis est & pagano deterior. Das ist: Wer da gläubet / daß einige Creatur von jemands anders gemacht / od in eine andere Gestallt vnd Gleichnüßgebracht werden könne / ohne allein von den Schöpffer selber / der alles gemacht hat / der ist freylich vom Glauben abgefallen vnd ärger dann eine Heid / etc.

Pag. 230.

Dieser Geist füret auch ein etliche Phrases oder Wörter auß dem Christlichen Concordi Buch / in welchen gesagt / daß die Sünde in vns stecke vnd wohne. Die Erbsünde habe die Natur verderbt fol. 260. sey alles durch die Erbsünde vervnreiniget / als durch ein Geistlich Gifft / die Erbsünde sey etwas vnderschiedenes / vnd nit die Natur selbst. Item / die Erbsünde sey ein Vnflat / etc. vnnd was dergleichen mehr sindt / vnd will darauß erzwingen / daß das Concordi Buch Manicheisch sey / dann die Manicheer sollen etwa auch dieser Art zureden sich gebraucht haben. Er beweisets aber nicht / sondern lests beim sagen bleiben. So sagen wir nun so lange Nein darzu / biß er es auff das Concordi Buch beweiset. Daß die Sünde in vns wone / sagt Paulus Rom. 7. Daß die Erbsünde vnser Natur verderbt / sagt August. lib. 1. Contra Iulian. pelagian ca. 2.die Schriffe Psal. 14. Rom. 3. vnd Augustinus vnd Lutherus durch vnd durch. Deßgleichen auch / daß wir durch die Erbsünde vervnreiniget / findet man offt in Augustino vnd Luthero. Vnd darauff gehet die Schrifft / wann sie sagt. Wir werden abgewaschen von Sünden / gereiniget von Sünden. Die Schrifft Rom. 3. Augustinus vnd 1. Cor. 6. 1. Joh. 1.Lutherus vergleichen die Erbsünde mit einem Gifft / etc. Den Vnderscheid zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur haben wir im 3. Punct starck erwiesen. Aber im 15. Cap. ad Corinth. Tom. 6. nennet Lutherus selbst die Sünde einen Vnflat / Flecken / Seuche / Stanck / etc. So müssen sie nun erst die Schrifft / Augusti-

deß Teuffels selbst / etc. fürlegen können. Sum̃a / was die alte rechtgläubige Kirche von der wesentlichen Verwandelung / etc. gehalten habe / ist auß den Worten deß Concilij Ancyrani klar: Qui credit posse fieri aliquam creaturam, aut transformari in aliam speciẽ aut in aliam similitudinem, nisi ab ipso creatore, qui omnia fecit, & per quẽ omnia facta sunt, sine dubio infidelis est & pagano deterior. Das ist: Wer da gläubet / daß einige Creatur von jemands anders gemacht / oď in eine andere Gestallt vñ Gleichnüßgebracht werden köñe / ohne allein von dẽ Schöpffer selber / der alles gemacht hat / der ist freylich vom Glauben abgefallen vnd ärger dañ eine Heid / etc.

Pag. 230.

Dieser Geist füret auch ein etliche Phrases oder Wörter auß dem Christlichen Concordi Buch / in welchẽ gesagt / daß die Sünde in vns stecke vñ wohne. Die Erbsünde habe die Natur verderbt fol. 260. sey alles durch die Erbsünde vervnreiniget / als durch ein Geistlich Gifft / die Erbsünde sey etwas vnderschiedenes / vnd nit die Natur selbst. Item / die Erbsünde sey ein Vnflat / etc. vnnd was dergleichen mehr sindt / vñ will darauß erzwingen / daß das Concordi Buch Manicheisch sey / dañ die Manicheer sollen etwa auch dieser Art zureden sich gebraucht haben. Er beweisets aber nicht / sondern lests beim sagen bleiben. So sagen wir nun so lange Nein darzu / biß er es auff das Concordi Buch beweiset. Daß die Sünde in vns wone / sagt Paulus Rom. 7. Daß die Erbsünde vnser Natur verderbt / sagt August. lib. 1. Contra Iulian. pelagian ca. 2.die Schriffe Psal. 14. Rom. 3. vnd Augustinus vnd Lutherus durch vñ durch. Deßgleichen auch / daß wir durch die Erbsünde vervnreiniget / findet man offt in Augustino vnd Luthero. Vnd darauff gehet die Schrifft / wañ sie sagt. Wir werden abgewaschen von Sünden / gereiniget von Sünden. Die Schrifft Rom. 3. Augustinus vñ 1. Cor. 6. 1. Joh. 1.Lutherus vergleichen die Erbsünde mit einem Gifft / etc. Den Vnderscheid zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur haben wir im 3. Punct starck erwiesen. Aber im 15. Cap. ad Corinth. Tom. 6. nennet Lutherus selbst die Sünde einen Vnflat / Flecken / Seuche / Stanck / etc. So müssen sie nun erst die Schrifft / Augusti-

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[0302] deß Teuffels selbst / etc. fürlegen können. Sum̃a / was die alte rechtgläubige Kirche von der wesentlichen Verwandelung / etc. gehalten habe / ist auß den Worten deß Concilij Ancyrani klar: Qui credit posse fieri aliquam creaturam, aut transformari in aliam speciẽ aut in aliam similitudinem, nisi ab ipso creatore, qui omnia fecit, & per quẽ omnia facta sunt, sine dubio infidelis est & pagano deterior. Das ist: Wer da gläubet / daß einige Creatur von jemands anders gemacht / oď in eine andere Gestallt vñ Gleichnüßgebracht werden köñe / ohne allein von dẽ Schöpffer selber / der alles gemacht hat / der ist freylich vom Glauben abgefallen vnd ärger dañ eine Heid / etc. Dieser Geist füret auch ein etliche Phrases oder Wörter auß dem Christlichen Concordi Buch / in welchẽ gesagt / daß die Sünde in vns stecke vñ wohne. Die Erbsünde habe die Natur verderbt fol. 260. sey alles durch die Erbsünde vervnreiniget / als durch ein Geistlich Gifft / die Erbsünde sey etwas vnderschiedenes / vnd nit die Natur selbst. Item / die Erbsünde sey ein Vnflat / etc. vnnd was dergleichen mehr sindt / vñ will darauß erzwingen / daß das Concordi Buch Manicheisch sey / dañ die Manicheer sollen etwa auch dieser Art zureden sich gebraucht haben. Er beweisets aber nicht / sondern lests beim sagen bleiben. So sagen wir nun so lange Nein darzu / biß er es auff das Concordi Buch beweiset. Daß die Sünde in vns wone / sagt Paulus Rom. 7. Daß die Erbsünde vnser Natur verderbt / sagt die Schriffe Psal. 14. Rom. 3. vnd Augustinus vnd Lutherus durch vñ durch. Deßgleichen auch / daß wir durch die Erbsünde vervnreiniget / findet man offt in Augustino vnd Luthero. Vnd darauff gehet die Schrifft / wañ sie sagt. Wir werden abgewaschen von Sünden / gereiniget von Sünden. Die Schrifft Rom. 3. Augustinus vñ Lutherus vergleichen die Erbsünde mit einem Gifft / etc. Den Vnderscheid zwischen der Erbsünde vnd der verderbten Natur haben wir im 3. Punct starck erwiesen. Aber im 15. Cap. ad Corinth. Tom. 6. nennet Lutherus selbst die Sünde einen Vnflat / Flecken / Seuche / Stanck / etc. So müssen sie nun erst die Schrifft / Augusti- August. lib. 1. Contra Iulian. pelagian ca. 2. 1. Cor. 6. 1. Joh. 1.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/302>, abgerufen am 22.11.2024.