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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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sentlich Sünde / oder ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst fey. Zu solchem Gedicht sprechen wir rundt Nein / vnd sagen / daß es vom leidigen Teuffel herfürbracht / vnnd diesen Schwarm verwirfft auch das Christliche Concordi Buch / da es die wesentliche Abtilgung der Natur / vnnd wesentliche Verwandlung derselben in eine andere Natur / von der vorigen dem Wesen nach vnterscheiden / etc. außsetzet.

Auß Augustini Schrifften / darauff sichs Gegentheil berufft / kan nimmermehr mit einigem Wort erwiesen werden / daß Augustinus wider die Manicheer gestritten habe / daß die gute Menschliche Natur durch den Fall Ade wesentlich transformiert vnd in die Sünde selbst verwandelt worden / also / daß nunmehr / nach dem Fall / die verderbte Menschliche Natur wesentlich die Sünde selbst worden. Vnd daß der Sathan den Menschen oder seine Menschliche Natur durch eine Verwandlung abgetilget / ermördet / vnd in ein newe speciem, wesentliche Form oder Art / nach Abtilgung der ersten Gestallt vnnd Form / in welcher jhn Gott erschaffen hatte / solte gleich als vmbgegossen oder vmbgeschmeltzet haben / wie Illyricus vnnd diese Schwärmer fürgeben. Ist auch gewiß / daß Augustino nie geträumet habe / solcher Gestallt von der Verwandlung deß Menschen zuhalten / geschweigen / daß er solche Teuffelische Lästerung in seinen Büchern solte gesetzt oder geführet haben.

Das die gute Art der Menschlichen Natur durch die Sünde verändert sey / das stehet wol in Augustino / daß aber das Wesen deß Menschen in die Sünde selbst solte verkehret seyn / daß der Sathan den Menschen wesentlich zu seinem Bilde solte verwandelt haben / daß die wesentliche Form deß Menschen / in welcher er anfänglich von Gott erschaffen ist / solte abgetilget / vnnd daß der Sathan durch seine Verkehrung ein andere vnd newe wesentliche Form deß Menschen solte zu wegen gebracht haben / daß die Erbsünde eine newe Creatur sey / daß der verderbte Mensch / so viel sein verderbt

sentlich Sünde / oder ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst fey. Zu solchem Gedicht sprechen wir rundt Nein / vnd sagen / daß es vom leidigen Teuffel herfürbracht / vnnd diesen Schwarm verwirfft auch das Christliche Concordi Buch / da es die wesentliche Abtilgung der Natur / vnnd wesentliche Verwandlung derselben in eine andere Natur / von der vorigen dem Wesen nach vnterscheiden / etc. außsetzet.

Auß Augustini Schrifften / darauff sichs Gegentheil berufft / kan nimmermehr mit einigem Wort erwiesen werden / daß Augustinus wider die Manicheer gestritten habe / daß die gute Menschliche Natur durch den Fall Adę wesentlich transformiert vnd in die Sünde selbst verwandelt worden / also / daß nunmehr / nach dem Fall / die verderbte Menschliche Natur wesentlich die Sünde selbst worden. Vnd daß der Sathan den Menschen oder seine Menschliche Natur durch eine Verwandlung abgetilget / ermördet / vnd in ein newe speciem, wesentliche Form oder Art / nach Abtilgung der ersten Gestallt vnnd Form / in welcher jhn Gott erschaffen hatte / solte gleich als vmbgegossen oder vmbgeschmeltzet haben / wie Illyricus vnnd diese Schwärmer fürgeben. Ist auch gewiß / daß Augustino nie geträumet habe / solcher Gestallt von der Verwandlung deß Menschen zuhalten / geschweigen / daß er solche Teuffelische Lästerung in seinen Büchern solte gesetzt oder geführet haben.

Das die gute Art der Menschlichen Natur durch die Sünde verändert sey / das stehet wol in Augustino / daß aber das Wesen deß Menschen in die Sünde selbst solte verkehret seyn / daß der Sathan den Menschen wesentlich zu seinem Bilde solte verwandelt haben / daß die wesentliche Form deß Menschen / in welcher er anfänglich von Gott erschaffen ist / solte abgetilget / vnnd daß der Sathan durch seine Verkehrung ein andere vñ newe wesentliche Form deß Menschen solte zu wegen gebracht haben / daß die Erbsünde eine newe Creatur sey / daß der verderbte Mensch / so viel sein verderbt

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[0290] sentlich Sünde / oder ohne allen Vnderscheidt die Sünde selbst fey. Zu solchem Gedicht sprechen wir rundt Nein / vnd sagen / daß es vom leidigen Teuffel herfürbracht / vnnd diesen Schwarm verwirfft auch das Christliche Concordi Buch / da es die wesentliche Abtilgung der Natur / vnnd wesentliche Verwandlung derselben in eine andere Natur / von der vorigen dem Wesen nach vnterscheiden / etc. außsetzet. Auß Augustini Schrifften / darauff sichs Gegentheil berufft / kan nimmermehr mit einigem Wort erwiesen werden / daß Augustinus wider die Manicheer gestritten habe / daß die gute Menschliche Natur durch den Fall Adę wesentlich transformiert vnd in die Sünde selbst verwandelt worden / also / daß nunmehr / nach dem Fall / die verderbte Menschliche Natur wesentlich die Sünde selbst worden. Vnd daß der Sathan den Menschen oder seine Menschliche Natur durch eine Verwandlung abgetilget / ermördet / vnd in ein newe speciem, wesentliche Form oder Art / nach Abtilgung der ersten Gestallt vnnd Form / in welcher jhn Gott erschaffen hatte / solte gleich als vmbgegossen oder vmbgeschmeltzet haben / wie Illyricus vnnd diese Schwärmer fürgeben. Ist auch gewiß / daß Augustino nie geträumet habe / solcher Gestallt von der Verwandlung deß Menschen zuhalten / geschweigen / daß er solche Teuffelische Lästerung in seinen Büchern solte gesetzt oder geführet haben. Das die gute Art der Menschlichen Natur durch die Sünde verändert sey / das stehet wol in Augustino / daß aber das Wesen deß Menschen in die Sünde selbst solte verkehret seyn / daß der Sathan den Menschen wesentlich zu seinem Bilde solte verwandelt haben / daß die wesentliche Form deß Menschen / in welcher er anfänglich von Gott erschaffen ist / solte abgetilget / vnnd daß der Sathan durch seine Verkehrung ein andere vñ newe wesentliche Form deß Menschen solte zu wegen gebracht haben / daß die Erbsünde eine newe Creatur sey / daß der verderbte Mensch / so viel sein verderbt

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/290>, abgerufen am 22.11.2024.