Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Menschen gantz verderbte vnd verkehrte Natur vnnd Wesen dem Gesetz Gottes zu wider ist / der müsse auch zu geben / daß solche gantz verderbte / vnd dem Gesetz widerstrebende Natur vnd Wesen deß Menschen Sünde sey / etc. Vnnd meynet / dieser Grundt könne nicht vmbgestossen werden. Aber es ist leicht hierauff zu antworten / die erste Rede sey wahr / nemmlich / daß deß Menschen gantz verderbte Natur dem Gesetz Gottes zu wider sey / etc. Aber die ander so sie darauß folgen wöllen / sey nicht wahr. Vrsach ist / daß die Natur oder Wesen deß Menschen / als es von GOtt erschaffen ist / nicht für sich selbst wider Gottes Gesetz streittet: Sondern vmb vnnd von wegen der jämmerlichen Verderbung willen / damit sie durch Adams Fall behafftet vnnd beladen ist. Wann die Natur als Gottes Geschöpff / an vnd für sich selbst Gottes Gesetz zu wider were / so schlüsse sichs recht / daß sie die Erbsünde selbst were. Weil aber das nicht wahr ist / sondern sie ist dem Gesetz GOttes darumb vnnd daher zu wider / dieweil sie durch die Erbsünde verderbet ist / so schleust sichs auch nicht recht / daß sie die Erbsünde selbst sey. Solches will aber das Gegentheil weder hören noch sehen. Nuhn müssen wir Blinde lassen blindt seyn / biß so lang sie Gott sehend machet. Thun demnach recht daran / daß wir in rechtem Verstandt zugeben / daß alles was wider das Gesetz streitet / Sünde sey / verstehe so ferrn / als es an vnnd für sich selbst wider das Gesetz streitet. Vnnd doch nicht zulassen / daß das Menschliche Wesen / oder die verderbte Natur / die Erbsünde selbst sey / alldieweil die Natur nicht sim pliciter an vnnd für sich selbst / als ein Natur vnnd Geschöpff wider GOttes Gesetz streitet: Sondern von deß wegen / daß sie durch die Erbsünde durch vnd durch verderbt ist. Vnnd derhalben ein Vnterscheidt vnter der verderbten Natur vnd der Verderbung damit sie behafft / daher sie auch wider Gottes Gesetz zu streiten angetrieben wirdt / ist vnnd bleibet. Vnnd ist ein lauter Gedicht / daß Menschen gantz verderbte vnd verkehrte Natur vnnd Wesen dem Gesetz Gottes zu wider ist / der müsse auch zu geben / daß solche gantz verderbte / vnd dem Gesetz widerstrebende Natur vnd Wesen deß Menschen Sünde sey / etc. Vnnd meynet / dieser Grundt könne nicht vmbgestossen werden. Aber es ist leicht hierauff zu antworten / die erste Rede sey wahr / nem̃lich / daß deß Menschen gantz verderbte Natur dem Gesetz Gottes zu wider sey / etc. Aber die ander so sie darauß folgen wöllen / sey nicht wahr. Vrsach ist / daß die Natur oder Wesen deß Menschen / als es von GOtt erschaffen ist / nicht für sich selbst wider Gottes Gesetz streittet: Sondern vmb vnnd von wegen der jämmerlichen Verderbung willen / damit sie durch Adams Fall behafftet vnnd beladen ist. Wann die Natur als Gottes Geschöpff / an vnd für sich selbst Gottes Gesetz zu wider were / so schlüsse sichs recht / daß sie die Erbsünde selbst were. Weil aber das nicht wahr ist / sondern sie ist dem Gesetz GOttes darumb vnnd daher zu wider / dieweil sie durch die Erbsünde verderbet ist / so schleust sichs auch nicht recht / daß sie die Erbsünde selbst sey. Solches will aber das Gegentheil weder hören noch sehen. Nuhn müssen wir Blinde lassen blindt seyn / biß so lang sie Gott sehend machet. Thun demnach recht daran / daß wir in rechtem Verstandt zugeben / daß alles was wider das Gesetz streitet / Sünde sey / verstehe so ferrn / als es an vnnd für sich selbst wider das Gesetz streitet. Vnnd doch nicht zulassen / daß das Menschliche Wesen / oder die verderbte Natur / die Erbsünde selbst sey / alldieweil die Natur nicht sim pliciter an vnnd für sich selbst / als ein Natur vnnd Geschöpff wider GOttes Gesetz streitet: Sondern von deß wegen / daß sie durch die Erbsünde durch vnd durch verderbt ist. Vnnd derhalben ein Vnterscheidt vnter der verderbten Natur vnd der Verderbung damit sie behafft / daher sie auch wider Gottes Gesetz zu streiten angetrieben wirdt / ist vnnd bleibet. 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Weil aber das nicht wahr ist / sondern sie ist dem Gesetz GOttes darumb vnnd daher zu wider / dieweil sie durch die Erbsünde verderbet ist / so schleust sichs auch nicht recht / daß sie die Erbsünde selbst sey. Solches will aber das Gegentheil weder hören noch sehen. Nuhn müssen wir Blinde lassen blindt seyn / biß so lang sie Gott sehend machet.</p> <p>Thun demnach recht daran / daß wir in rechtem Verstandt zugeben / daß alles was wider das Gesetz streitet / Sünde sey / verstehe so ferrn / als es an vnnd für sich selbst wider das Gesetz streitet. Vnnd doch nicht zulassen / daß das Menschliche Wesen / oder die verderbte Natur / die Erbsünde selbst sey / alldieweil die Natur nicht sim pliciter an vnnd für sich selbst / als ein Natur vnnd Geschöpff wider GOttes Gesetz streitet: Sondern von deß wegen / daß sie durch die Erbsünde durch vnd durch verderbt ist. 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Menschen gantz verderbte vnd verkehrte Natur vnnd Wesen dem Gesetz Gottes zu wider ist / der müsse auch zu geben / daß solche gantz verderbte / vnd dem Gesetz widerstrebende Natur vnd Wesen deß Menschen Sünde sey / etc. Vnnd meynet / dieser Grundt könne nicht vmbgestossen werden. Aber es ist leicht hierauff zu antworten / die erste Rede sey wahr / nem̃lich / daß deß Menschen gantz verderbte Natur dem Gesetz Gottes zu wider sey / etc. Aber die ander so sie darauß folgen wöllen / sey nicht wahr. Vrsach ist / daß die Natur oder Wesen deß Menschen / als es von GOtt erschaffen ist / nicht für sich selbst wider Gottes Gesetz streittet: Sondern vmb vnnd von wegen der jämmerlichen Verderbung willen / damit sie durch Adams Fall behafftet vnnd beladen ist. Wann die Natur als Gottes Geschöpff / an vnd für sich selbst Gottes Gesetz zu wider were / so schlüsse sichs recht / daß sie die Erbsünde selbst were. Weil aber das nicht wahr ist / sondern sie ist dem Gesetz GOttes darumb vnnd daher zu wider / dieweil sie durch die Erbsünde verderbet ist / so schleust sichs auch nicht recht / daß sie die Erbsünde selbst sey. Solches will aber das Gegentheil weder hören noch sehen. Nuhn müssen wir Blinde lassen blindt seyn / biß so lang sie Gott sehend machet.
Thun demnach recht daran / daß wir in rechtem Verstandt zugeben / daß alles was wider das Gesetz streitet / Sünde sey / verstehe so ferrn / als es an vnnd für sich selbst wider das Gesetz streitet. Vnnd doch nicht zulassen / daß das Menschliche Wesen / oder die verderbte Natur / die Erbsünde selbst sey / alldieweil die Natur nicht sim pliciter an vnnd für sich selbst / als ein Natur vnnd Geschöpff wider GOttes Gesetz streitet: Sondern von deß wegen / daß sie durch die Erbsünde durch vnd durch verderbt ist. Vnnd derhalben ein Vnterscheidt vnter der verderbten Natur vnd der Verderbung damit sie behafft / daher sie auch wider Gottes Gesetz zu streiten angetrieben wirdt / ist vnnd bleibet. Vnnd ist ein lauter Gedicht / daß
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Zitationshilfe: | Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/26>, abgerufen am 16.07.2024. |