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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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dem vorigen vngleiches Wesen / wie diese Leut dichten vnd schwärmen. Setzet auch mit klaren Worten etlich mahl / daß die Vernunfft / der Verstandt / die Natur bleibe / alleine daß sie sehr verderbt sind. Aber hieruon ist droben weiter berichtet / dieses Orts vnnötig zu erholen.

Vnnd eben dieses bezeugen auch die Wort Lutheri / so Gegentheil auß dem 2. Capit. Genesis hie wider sich selbst einführet: Die Erbsünd wirdt recht genannt alles das / was Adam durch den Fall verloren hat / von dem / das er in seiner vnuerruckten Natur vor dem Fall gehabt hat / als daß er gerecht / auffrichtig oder vnschüldig / eines fürtrefflichen Verstandes / etc. gewesen. Nun hat ja Adam durch den Fall sich selbst oder sein Substantz / Natur vnnd Wesen nicht verloren / wie Augustinus in sententiis fein redet: Homo factus est immortalis, Deus esse voluit. Non perdidit, quod homo erat, sed perdidit, quod immortalis erat. Das ist: der Mensch ist vnsterblich erschaffen / aber er hat gar wöllen GOTT seyn / Nun hat er das nicht verlorn / daß er ein Mensch war / sondern das / daß er vnsterblich war: Sondern das hat er von seiner vnuerrückten Natur / die er vor dem Fall gehabt / verloren / daß er gerecht / auffrichtig / vnschüldig / etc. gewest. Das sind aber Eigenschafften oder Gaben in seiner Natur gewest / vnd nicht die Natur / Substantz oder Wesen Adae selbst / sonst hette er sie ohne Verlust seiner Natur vnnd Wesens nicht verlieren können / weil er sie aber / als Lutherus recht in seinem Genesi schreibet (doch ohne Verlierung seiner Natur) verlohren hat / so muß ja ein anders die Natur seyn / vnnd ein anders / das er darauß verloren hat / vnnd also fort muß auch ein anders die verderbte Natur / darauß solche Gaben verlohren / vnnd der Schade / der drauff gefolgt ist / etc. seyn. Das werden sie vngebissen lassen müssen / wie wunderbarlich sie sich auch verdrehen können.

dem vorigen vngleiches Wesen / wie diese Leut dichten vnd schwärmen. Setzet auch mit klaren Worten etlich mahl / daß die Vernunfft / der Verstandt / die Natur bleibe / alleine daß sie sehr verderbt sind. Aber hieruon ist droben weiter berichtet / dieses Orts vnnötig zu erholen.

Vnnd eben dieses bezeugen auch die Wort Lutheri / so Gegentheil auß dem 2. Capit. Genesis hie wider sich selbst einführet: Die Erbsünd wirdt recht genannt alles das / was Adam durch den Fall verloren hat / von dem / das er in seiner vnuerruckten Natur vor dem Fall gehabt hat / als daß er gerecht / auffrichtig oder vnschüldig / eines fürtrefflichen Verstandes / etc. gewesen. Nun hat ja Adam durch den Fall sich selbst oder sein Substantz / Natur vnnd Wesen nicht verloren / wie Augustinus in sententiis fein redet: Homo factus est immortalis, Deus esse voluit. Non perdidit, quòd homo erat, sed perdidit, quòd immortalis erat. Das ist: der Mensch ist vnsterblich erschaffen / aber er hat gar wöllen GOTT seyn / Nun hat er das nicht verlorn / daß er ein Mensch war / sondern das / daß er vnsterblich war: Sondern das hat er von seiner vnuerrückten Natur / die er vor dem Fall gehabt / verloren / daß er gerecht / auffrichtig / vnschüldig / etc. gewest. Das sind aber Eigenschafften oder Gaben in seiner Natur gewest / vnd nicht die Natur / Substantz oder Wesen Adae selbst / sonst hette er sie ohne Verlust seiner Natur vnnd Wesens nicht verlieren können / weil er sie aber / als Lutherus recht in seinem Genesi schreibet (doch ohne Verlierung seiner Natur) verlohren hat / so muß ja ein anders die Natur seyn / vnnd ein anders / das er darauß verloren hat / vnnd also fort muß auch ein anders die verderbte Natur / darauß solche Gaben verlohren / vnnd der Schade / der drauff gefolgt ist / etc. seyn. Das werden sie vngebissen lassen müssen / wie wunderbarlich sie sich auch verdrehen können.

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[0254] dem vorigen vngleiches Wesen / wie diese Leut dichten vnd schwärmen. Setzet auch mit klaren Worten etlich mahl / daß die Vernunfft / der Verstandt / die Natur bleibe / alleine daß sie sehr verderbt sind. Aber hieruon ist droben weiter berichtet / dieses Orts vnnötig zu erholen. Vnnd eben dieses bezeugen auch die Wort Lutheri / so Gegentheil auß dem 2. Capit. Genesis hie wider sich selbst einführet: Die Erbsünd wirdt recht genannt alles das / was Adam durch den Fall verloren hat / von dem / das er in seiner vnuerruckten Natur vor dem Fall gehabt hat / als daß er gerecht / auffrichtig oder vnschüldig / eines fürtrefflichen Verstandes / etc. gewesen. Nun hat ja Adam durch den Fall sich selbst oder sein Substantz / Natur vnnd Wesen nicht verloren / wie Augustinus in sententiis fein redet: Homo factus est immortalis, Deus esse voluit. Non perdidit, quòd homo erat, sed perdidit, quòd immortalis erat. Das ist: der Mensch ist vnsterblich erschaffen / aber er hat gar wöllen GOTT seyn / Nun hat er das nicht verlorn / daß er ein Mensch war / sondern das / daß er vnsterblich war: Sondern das hat er von seiner vnuerrückten Natur / die er vor dem Fall gehabt / verloren / daß er gerecht / auffrichtig / vnschüldig / etc. gewest. Das sind aber Eigenschafften oder Gaben in seiner Natur gewest / vnd nicht die Natur / Substantz oder Wesen Adae selbst / sonst hette er sie ohne Verlust seiner Natur vnnd Wesens nicht verlieren können / weil er sie aber / als Lutherus recht in seinem Genesi schreibet (doch ohne Verlierung seiner Natur) verlohren hat / so muß ja ein anders die Natur seyn / vnnd ein anders / das er darauß verloren hat / vnnd also fort muß auch ein anders die verderbte Natur / darauß solche Gaben verlohren / vnnd der Schade / der drauff gefolgt ist / etc. seyn. Das werden sie vngebissen lassen müssen / wie wunderbarlich sie sich auch verdrehen können.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/254>, abgerufen am 22.11.2024.