Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Z z iij. fac. 2. Lutheri Spruch Tom. 1. VVittenberg. fol. 106. So kräfftig ist deß Teuffels Triegerey vnd Zeuberey in allen Schwärmern / daß sie frey rhümen / ja auffs allerthewerste schweren dörffen / sie haben die aller gewisseste warheit / etc. welchen sie hie einführen / gehet so gewaltig auff jhre schwärmerische falsche Lehre / welche sie auß Illyrici Schwarmbüchern gesogen vnnd für die gewisse Warheit halten / daß er sie nicht wol besser treffen köndte / mögen demnach wol zusehen / daß sie in der Gnaden Zeit Busse thun vnnd sich zu Gott von jhrem Irrthumb bekeren. Gern wolte das Gegentheil die Beschreibung der Erbsünde / auß den Schmalkaldischen Artickeln genommen / daß sie nemblich sey eine tieffe Verderbung / ein vnaußsprechlicher Schade / etc. vmbreissen oder zum wenigsten zweiffelhafftig machen / aber es soll jhnen / ob Gott will / fehlen. Sie sprechen / wir verstehen das Wort Verderbung für das jenige / so die Natur verderbt hat / sie aber verstehens mit Luthero passiue, nemblich daß die Erbsünde sey das Corruptum, die gantze verderbte Natur vnd Wesen / etc. Daß aber vnser Verstandt recht sey / erscheinet auß den vielfältigen Gründen / damit wir bißhero den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst durch Gottes Gnade erwiesen haben / darauff wir vns auch dißfalls referieren. Hergegen daß jr Verstandt falsch sey / erscheinet erstlich auß den erwiesenen Vnderscheid der verderbten Natur vnd Erbsünde. Zum andern auß Lutheri Worten selbst / der da spricht (die Wort sind droben allegiert) die Natur bleibe / ob sie auch gleich verderbt sey. Item: Eben dieselbigen Gliedmassen bleiben. Zum dritten / daß Lutherus das Wort / passiue, in der Lehre von der Erbsünde / als sie es dieses Orts anziehen / nicht brauchet / könnens auch solcher Gestallt auß Luthero nicht erweisen. Zum vierdten / daß / wo jhr Verstandt solt recht seyn / folgen müste / daß der Mensch durch die Sünde wesentlich gantz vnnd gar abgetilget vnnd ein ander newer Mensch / dem Z z iij. fac. 2. Lutheri Spruch Tom. 1. VVittenberg. fol. 106. So kräfftig ist deß Teuffels Triegerey vnd Zeuberey in allen Schwärmern / daß sie frey rhümen / ja auffs allerthewerste schweren dörffen / sie haben die aller gewisseste warheit / etc. welchen sie hie einführen / gehet so gewaltig auff jhre schwärmerische falsche Lehre / welche sie auß Illyrici Schwarmbüchern gesogen vnnd für die gewisse Warheit halten / daß er sie nicht wol besser treffen köndte / mögen demnach wol zusehen / daß sie in der Gnaden Zeit Busse thun vnnd sich zu Gott von jhrem Irrthumb bekeren. Gern wolte das Gegentheil die Beschreibung der Erbsünde / auß den Schmalkaldischen Artickeln genommen / daß sie nemblich sey eine tieffe Verderbung / ein vnaußsprechlicher Schade / etc. vmbreissen oder zum wenigsten zweiffelhafftig machen / aber es soll jhnen / ob Gott will / fehlen. Sie sprechen / wir verstehen das Wort Verderbung für das jenige / so die Natur verderbt hat / sie aber verstehens mit Luthero passiuè, nemblich daß die Erbsünde sey das Corruptum, die gantze verderbte Natur vnd Wesen / etc. Daß aber vnser Verstandt recht sey / erscheinet auß den vielfältigen Gründen / damit wir bißhero den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst durch Gottes Gnade erwiesen haben / darauff wir vns auch dißfalls referieren. Hergegen daß jr Verstandt falsch sey / erscheinet erstlich auß dẽ erwiesenẽ Vnderscheid der verderbtẽ Natur vñ Erbsünde. Zum andern auß Lutheri Worten selbst / der da spricht (die Wort sind droben allegiert) die Natur bleibe / ob sie auch gleich verderbt sey. Item: Eben dieselbigen Gliedmassen bleiben. Zum dritten / daß Lutherus das Wort / passiuè, in der Lehre von der Erbsünde / als sie es dieses Orts anziehen / nicht brauchet / könnens auch solcher Gestallt auß Luthero nicht erweisen. 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So kräfftig ist deß Teuffels Triegerey vnd Zeuberey in allen Schwärmern / daß sie frey rhümen / ja auffs allerthewerste schweren dörffen / sie haben die aller gewisseste warheit / etc. welchen sie hie einführen / gehet so gewaltig auff jhre schwärmerische falsche Lehre / welche sie auß Illyrici Schwarmbüchern gesogen vnnd für die gewisse Warheit halten / daß er sie nicht wol besser treffen köndte / mögen demnach wol zusehen / daß sie in der Gnaden Zeit Busse thun vnnd sich zu Gott von jhrem Irrthumb bekeren.</p> <p>Gern wolte das Gegentheil die Beschreibung der Erbsünde / auß den Schmalkaldischen Artickeln genommen / daß sie nemblich sey eine tieffe Verderbung / ein vnaußsprechlicher Schade / etc. vmbreissen oder zum wenigsten zweiffelhafftig machen / aber es soll jhnen / ob Gott will / fehlen.</p> <p>Sie sprechen / wir verstehen das Wort Verderbung für das jenige / so die Natur verderbt hat / sie aber verstehens mit Luthero passiuè, nemblich daß die Erbsünde sey das Corruptum, die gantze verderbte Natur vnd Wesen / etc.</p> <p>Daß aber vnser Verstandt recht sey / erscheinet auß den vielfältigen Gründen / damit wir bißhero den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst durch Gottes Gnade erwiesen haben / darauff wir vns auch dißfalls referieren.</p> <p>Hergegen daß jr Verstandt falsch sey / erscheinet erstlich auß dẽ erwiesenẽ Vnderscheid der verderbtẽ Natur vñ Erbsünde. 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Lutheri Spruch Tom. 1. VVittenberg. fol. 106. So kräfftig ist deß Teuffels Triegerey vnd Zeuberey in allen Schwärmern / daß sie frey rhümen / ja auffs allerthewerste schweren dörffen / sie haben die aller gewisseste warheit / etc. welchen sie hie einführen / gehet so gewaltig auff jhre schwärmerische falsche Lehre / welche sie auß Illyrici Schwarmbüchern gesogen vnnd für die gewisse Warheit halten / daß er sie nicht wol besser treffen köndte / mögen demnach wol zusehen / daß sie in der Gnaden Zeit Busse thun vnnd sich zu Gott von jhrem Irrthumb bekeren.
Gern wolte das Gegentheil die Beschreibung der Erbsünde / auß den Schmalkaldischen Artickeln genommen / daß sie nemblich sey eine tieffe Verderbung / ein vnaußsprechlicher Schade / etc. vmbreissen oder zum wenigsten zweiffelhafftig machen / aber es soll jhnen / ob Gott will / fehlen.
Sie sprechen / wir verstehen das Wort Verderbung für das jenige / so die Natur verderbt hat / sie aber verstehens mit Luthero passiuè, nemblich daß die Erbsünde sey das Corruptum, die gantze verderbte Natur vnd Wesen / etc.
Daß aber vnser Verstandt recht sey / erscheinet auß den vielfältigen Gründen / damit wir bißhero den Vnderscheid zwischen der verderbten Natur vnd zwischen der Erbsünde selbst durch Gottes Gnade erwiesen haben / darauff wir vns auch dißfalls referieren.
Hergegen daß jr Verstandt falsch sey / erscheinet erstlich auß dẽ erwiesenẽ Vnderscheid der verderbtẽ Natur vñ Erbsünde. Zum andern auß Lutheri Worten selbst / der da spricht (die Wort sind droben allegiert) die Natur bleibe / ob sie auch gleich verderbt sey. Item: Eben dieselbigen Gliedmassen bleiben. Zum dritten / daß Lutherus das Wort / passiuè, in der Lehre von der Erbsünde / als sie es dieses Orts anziehen / nicht brauchet / könnens auch solcher Gestallt auß Luthero nicht erweisen. Zum vierdten / daß / wo jhr Verstandt solt recht seyn / folgen müste / daß der Mensch durch die Sünde wesentlich gantz vnnd gar abgetilget vnnd ein ander newer Mensch / dem
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