Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

Bild:
<< vorherige Seite

vnd dem ewigen Tode vnderworffen / darnach ist gleich eine andere Art der Sünden / welche der Mensch / wann er das Gesetz hat / erkennen kan / als Diebstal / Ehebruch / Todtschlag / etc. darauß der Christliche Leser deutlich verstehet / daß Lutherus mit dieser Art zu zu reden / da er spricht / daß das alles Sünde sey / waß auß Vatter vnnd Mutter geboren ist / eben das meyne / daß er mit folgenden Worten außspricht / nemmlich / daß die gantze Natur durch die Erbsünde verderbet vnnd dem Tode vnterworffen sey / vnnd daß dieses die eygentliche Meynung Lutheri sey vnnd keine andere / setzet er bald darauff folgende Wort: Dauid sic definit, vt significet, peccatum esse corruptionem omnium virium, interiorum & exteriorum, adeo, vt nullum membrum officium suum ita nunc faciat, sicut in Paradiso ante peccatum. Das ist / Dauid beschreibet die Erbsünde also / daß sie sey eine Verderbung aller innerlichen vnd eusserlichen Kräfften deß Menschen / Also daß leider kein Gliedmaß sein Ampt also verrichtet / wie es im Paradiß vor dem Fall gethan hat. Darumb nicht eyntzele Wort auß Luthero zu zwacken / sondern seine gantze Rede zu erwegen ist / da er von der Erbsünde handelt vnnd dieselbige beschreibet / vnnd ein Wort auß dem andern zu erklären ist.

Was hie das Gegentheil ferrner treibet / als solte das Concordi Buch wider sich selbst seyn / in dem es sagt / daß der eynfältigen Kirchen mit den Schulworten Accidens vnd Substantia in Predigten zu verschonen / hernacher aber setzet / wann gefragt / Ob die Erbsünde ein Substantz oder Accidens sey / müsse man fein rundt herauß bekennen / daß die Erbsünde kein Substantz / sondern ein Accidens sey / etc. ist ein lauter Gedicht. Dann die ersten Wort reden von den gar einfältigen Christen / die dieser Wort keines verstehen / auch noch keinen gründtlichen Bericht von diesem Streit haben / derer ja billich zu verschonen ist / vnnd sehen auff den Anfang dieses Streits / da solche Wörter dem gemeinen Mann noch gar frembde waren / die folgenden aber gehen auff die Sache selbst / vnnd da

vnd dem ewigen Tode vnderworffen / darnach ist gleich eine andere Art der Sünden / welche der Mensch / wann er das Gesetz hat / erkennen kan / als Diebstal / Ehebruch / Todtschlag / etc. darauß der Christliche Leser deutlich verstehet / daß Lutherus mit dieser Art zu zu reden / da er spricht / daß das alles Sünde sey / waß auß Vatter vnnd Mutter geboren ist / eben das meyne / daß er mit folgenden Worten außspricht / nem̃lich / daß die gantze Natur durch die Erbsünde verderbet vnnd dem Tode vnterworffen sey / vnnd daß dieses die eygentliche Meynung Lutheri sey vnnd keine andere / setzet er bald darauff folgende Wort: Dauid sic definit, vt significet, peccatum esse corruptionem omnium virium, interiorum & exteriorum, adeò, vt nullum membrum officium suum ita nunc faciat, sicut in Paradiso ante peccatum. Das ist / Dauid beschreibet die Erbsünde also / daß sie sey eine Verderbung aller innerlichen vnd eusserlichen Kräfften deß Menschen / Also daß leider kein Gliedmaß sein Ampt also verrichtet / wie es im Paradiß vor dem Fall gethan hat. Darumb nicht eyntzele Wort auß Luthero zu zwacken / sondern seine gantze Rede zu erwegen ist / da er von der Erbsünde handelt vnnd dieselbige beschreibet / vnnd ein Wort auß dem andern zu erklären ist.

Was hie das Gegentheil ferrner treibet / als solte das Concordi Buch wider sich selbst seyn / in dem es sagt / daß der eynfältigen Kirchen mit den Schulworten Accidens vnd Substantia in Predigten zu verschonen / hernacher aber setzet / wann gefragt / Ob die Erbsünde ein Substantz oder Accidens sey / müsse man fein rundt herauß bekennen / daß die Erbsünde kein Substantz / sondern ein Accidens sey / etc. ist ein lauter Gedicht. Dann die ersten Wort reden von den gar einfältigen Christen / die dieser Wort keines verstehen / auch noch keinẽ gründtlichen Bericht von diesem Streit haben / derer ja billich zu verschonen ist / vnnd sehen auff den Anfang dieses Streits / da solche Wörter dem gemeinen Mann noch gar frembde waren / die folgenden aber gehen auff die Sache selbst / vnnd da

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0248"/>
vnd dem ewigen Tode vnderworffen /                      darnach ist gleich eine andere Art der Sünden / welche der Mensch / wann er das                      Gesetz hat / erkennen kan / als Diebstal / Ehebruch / Todtschlag / etc. darauß                      der Christliche Leser deutlich verstehet / daß Lutherus mit dieser Art zu zu                      reden / da er spricht / daß das alles Sünde sey / waß auß Vatter vnnd Mutter                      geboren ist / eben das meyne / daß er mit folgenden Worten außspricht / nem&#x0303;lich / daß die gantze Natur durch die Erbsünde verderbet vnnd dem                      Tode vnterworffen sey / vnnd daß dieses die eygentliche Meynung Lutheri sey vnnd                      keine andere / setzet er bald darauff folgende Wort: Dauid sic definit, vt                      significet, peccatum esse corruptionem omnium virium, interiorum &amp;                      exteriorum, adeò, vt nullum membrum officium suum ita nunc faciat, sicut in                      Paradiso ante peccatum. Das ist / Dauid beschreibet die Erbsünde also / daß sie                      sey eine Verderbung aller innerlichen vnd eusserlichen Kräfften deß Menschen /                      Also daß leider kein Gliedmaß sein Ampt also verrichtet / wie es im Paradiß vor                      dem Fall gethan hat. Darumb nicht eyntzele Wort auß Luthero zu zwacken / sondern                      seine gantze Rede zu erwegen ist / da er von der Erbsünde handelt vnnd                      dieselbige beschreibet / vnnd ein Wort auß dem andern zu erklären ist.</p>
        <p>Was hie das Gegentheil ferrner treibet / als solte das Concordi Buch wider sich                      selbst seyn / in dem es sagt / daß der eynfältigen Kirchen mit den Schulworten                      Accidens vnd Substantia in Predigten zu verschonen / hernacher aber setzet /                      wann gefragt / Ob die Erbsünde ein Substantz oder Accidens sey / müsse man fein                      rundt herauß bekennen / daß die Erbsünde kein Substantz / sondern ein Accidens                      sey / etc. ist ein lauter Gedicht. Dann die ersten Wort reden von den gar                      einfältigen Christen / die dieser Wort keines verstehen / auch noch keine&#x0303; gründtlichen Bericht von diesem Streit haben / derer ja billich                      zu verschonen ist / vnnd sehen auff den Anfang dieses Streits / da solche Wörter                      dem gemeinen Mann noch gar frembde waren / die folgenden aber gehen auff die                      Sache selbst / vnnd da
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0248] vnd dem ewigen Tode vnderworffen / darnach ist gleich eine andere Art der Sünden / welche der Mensch / wann er das Gesetz hat / erkennen kan / als Diebstal / Ehebruch / Todtschlag / etc. darauß der Christliche Leser deutlich verstehet / daß Lutherus mit dieser Art zu zu reden / da er spricht / daß das alles Sünde sey / waß auß Vatter vnnd Mutter geboren ist / eben das meyne / daß er mit folgenden Worten außspricht / nem̃lich / daß die gantze Natur durch die Erbsünde verderbet vnnd dem Tode vnterworffen sey / vnnd daß dieses die eygentliche Meynung Lutheri sey vnnd keine andere / setzet er bald darauff folgende Wort: Dauid sic definit, vt significet, peccatum esse corruptionem omnium virium, interiorum & exteriorum, adeò, vt nullum membrum officium suum ita nunc faciat, sicut in Paradiso ante peccatum. Das ist / Dauid beschreibet die Erbsünde also / daß sie sey eine Verderbung aller innerlichen vnd eusserlichen Kräfften deß Menschen / Also daß leider kein Gliedmaß sein Ampt also verrichtet / wie es im Paradiß vor dem Fall gethan hat. Darumb nicht eyntzele Wort auß Luthero zu zwacken / sondern seine gantze Rede zu erwegen ist / da er von der Erbsünde handelt vnnd dieselbige beschreibet / vnnd ein Wort auß dem andern zu erklären ist. Was hie das Gegentheil ferrner treibet / als solte das Concordi Buch wider sich selbst seyn / in dem es sagt / daß der eynfältigen Kirchen mit den Schulworten Accidens vnd Substantia in Predigten zu verschonen / hernacher aber setzet / wann gefragt / Ob die Erbsünde ein Substantz oder Accidens sey / müsse man fein rundt herauß bekennen / daß die Erbsünde kein Substantz / sondern ein Accidens sey / etc. ist ein lauter Gedicht. Dann die ersten Wort reden von den gar einfältigen Christen / die dieser Wort keines verstehen / auch noch keinẽ gründtlichen Bericht von diesem Streit haben / derer ja billich zu verschonen ist / vnnd sehen auff den Anfang dieses Streits / da solche Wörter dem gemeinen Mann noch gar frembde waren / die folgenden aber gehen auff die Sache selbst / vnnd da

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/248
Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/248>, abgerufen am 17.05.2024.