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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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tum. Nach dem die Natur gesündiget / ist sie sündig worden / vnnd hat den Schaden der Sünde / sie ist aber nicht zur Sünde selbst worden. Vnnd nach der Sünde ist der Mensch ein Sünder genannt / aber nicht die Sünde selbst.

Wir lehren mit Luthero in seinem Genesi, daß wir Menschen gegen dem ersten Adam gleich wie ein todtes Aaß zu rechnen sind / etc. Wir behalten aber dieses auch mit Luthero / daß dannoch die Natur geblieben sey / ob sie wolgrewlich verderbet ist. Ist sie nuhn geblieben / so ist sie ja / wie hoch sie auch verderbet / die Sünde selbst nicht worden / sondern es bleibet noch ein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnnd zwischen der Sünde / damit sie verderbt ist.

Was dieser oder jener von dem Accidens vor dieser Zeit geschrieben / mögen sie verantworten. Wir bleiben darbey / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst nicht sey / sondern die Erbsünde sey ein böser Zufall oder tieffe Verderbung / durch welche die Natur jämmerlich verderbt ist / vnd wissen / daß diese Lehre in Gottes Wort starcken vnd vnbeweglichen Grundt hat.

Daß hie auß Lutheri Disputation von der Rechtfertigung eyngeführet / Lutherus solle gesagt haben / die Sophisten reden gar zu schlimm von der Erbsünde / in dem sie dieselben nennen ein Concupiscentz / Lust / ein Accidens oder ein Mangel der Gerechtigkeit / ist solche Rede in seinen gedruckten disputationibus nicht zu befinden.

V. Ficht das Gegentheil hart an / daß das Concordi Buch R r. iij. fac. 1.sich auff alle reine Lehrer beruffet / als die auch gelehret haben / daß die Erbsünde nicht sey die verderbte Natur selbst / sondern eine tieffe Verderbung derselbigen / vnnd wirfft Gabrielem Biel vor / der also gelehret / die andern aber nicht / etc. Wirfft vns auch ferrner für / daß wir vnsere Lehre auß der Propheten vnnd Apostel Schrifften / auß den 3. Symbolis, Augspurgischer Confession / Apologia / Catechismis Lutheri / etc. nicht können darthun / etc. Darauff geben wir diesen gründtlichen Bericht. Daß das Christliche Con-

tum. Nach dem die Natur gesündiget / ist sie sündig worden / vnnd hat den Schaden der Sünde / sie ist aber nicht zur Sünde selbst worden. Vnnd nach der Sünde ist der Mensch ein Sünder genannt / aber nicht die Sünde selbst.

Wir lehren mit Luthero in seinem Genesi, daß wir Menschen gegen dem erstẽ Adam gleich wie ein todtes Aaß zu rechnen sind / etc. Wir behalten aber dieses auch mit Luthero / daß dannoch die Natur geblieben sey / ob sie wolgrewlich verderbet ist. Ist sie nuhn geblieben / so ist sie ja / wie hoch sie auch verderbet / die Sünde selbst nicht worden / sondern es bleibet noch ein Vnderscheidt zwischen der verderbten Natur vnnd zwischen der Sünde / damit sie verderbt ist.

Was dieser oder jener von dem Accidens vor dieser Zeit geschrieben / mögen sie verantworten. Wir bleiben darbey / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst nicht sey / sondern die Erbsünde sey ein böser Zufall oder tieffe Verderbung / durch welche die Natur jämmerlich verderbt ist / vñ wissen / daß diese Lehre in Gottes Wort starcken vnd vnbeweglichen Grundt hat.

Daß hie auß Lutheri Disputation von der Rechtfertigung eyngeführet / Lutherus solle gesagt haben / die Sophisten reden gar zu schlim̃ von der Erbsünde / in dem sie dieselben nennen ein Concupiscentz / Lust / ein Accidens oder ein Mangel der Gerechtigkeit / ist solche Rede in seinen gedruckten disputationibus nicht zu befinden.

V. Ficht das Gegentheil hart an / daß das Concordi Buch R r. iij. fac. 1.sich auff alle reine Lehrer beruffet / als die auch gelehret haben / daß die Erbsünde nicht sey die verderbte Natur selbst / sondern eine tieffe Verderbung derselbigen / vnnd wirfft Gabrielem Biel vor / der also gelehret / die andern aber nicht / etc. Wirfft vns auch ferrner für / daß wir vnsere Lehre auß der Propheten vnnd Apostel Schrifftẽ / auß den 3. Symbolis, Augspurgischer Confession / Apologia / Catechismis Lutheri / etc. nicht köñen darthun / etc. Darauff geben wir diesen gründtlichen Bericht. Daß das Christliche Con-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/232>, abgerufen am 24.11.2024.