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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Er allegiert auch Augustinum de natura & gratia, cap. 13. da er lehren soll / ein anders sey integra natura hominis, die Natur deß Menschen vor dem Fall / vnd ein anders die Verderbung derselben / etc. Es stehet aber nicht ein einiges Wörtlein in gemeltem Capitel hiervon / wie solchs die jenigen wissen / so Augustinum gelesen haben / vnnd da es gleich in dem erwehnten Capitel zu befinden / hülffe es deß Gegentheils jrrigen Lehr nicht auff die Bein / sondern bestettigte viel mehr vnsere Lehre vom Vnderscheidt der Natur vnnd der Erbsünde. Dann ob wol die Natur durch die Verderbung geändert oder böse vnnd vnrein worden / so ist sie aber doch nicht die Verderbung oder Vnreinigkeit selbst worden. Dann die Verderbung ist in der Substantz / wie Augustinus recht schreibet / vnd nicht in jhr selbst.

Was er auch auß Gregorio allegiert: Aliud sumus per naturam conditi, aliud per peccatum lapsi. Wir sindt ein anders anfänglich erschaffen / vnd ein anders / da wir gesündiget / etc. erweiset auch nicht / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / wie das alle verständige sehen.

Eben also verhält sichs auch mit Lutheri Worten / Genes. 2. Adam ist also geschaffen gewest / daß er köndte fallen / wie es auch geschehen ist / etc. Dann das alles ist wahr vnd nicht streitig / wie aber dar auß folge / darauff diese Schwärmer dringen / daß nemmlich die verderbte Natur die Sünde selbst sey / das haben sie noch zur Zeit nicht erwiesen / werdens auch in alle Ewigkeit nicht wahr machen können. Dann lieber was ist doch das für eine Folgerey: Adam ist durch die Sünde verderbt / böse / sündig vnnd vnrein worden. Ergo, so ist die verderbte Natur die Sünde selbst? Da verstehet ja jedermann / daß solches ein lauter Fantasey / vnd keine rechte beständige Schlußrede sey.

Lutheri Spruch contra Latomum: Vitium scimus id esse, quod culpam & reprehensionem habeat, arguiqueue dignum sit.

Er allegiert auch Augustinum de natura & gratia, cap. 13. da er lehren soll / ein anders sey integra natura hominis, die Natur deß Menschen vor dem Fall / vnd ein anders die Verderbung derselben / etc. Es stehet aber nicht ein einiges Wörtlein in gemeltem Capitel hiervon / wie solchs die jenigen wissen / so Augustinum gelesen haben / vnnd da es gleich in dem erwehnten Capitel zu befinden / hülffe es deß Gegentheils jrrigen Lehr nicht auff die Bein / sondern bestettigte viel mehr vnsere Lehre vom Vnderscheidt der Natur vnnd der Erbsünde. Dann ob wol die Natur durch die Verderbung geändert oder böse vnnd vnrein worden / so ist sie aber doch nicht die Verderbung oder Vnreinigkeit selbst worden. Dann die Verderbung ist in der Substantz / wie Augustinus recht schreibet / vnd nicht in jhr selbst.

Was er auch auß Gregorio allegiert: Aliud sumus per naturam conditi, aliud per peccatum lapsi. Wir sindt ein anders anfänglich erschaffen / vnd ein anders / da wir gesündiget / etc. erweiset auch nicht / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / wie das alle verständige sehen.

Eben also verhält sichs auch mit Lutheri Worten / Genes. 2. Adam ist also geschaffen gewest / daß er köndte fallen / wie es auch geschehen ist / etc. Dann das alles ist wahr vnd nicht streitig / wie aber dar auß folge / darauff diese Schwärmer dringen / daß nem̃lich die verderbte Natur die Sünde selbst sey / das haben sie noch zur Zeit nicht erwiesen / werdens auch in alle Ewigkeit nicht wahr machen können. Dann lieber was ist doch das für eine Folgerey: Adam ist durch die Sünde verderbt / böse / sündig vnnd vnrein worden. Ergo, so ist die verderbte Natur die Sünde selbst? Da verstehet ja jedermann / daß solches ein lauter Fantasey / vnd keine rechte beständige Schlußrede sey.

Lutheri Spruch contra Latomum: Vitium scimus id esse, quod culpam & reprehensionem habeat, arguiqueue dignum sit.

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[0230] Er allegiert auch Augustinum de natura & gratia, cap. 13. da er lehren soll / ein anders sey integra natura hominis, die Natur deß Menschen vor dem Fall / vnd ein anders die Verderbung derselben / etc. Es stehet aber nicht ein einiges Wörtlein in gemeltem Capitel hiervon / wie solchs die jenigen wissen / so Augustinum gelesen haben / vnnd da es gleich in dem erwehnten Capitel zu befinden / hülffe es deß Gegentheils jrrigen Lehr nicht auff die Bein / sondern bestettigte viel mehr vnsere Lehre vom Vnderscheidt der Natur vnnd der Erbsünde. Dann ob wol die Natur durch die Verderbung geändert oder böse vnnd vnrein worden / so ist sie aber doch nicht die Verderbung oder Vnreinigkeit selbst worden. Dann die Verderbung ist in der Substantz / wie Augustinus recht schreibet / vnd nicht in jhr selbst. Was er auch auß Gregorio allegiert: Aliud sumus per naturam conditi, aliud per peccatum lapsi. Wir sindt ein anders anfänglich erschaffen / vnd ein anders / da wir gesündiget / etc. erweiset auch nicht / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey / wie das alle verständige sehen. Eben also verhält sichs auch mit Lutheri Worten / Genes. 2. Adam ist also geschaffen gewest / daß er köndte fallen / wie es auch geschehen ist / etc. Dann das alles ist wahr vnd nicht streitig / wie aber dar auß folge / darauff diese Schwärmer dringen / daß nem̃lich die verderbte Natur die Sünde selbst sey / das haben sie noch zur Zeit nicht erwiesen / werdens auch in alle Ewigkeit nicht wahr machen können. Dann lieber was ist doch das für eine Folgerey: Adam ist durch die Sünde verderbt / böse / sündig vnnd vnrein worden. Ergo, so ist die verderbte Natur die Sünde selbst? Da verstehet ja jedermann / daß solches ein lauter Fantasey / vnd keine rechte beständige Schlußrede sey. Lutheri Spruch contra Latomum: Vitium scimus id esse, quod culpam & reprehensionem habeat, arguiqueue dignum sit.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/230>, abgerufen am 24.11.2024.