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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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gesundt vnd kranck nenne / dann es ist nimmer gantz die Kranckheit selbst / sondern so ferrne es anfängt gesundt zu werden / vnnd gesundt ist / heist mans Gesundtheit / da aber noch ein Wunde oder Kranckheit verhanden / heist mans Kranckheit / vnnd wie die Kranckheit oder Wunde das ander gesundt Fleisch hindert / daß es nicht recht vnd vollkömmenlich thun kan / das sonst ein gesundes Fleisch thete / Also hält sichs auch mit dem einigen gantzen Menschen vnnd deß Menschen Seele vnd Geist / dann dieweil er mit den Begirden deß Fleisches vergifftet vnd verwundet ist / so ist er / so ferrne er die Ding vernimpt vnd hält / die Gottes sindt / Geist / so ferrne er aber durch deß Fleisches Lüste getrieben wirdt / ist er Fleisch / wann er dann darinn bewilliget / so ist er gantz Fleisch / wie er Genes. 6. genennet wirt / Hergegen wann er durchauß dem Gesetz gleichförmig ist / so wirdt der gantze Mensch Geist genennet / welches geschehen wirdt / wann der Leib geistlich wirdt seyn. So soll man nuhn nicht zween vnderschiedene Menschen dichten / sondern wie der anbrechende Tag / weder Tag noch Nacht ist / vnd doch beydes kan genennet werden / etc. Et pag. 448. Homo interior & exterior, seu nouus & vetus, non distinguuntur iuxta differentiam animae & corporis, sed iuxta affectus. Das ist / Der inwendige oder außwendige / oder newe vnd alte Mensch / werden nicht vnderschieden nach dem Vnderschied deß Leibs vnd der Seelen / sondern nach der guten vnd bösen Art / die der Mensch an jhme hat.

Vnangesehen / daß diese Wort deß Gegentheils Schwarmm in Grundt vmbstossen / noch dürffen sie Lutherum für sich anziehen.

Also erkläret auch Irenaeus lib. 5. solchen Vnderscheidt / da er spricht: Abluti sumus non Substantiam corporis, neque imaginem plasmatis, sed pristinam voluntatis conuersationem. Das ist / Wir sindt abgewaschen nicht von der Substantz oder Wesen vnsers Leibs / als eines Geschöpffs / etc. sondern von der Eytelkeit deß vorigen Wandels. Deßgleichen Augustinus lib. 2. con-

gesundt vnd kranck nenne / dann es ist nimmer gantz die Kranckheit selbst / sondern so ferrne es anfängt gesundt zu werden / vnnd gesundt ist / heist mans Gesundtheit / da aber noch ein Wunde oder Kranckheit verhanden / heist mans Kranckheit / vnnd wie die Kranckheit oder Wunde das ander gesundt Fleisch hindert / daß es nicht recht vnd vollkömmenlich thun kan / das sonst ein gesundes Fleisch thete / Also hält sichs auch mit dem einigen gantzen Menschen vnnd deß Menschen Seele vnd Geist / dann dieweil er mit den Begirden deß Fleisches vergifftet vnd verwundet ist / so ist er / so ferrne er die Ding vernimpt vnd hält / die Gottes sindt / Geist / so ferrne er aber durch deß Fleisches Lüste getrieben wirdt / ist er Fleisch / wann er dann darinn bewilliget / so ist er gantz Fleisch / wie er Genes. 6. genennet wirt / Hergegen wann er durchauß dem Gesetz gleichförmig ist / so wirdt der gantze Mensch Geist genennet / welches geschehen wirdt / wann der Leib geistlich wirdt seyn. So soll man nuhn nicht zween vnderschiedene Menschen dichten / sondern wie der anbrechende Tag / weder Tag noch Nacht ist / vnd doch beydes kan genennet werden / etc. Et pag. 448. Homo interior & exterior, seu nouus & vetus, non distinguuntur iuxta differentiam animae & corporis, sed iuxta affectus. Das ist / Der inwendige oder außwendige / oder newe vnd alte Mensch / werden nicht vnderschieden nach dem Vnderschied deß Leibs vnd der Seelen / sondern nach der guten vnd bösen Art / die der Mensch an jhme hat.

Vnangesehen / daß diese Wort deß Gegentheils Schwarm̃ in Grundt vmbstossen / noch dürffen sie Lutherum für sich anziehen.

Also erkläret auch Irenaeus lib. 5. solchen Vnderscheidt / da er spricht: Abluti sumus non Substantiam corporis, neque imaginem plasmatis, sed pristinam voluntatis conuersationem. Das ist / Wir sindt abgewaschen nicht von der Substantz oder Wesen vnsers Leibs / als eines Geschöpffs / etc. sondern von der Eytelkeit deß vorigen Wandels. Deßgleichen Augustinus lib. 2. con-

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[101/0213] gesundt vnd kranck nenne / dann es ist nimmer gantz die Kranckheit selbst / sondern so ferrne es anfängt gesundt zu werden / vnnd gesundt ist / heist mans Gesundtheit / da aber noch ein Wunde oder Kranckheit verhanden / heist mans Kranckheit / vnnd wie die Kranckheit oder Wunde das ander gesundt Fleisch hindert / daß es nicht recht vnd vollkömmenlich thun kan / das sonst ein gesundes Fleisch thete / Also hält sichs auch mit dem einigen gantzen Menschen vnnd deß Menschen Seele vnd Geist / dann dieweil er mit den Begirden deß Fleisches vergifftet vnd verwundet ist / so ist er / so ferrne er die Ding vernimpt vnd hält / die Gottes sindt / Geist / so ferrne er aber durch deß Fleisches Lüste getrieben wirdt / ist er Fleisch / wann er dann darinn bewilliget / so ist er gantz Fleisch / wie er Genes. 6. genennet wirt / Hergegen wann er durchauß dem Gesetz gleichförmig ist / so wirdt der gantze Mensch Geist genennet / welches geschehen wirdt / wann der Leib geistlich wirdt seyn. So soll man nuhn nicht zween vnderschiedene Menschen dichten / sondern wie der anbrechende Tag / weder Tag noch Nacht ist / vnd doch beydes kan genennet werden / etc. Et pag. 448. Homo interior & exterior, seu nouus & vetus, non distinguuntur iuxta differentiam animae & corporis, sed iuxta affectus. Das ist / Der inwendige oder außwendige / oder newe vnd alte Mensch / werden nicht vnderschieden nach dem Vnderschied deß Leibs vnd der Seelen / sondern nach der guten vnd bösen Art / die der Mensch an jhme hat. Vnangesehen / daß diese Wort deß Gegentheils Schwarm̃ in Grundt vmbstossen / noch dürffen sie Lutherum für sich anziehen. Also erkläret auch Irenaeus lib. 5. solchen Vnderscheidt / da er spricht: Abluti sumus non Substantiam corporis, neque imaginem plasmatis, sed pristinam voluntatis conuersationem. Das ist / Wir sindt abgewaschen nicht von der Substantz oder Wesen vnsers Leibs / als eines Geschöpffs / etc. sondern von der Eytelkeit deß vorigen Wandels. Deßgleichen Augustinus lib. 2. con-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/213>, abgerufen am 24.11.2024.